Vom informellen Netzwerk über einen stadtregionalen Kontrakt zum gemeinsamen Gestaltungsraum
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat befürwortet eine
Festigung und Vertiefung der stadtregionalen Zusammenarbeit durch einen
stadtregionalen Kontrakt.
2. Der Rat stimmt dem
stadtregionalen Kontrakt (Anlage 1) vorbehaltlich einer gleichlautenden
Beschlussfassung in den Mitgliedkommunen der Stadtregion zu.
- Der Rat stellt den kommunalen
Eigenanteil der Gemeinde Nottuln in Höhe von 3,93 % an den stadtregionalen
Budgets „Projektmittel Stadtregion“ und „Personalaufwendungen der
Geschäftsstelle Stadtregion“ im Haushalt 2019 unter dem Vorbehalt der Mitfinanzierung
durch die stadtregionalen Kommunen gemäß stadtregionalem Kontrakt zur
Verfügung.
4.
Der Rat stimmt dem stadtregionalen Handlungskonzept für die
beiden Leitprojekte „Wohnregion 2030“ und „Velorouten“ (Anlage 3) vorbehaltlich
einer gleichlautenden Beschlussfassung in den Mitgliedskommunen der Stadtregion
zu.
In Ausführung des Kontrakts wird die Verwaltung beauftragt, im Zusammenwirken
mit den Mitgliedskommunen eine Aufgabenplanung für die Stadtregion und
Projektvereinbarungen für die beiden Leitprojekte zu erarbeiten und dem
Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt:
Die Räte der
stadtregionalen Kommunen Altenberge, Ascheberg, Drensteinfurt, Everwinkel,
Havixbeck, Greven, Ostbevern, Münster, Nottuln, Senden, Sendenhorst und Telgte
sind zuletzt im Juni/Juli 2018 mit einer gleichlautenden Vorlage
„Zusammenarbeit in der Stadtregion Münster“ über den Sachstand der
stadtregionalen Zusammenarbeit informiert worden. Die Zusammenarbeit in der
Stadtregion bedarf demnach inhaltlich und organisatorisch einer
Neuorientierung.
Diese Beschlussvorlage wird, abgesehen vom Beschlusspunkt 3 und abgesehen von den Darstellungen über die finanziellen Auswirkungen für die jeweilige Kommune, in allen zuständigen politischen Gremien der stadtregionalen Kommunen in einer gleichlautenden Fassung beraten. Die Beratungsfolge ist als Anlage 2 beigefügt. Die Stadtregion verfügt über kein gemeinsames politisches Gremium für diese Vorlage. Vor diesem Hintergrund wurde es erforderlich, die Entscheidung über die Inhalte und Gestaltung der künftigen Zusammenarbeit über eine in den Beschlusspunkten 1,2 und 4 sowie in den zugehörigen Begründungen gleichlautende Vorlage in allen Räten mit dem Vorbehalt einer gleichlautenden Beschlussfassung herbeizuführen.
Zu Punkt 1
Die Kommunen in der wachsenden Alltagsregion Stadtregion Münster
stehen vor großen Herausforderungen in den Handlungsfeldern Mobilität und
Wohnen. Der Wettbewerbsbeitrag StadtUmland.NRW der Stadtregion hat aufgezeigt,
dass auf der Ebene Stadtregion wichtige Beiträge zur Bewältigung der
Herausforderungen beigesteuert werden können. Die Verwaltungen der mitwirkenden
Gemeinden haben zwischenzeitlich mögliche Handlungsansätze konkretisiert. Ihre
Verwirklichung und Umsetzung setzt eine höhere Verbindlichkeit und Intensität
in der Zusammenarbeit, eine strukturelle Professionalisierung und eine stärkere
Einbindung der Politik voraus. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die künftige
stadtregionale Zusammenarbeit auf der Grundlage eines stadtregionalen Kontrakts
zu betreiben. Mit dem Kontrakt werden die Voraussetzungen für eine
Neuorientierung der Stadtregion geschaffen. Der Kontrakt hat insbesondere
selbstbindende Wirkungen, er ist Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung der
Kommunen für die Zukunft der Stadtregion. Der Kontrakt begründet keine
einklagbaren Rechte, aber durch eine Zustimmung der Räte zum Kontrakt werden
die Verbindlichkeit unter den Kommunen und die Reichweite der stadtregionalen
Zusammenarbeit deutlich erhöht.
Zu Punkt 2
Der stadtregionale Kontrakt ist eine Vereinbarung unter
eigenständigen Kommunen über das Selbstverständnis und die Motive, die generellen
Ziele, die Organisation, das politische Netzwerk, die Handlungsfelder und
-schwerpunkte sowie die finanzielle Grundlage für die Zusammenarbeit in der
neuen Stadtregion.
Der vorliegende Kontrakt ist von den stadtregionalen Verwaltungen unter Mitwirkung von Frau Prof. Dr. Ing. Ursula Stein und Herrn Michael von der Mühlen, Staatssekretär a.D. und unter Auswertung von mehreren Arbeitstreffen, zuletzt im Fraktionstreffen am 6.9.2018, erarbeitet worden.
Zielvereinbarung
Im ersten Punkt des Kontraktes wird die Stadtregion Münster als kommunale
Handlungsebene anerkannt und damit die Beschränkung auf den jeweiligen
Wirkungskreis bis zur Kommunalgrenze für eine Zusammenarbeit geöffnet.
Der Kontrakt formuliert einen gemeinsamen Zielrahmen und schafft die Voraussetzungen zur Einrichtung einer tragfähigen stadtregionalen Basisorganisation für die laufende Zusammenarbeit und eröffnet flexible Lösungen (räumlich, organisatorisch, finanziell) für die Durchführung von Projekten auf der Grundlage von Projektvereinbarungen.
Organisation
der stadtregionalen Zusammenarbeit
Im zweiten Punkt des Kontraktes (Organisation der stadtregionalen
Zusammenarbeit) werden die bisherigen Arbeits- und Verwaltungsstrukturen
ergänzt und neu konfiguriert.
Die vergangenen zwei Jahre haben gezeigt, dass mit dem wachsenden Umfang und Stellenwert der Handlungsebene Stadtregion die Verwaltungsorganisation der stadtregionalen Arbeit nicht Schritt gehalten hat. Sie bedarf einer Weiterentwicklung mit folgenden Prämissen:
· Keine Übertragung von Pflichtaufgaben auf die Stadtregion
· Einpassung in die regionalen Arbeitsstrukturen des Münsterlandes
· Entwicklung einer tragfähigen und leistungsfähigen Basisorganisation für die stadtregionale Zusammenarbeit
· Schaffung der Voraussetzungen für gemeinsame Entscheidungsgrundlagen, Kompetenzzuwachs, Informationsaustausch und Transparenz
· Verzicht auf aufwendige Gründungsprozesse sondern direkte Inwertsetzung
· Professionalisierung und Ausbau von Arbeits- und Steuerungsstrukturen (möglichst zeitnah Stärkung Geschäftsstelle, Optimierung der Entscheidungsstrukturen)
Insoweit bedürfen die verwaltungsinternen Arbeitsebenen klarer als bisher einer Strukturierung.
Die strategische Steuerung obliegt der Bürgermeisterrunde.
Ein Lenkungskreis der Bürgermeisterrunde übernimmt die operative Steuerung der Zusammenarbeit.
Die Vorbereitung, Entwicklung, Koordination, Umsetzung und Reflexion der Zusammenarbeit obliegt der Geschäftsstelle in Verbindung mit der Ansprechpartnerrunde. Für die laufende Projektarbeit werden bei Bedarf Arbeitsgruppen, Arbeitskreise oder Arbeitsgemeinschaften eingerichtet.
Derzeit sind zwei Arbeitskreise (Klimaschutz, Schulentwicklung) und die Arbeitsgemeinschaft Velorouten (15 Planungs- und Baulastträger, Bezirksregierung, Verkehrsministerium und Weitere) aktiv.
Politisches
Netzwerk
Der Aufbau und die Pflege politischer Netzwerke in die Kommunen hinein und
zwischen den Kommunen ist eine Aufgabe der stadtregionalen Kooperation, weil
sie ein wichtiger Bestandteil kommunalpolitischen Handeln ist.
Die politische Steuerung durch die Räte der 12 Städte und Gemeinden bedarf einer Qualifizierung durch regelmäßige stadtregionale Rätetreffen, die den mehrfach geforderten direkten Dialog und Austausch unter Ratsmitgliedern gemeindeübergreifend ermöglichen.
Ein Beirat Stadtregion eröffnet eine direkte Einbeziehung der politischen Ebene in die Arbeit der Stadtregion und einen Anknüpfungspunkt an die strategische Steuerung.
Der Beirat Stadtregion wird die stadtregionalen Kommunalverwaltungen in der Zusammenarbeit unterstützen und beraten. Die Beratung des Beirats hat Empfehlungscharakter. Der Beirat befasst sich mit den Angelegenheiten in der stadtregionalen Zusammenarbeit, deren Behandlung in den Räten beabsichtigt ist. In diesem Rahmen behandelt der Beirat Angelegenheiten auf Wunsch der stadtregionalen Bürgermeister oder der Beiratsmitglieder.
Die Gesamtheit der stadtregionalen Ratsmitglieder (derzeit 404 Ratsmitglieder) wird im Beirat Stadtregion durch vier „Botschafter“ aus dem Rat der Stadt Münster und jeweils zwei „Botschafter“ aus den Nachbarkommunen vertreten. Damit vertritt jedes Beiratsmitglied in ähnlicher Größenordnung zwischen 13 bis 19 Ratsmitglieder.
Nachdem die Zustimmungen aller stadtregionalen Räte zum Kontrakt vorliegen, werden die Verwaltungen eine Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Beirats und zur Benennung der Beiratsmitglieder den Räten der stadtregionalen Kommunen zur Entscheidung vorlegen.
Projektarbeit
in der Stadtregion
Die stadtregionale Zusammenarbeit in der skizzierten Aufbau- und
Ablauforganisation und in den Handlungsfeldern Siedlungsentwicklung/Wohnen,
Mobilität, Klimaschutz und Schulentwicklung findet vorrangig in Form von
Projekten statt.
Handlungsschwerpunkte mit gesonderten Finanzierungserfordernissen werden in Form von Leitprojekten verfolgt. Grundlage der Leitprojekte sind gesonderte Projektvereinbarungen der stadtregionalen Kommunen.
Finanzielle
Grundlage der stadtregionalen Zusammenarbeit
Die Geschäftsstelle mit zwei Vollzeitstellen ist ein zentrales Element der
stadtregionalen Basisorganisation und eine der wesentlichen Voraussetzungen für
die künftige Zusammenarbeit in der Stadtregion.
Die Geschäftsstelle wird wie bisher dienstrechtlich der Stadt Münster
zugeordnet. Ihre arbeitsplatzbezogenen Kosten und ihre Versorgungsaufwendungen
übernimmt wegen der besonderen Bedeutung und der synergetischen Effekte die
Stadt Münster. Mit Blick auf den Mehrwert für alle stadtregionalen Kommunen
wird in dem Kontrakt für die Personalaufwendungen der Geschäftsstelle ein
anteiliges Mitfinanzierungsmodell vereinbart, das auf der Einwohnerzahl der
Kommunen basiert. Dieses Modell ersetzt den bisherigen jährlichen
Personalkostenzuschuss der Nachbargemeinden an die Stadt Münster in Höhe von
insgesamt 15.400 €.
Grundlage des Modells ist ein Budget „Personalaufwendungen der Geschäftsstelle“ in Höhe von 179 Tsd. € pro Jahr. Die vereinbarte Höhe orientiert sich an der erforderlichen Breite und Ausprägung der Kompetenzen und qualitativen und konzeptionellen Anforderungen der Geschäftsstellenmitarbeiter sowie den damit verbundenen durchschnittlichen Personalaufwendungen der Stadt Münster. Sie wird im Kontrakt für zwei Jahre festgeschrieben und danach in jeweils zweijährigem Abstand entsprechend der Entwicklung der durchschnittlichen Personalaufwendungen der Stadt Münster angepasst.
Der Personalkostenzuschuss oder Anteil am Budget „Personalaufwendungen der Geschäftsstelle“ einer Kommune bemisst sich nach dem Anteil ihrer Einwohnerzahl an der stadtregionalen Gesamtzahl der Einwohner.
Die finanzielle Unterstützung im Rahmen der Teilnahme am Wettbewerb StadtUmland.NRW hat der Stadtregion Münster neue Wege und Handlungsansätze eröffnet. Vor diesem Hintergrund wird im Kontrakt als Basis und angemessene Finanzausstattung für die Zusammenarbeit ein stadtregional zu finanzierendes Budget „Projektmittel Stadtregion“ in Höhe von 100 Tsd. € pro Jahr gebildet. Die jeweiligen kommunalen Anteile bemessen sich nach dem Anteil der Einwohner einer Kommune an der stadtregionalen Gesamtzahl der Einwohner.
Grundlage für den Verteilerschlüssel der beiden stadtregionalen Budgets sind die zuletzt bekannt gemachten Bevölkerungszahlen von IT NRW (Anlage 4). Diese werden in zweijährigem Abstand auf der Basis der zuletzt bekannt gemachten Einwohnerzahlen von IT.NRW neu festgeschrieben.
Die Haushaltsmittel im Budget „Projektmittel Stadtregion“ werden voraussichtlich zu 85 % in der laufenden Projektarbeit eingesetzt. 15 % werden für allgemeine Verwaltungs- und Kommunikationsaufgaben eingeplant.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind folgende Verwendungen mit den Projektmitteln Stadtregion in 2019 geplant:
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen, Beirat Stadtregion, Öffentlichkeitsarbeit |
15 Tsd. € |
Beauftragungen im Kontext der Wohnungsmarktbeobachtung |
20 Tsd. € |
Beauftragungen für eine stadtregionale Bevölkerungsprognose |
20 Tsd. € |
Baulandkonferenz und Baugebietsprofile |
15 Tsd. € |
Koordination Umsetzungsplanung Velorouten |
20 Tsd. € |
Wohnungsmarktkonferenz |
10 Tsd. € |
Zu Punkt 3
Zu den Einzelheiten der
Finanzierung der Zusammenarbeit im Rahmen der Stadtregion Münster wird auf
Ziffer 5 des stadtregionalen Kontrakts in Anlage 1 verwiesen.
Zu Punkt 4
Die stadtregionale
Zusammenarbeit benötigt insbesondere in ihren beiden Handlungsschwerpunkten
einen konzeptionellen Rahmen. Die Verwaltungen der stadtregionalen Kommunen
haben dazu ein Handlungskonzept mit den beiden Leitprojekten Wohnregion 2030
und Velorouten erarbeitet (Anlage 3), damit werden derzeit dringende
Handlungserfordernisse in den Schlüsselthemen Wohnen und Mobilität
aufgegriffen.
Die Umsetzung der Bausteine dieses
Handlungskonzeptes erfordern eine Basisorganisation laut stadtregionalem
Kontrakt und zwei Projektvereinbarungen: Wohnregion 2030 und Velorouten. Nach
der Beschlussfassung in allen Kommunen über die Basisorganisation werden die
stadtregionalen Verwaltungen in ihren Räten eine Aufgabenplanung und die beiden
Projektvereinbarungen „Wohnregion 2030“ und „Velorouten“ zur Erörterung
vorlegen.
Folgende Handlungsansätze sind nach dem
Handlungskonzept für 2019 vorgesehen. Eine stadtregionale Basisorganisation
wird dabei vorausgesetzt, die angestrebten Projektvereinbarungen werden diese
Ansätze konkretisieren.
Raum und Wohnungsmarktbeobachtung
Zur Verbesserung der
Zielgenauigkeit der kommunalen Siedlungsentwicklungen beabsichtigen die
stadtregionalen Kommunen eine stadtregionale Wohnungsmarktbeobachtung
aufzubauen.
Die Verwaltungen sind dazu derzeit mit dem
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung sowie der NRW.Bank
im Gespräch, um ein geeignetes Verfahren für den Aufbau und die Implementierung
einer regionalen Wohnungsmarktbeobachtung für die Stadtregion Münster zu
entwickeln. Mit dieser Konfiguration, Oberzentrum und Nachbargemeinden, wird
damit erstmalig der eng verflochtene Marktzusammenhang der Stadtregion
Gegenstand einer detaillierten Analyse. Es ist geplant, bis zum Frühjahr 2019
ein geeignetes Verfahren zu entwickeln und auf der Grundlage einer
Projektvereinbarung Wohnregion 2030 unmittelbar im Anschluss umzusetzen. Erste
Ergebnisse werden voraussichtlich Ende 2019 vorliegen.
Darüber hinaus sollen in diesem Baustein die
voraussichtlichen Entwicklungserwartungen (Immobilienmarkt, kurzfristige
Einwohnerprognosen), auch unter Einbeziehung der Ergebnisse der Baulandklausur,
ermittelt und gemeinsam ausgewertet werden.
Baulandklausur
Die Kommunen beabsichtigen
in einer Baulandklausur 2019 erstmalig die kurzfristigen Baulandentwicklungen
der Kommunen (bis 2022) zusammenzutragen, in einen gemeinsamen Kontext zu
stellen, hinsichtlich ihrer Raum- und Marktwirksamkeit zu analysieren und ggf. zu
kalibrieren sowie mit den kommunalen Infrastrukturentwicklungen abzugleichen.
Damit werden die Erwartungen verbunden, eine größere Transparenz in der
Baulandentwicklung und ihrer Raumwirksamkeit zu schaffen sowie Kommunalgrenzen
überschreitend die Bedarfs- und Passgenauigkeit der kommunalen Infrastrukturen
zu verbessern. So soll damit die Wahrscheinlichkeit von Sprunginvestitionen
verringert werden.
Es ist geplant die Baulandklausur einmal
jährlich zu aktualisieren.
Die Verwaltungen erwarten aus der Marktanalyse
beispielsweise konkrete Hinweise über die Wohnraumnachfrage und die Entwicklung
des Immobilienmarktes sowie der Wohnraumangebote. Auf der Grundlage dieser
Analyse und den Ergebnisse der Baulandkonferenz sollen detaillierte
anzustrebende Wohnprofile (Nachfrage- und Bedarfsprofile, möglichst
differenziert nach Marktsegmenten) für die Baugebiete in der Stadtregion
entwickelt werden, um damit zukünftig die Entwicklung von bedarfs- und
marktgerechtem Wohnraum zu unterstützen.
Wohnungsmarktkonferenz
Nach der Berichterstattung
und Erörterung der Ergebnisse im politischen Netzwerk der Stadtregion ist Ende
2019 geplant, in einer stadtregionalen Wohnungsmarktkonferenz unter den
Marktakteuren für eine Mitwirkung in der stadtregionalen Wohnsiedlungsstrategie
zu werben.
Kommunalpolitische Entscheidungen zur
Wohnsiedlungsentwicklung würden damit in Zukunft deutlich stärker als bisher in
Kenntnis der Entwicklungen in den stadtregionalen Nachbargemeinden erfolgen
können, der damit verbundene Mehrwert wäre angesichts der zahlreichen
Verflechtungen erheblich.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau
und Gleichstellung des Landes NRW befürwortet die gemeinsame Strategie der
stadtregionalen Städte und Gemeinden. Das Ministerium stellt in Aussicht, dass
die stadtregionalen Kommunen zum Beispiel bei der Umsetzung ihrer Strategie mit
zusätzlichen Kontingenten aus der Wohnraumförderung unterstützt würden.
Velorouten planen und bauen
Mit der Veloroutenkonzeption
beabsichtigt die Stadtregion unterhalb des Formats der Radschnellwege ein
überörtliches Netz von Radvorrangrouten zu schaffen. Vergleichbare Initiativen
werden auch in einigen Münsterlandkreisen verfolgt.
Die besonderen Herausforderungen in der
Stadtregion Münster sind, mit einer großen Zahl von Planungs- und
Baulastträgern gemeinsame Qualitätsstandards für die Planung, den Bau und
Betrieb zu entwickeln und bis Mitte 2019 zu vereinbaren.
Eine nochmals größere Herausforderung ist die
Koordination der Umsetzungsplanung unter den Planungs- und Baulastträgern. Dazu
zählen beispielsweise die Wegweisung für die Velorouten, der Aufbau eines
trägerübergreifenden Mängelmanagement und die Öffentlichkeitsarbeit in der
Ertüchtigungsphase.
Die Aktivitäten zur Planung und zum Bau der
Velorouten haben in den vergangenen 18 Monaten nicht mit den Notwendigkeiten
zur Ertüchtigung der Velorouten Schritt gehalten. Den wichtigen Bekenntnissen
zur Veloroute müssen stärker als bisher Taten folgen. Es gilt die
Realisierungsdynamik deutlich zu erhöhen. Andernfalls ist nicht auszuschließen,
dass die planerischen Ziele der Initiative (z. B. Erhöhung des
Radverkehrsanteil und der Verkehrssicherheit) im Kontext zahlreicher, teilweise
konkurrierender, lokaler und institutioneller Prioritäten nicht erreicht
werden. Hier sind mehr Verbindlichkeit unter den Beteiligten, eine
leistungsfähigere stadtregionale Basisorganisation und eine Projektvereinbarung
Velorouten gefragt, um die Zielerreichung zu verbessern.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen resultieren aus der prozentualen Beteiligung an der Stadtregion Münster i.S.d. Beschlussvorschlags unter 3. und belaufen sich auf 10.957,30 Euro (siehe Anlage 4).
Anlagen:
Anlage 1 Stadtregionaler Kontrakt
Anlage 2 Beratungstermine
Anlage 3 Handlungskonzept
Anlage 4 Einwohnerschlüssel