1) Entwicklung 2018
2) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren
3) Änderung der Abfallgebührensatzung
Beschlussvorschlag:
a) Die Entwicklung 2018 wird zur Kenntnis
genommen.
b) Die
Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2019 wird zur Kenntnis genommen.
c) Die
Abfallgebührensatzung wird - wie in Anlage 4 - geändert
Sachverhalt:
Zu 1) Entwicklung 2018
Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegen die
Gebührenbescheide des Kreises Coesfeld und die Rechnungen der Entsorger bis
einschließlich Juli 2018 vor. Anhand derer können für das laufende Jahr
folgende Aussagen gemacht werden:
Deponiegebühren
Bei den Deponie-, Benutzungs- und
Grundgebühren liegen die Abweichungen zwischen Kalkulation und
voraussichtlichen Mengen im einstelligen Prozentbereich. In zwei Bereichen
kommt es jedoch zu höheren Abweichungen. Zum Einen bei den Schadstoffen – hier
fällt die erwartete Menge um ca. 15 % geringer aus – und zum Anderen bei den
Restabfällen aus Straßenpapierkörben. Es wird zu einem gravierenden Anstieg von
3.135,00 € auf voraussichtlich 5.075,00 € kommen. Das entspricht 62 %. Der
Grund hierfür ist u. a. der Verteilungsschlüssel. Bisher wurden die
Deponiegebühren zu jeweils 50 % auf das Gebäudemanagement und Steuern/Gebühren
aufgeteilt. Die Gemeinde hat sich zu 50 % an den Kosten beteiligt, da die
Abfälle aus der Verwaltung ebenfalls über die Mulde entsorgt wurden. Da die Gemeindeverwaltung
ihre Abfälle nun über eigene Abfallgefäß entsorgt, entfällt der Anteil
teilweise. Es werden weiterhin 20 % von der Gemeinde übernommen, falls
vereinzelt noch Abfälle der Verwaltung über die Mulde entsorgt werden.
Gemeindewerke
Die Gemeindewerke erhalten u. a. Entgelte
für die Reinigung der Bushaltestellen und für die Entsorgung wilder
Müllablagerungen. Insgesamt wurden 11.190,00 € in der Kalkulation
berücksichtigt. Aufgrund der derzeitigen Zahlen wird davon ausgegangen, dass
der angesetzte Betrag um ca. 31 % bzw. rd. 3.500,00 € unterschritten wird.
Wertstoffhof
Die für den Wertstoffhof zu erwartenden
Kosten für 2018 weichen nach aktuellem Stand um ca. 4 % von der Kalkulation ab.
Für die Betreibung werden demnach rd. 11.000,00 € mehr Aufwendungen anfallen
als geplant.
Entsorger/Schadstoffmobil/Presswagen
Bzgl. der Kosten für die gemeindliche
Abfuhr der Abfallgefäße wird z. Zt. nicht mit relevanten Abweichungen
gerechnet. Hier liegt die Veränderung nach den derzeitigen Hochrechnungen bei rd.
1 %.
Auch für die Muldengestellungskosten
bedeutet die Neuverteilung der prozentualen Anteile bei den Restabfällen aus
Straßenpapierkörben einen Anstieg der anfallenden Beträge. Statt der
kalkulierten 1.100,00 € werden ca. 5.800,00 € erwartet.
Erträge/Sonderposten (Sopo) /Erlöse
Die zu erwartenden Erträge aus
Abfallgebühren liegen zum jetzigen Zeitpunkt annähernd an den kalkulierten
Beträgen (ca. 1% über der Kalkulation). Die Erträge aus den Wertstofferlösen
werden schätzungsweise um ca. (-) 20% von den kalkulierten Erlösen abweichen.
Beim Altpapier (PPK) ist ein starker Rückgang von 30 % (36.000,00 €) zu
verzeichnen. Zwar ist die Erlöslage beim Elektroschrott und Altmetall steigend
(um ca. 30 %), aber aufgrund der zum PPK verhältnismäßig geringen Mengen kann
der Einbruch bei den PPK-Erlösen nicht ausgeglichen werden.
Hier kann es aber noch – aufgrund der
stetig stark schwankenden Erlöslage – zu gravierenden Änderungen kommen.
Aufgrund der derzeitigen Hochrechnungen
wird das Jahr 2018 voraussichtlich mit einer Unterdeckung von ca. 52.000,00 €
abschließen.
Zu 2 )
Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2019
Aufgrund der ständig variierenden
Abfallmengen sowie der Anzahl der Abfallgefäße werden die
Abfallentsorgungsgebühren der Gemeinde Nottuln jährlich neu kalkuliert. Das
Kommunalabgabengesetz (KAG) gibt die Möglichkeit, der Gebührenrechnung einen
Kalkulationszeitraum von drei Jahren zu Grunde zu legen. Da die Erträge und
Aufwendungen der Abfallbeseitigung jedoch an verschiedene, teilweise
unvorhersehbare Kriterien gebunden sind (z.B. Gefäß-, Mengenentwicklung,
Entgelte des Entsorgers, Höhe der vom Kreis vorgegebenen Deponiegebühren und
Erlöse), sollte jedes Jahr neu kalkuliert werden.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages
hat der Kreis Coesfeld die voraussichtlichen Benutzungsgebühren für 2019
mitgeteilt. Die Gebühren, die der Gemeinde für die Wertstoffe (Papier,
E-Schrott, Metall und Altholz) berechnet werden, sind keine Deponiegebühren.
Diese Stoffe werden wiederverwertet. Vielmehr stellt der Kreis den Kommunen die
Aufwendungen in Rechnung, die die Wirtschaftsbetriebe des Kreises (WBC) mit dem
Handling der Verwertung haben.
|
2015 €/t |
2016 €/t |
2017 €/t |
2018 €/t |
2019 €/t |
Restabfälle |
145,00 € |
145,00 € |
145,00 € |
145,00 € |
149,00 € |
Sperrgut |
145,00 € |
145,00 € |
145,00 € |
145,00 € |
149,00 € |
Altholz |
4,00 € |
4,00 € |
60,00 € |
70,00 € |
70,00 € |
Grün-/Bioabfälle |
66,00 € |
65,00 € |
65,00 € |
65,00 € |
69,00 € |
E-Schrott |
99,00 € |
99,00 € |
79,00 € |
70,00 € |
70,00 € |
Altmetall |
99,00 € |
99,00 € |
99,00 € |
70,00 € |
70,00 € |
Papier |
13,00 € |
13,00 € |
13,00 € |
15,00 € |
15,00 € |
Umschlag1 |
20,00 € |
20,00 € |
20,00 € |
20,00 € |
20,00 € |
Schadstoffe |
200,00 € |
200,00 € |
200,00 € |
300,00 € |
300,00 € |
1 Für Restabfälle aus Straßenpapierkörben
und Sperrgut
Erlöse |
2016 €/t |
2017 €/t |
2018 €/t |
2019 €/t |
|
Papier |
90,00 € |
100,00 € |
126,00 € |
90,00 € |
|
E-Schrott
Sammelgruppe 1 |
190,00 € |
87,50 € |
160,00 € |
188,00 € |
Elektrogroßgeräte |
E-Schrott
Sammelgruppe 2 |
80,00 € |
--- |
--- |
--- |
Kühlgeräte |
E-Schrott
Sammelgruppe 3 |
82,00 € |
--- |
--- |
--- |
IT-Geräte |
E-Schrott
Sammelgruppe 5 |
180,00 € |
70,75 € |
142,00 € |
180,00 € |
E-Kleingeräte |
Altmetall |
200,00 € |
103,00 € |
160,00 € |
200,00 € |
|
Altholz |
0,00 € |
--- |
---- |
--- |
|
E-Schrott
Depotcontainer |
142,50 € |
70,75 € |
128,00 € |
140,00 € |
E-Kleingeräte/Container |
Kunststoff-Sperrmüll |
7,50 € |
--- |
7,00 € |
--- |
|
Die
Wertstofferlöse, die der Gemeinde Nottuln ausgeschüttet werden, sind aufgrund
der starken Schwankungen der Marktpreise der einzelnen Fraktionen nur schwer
vorherzusehen.
Die Entwicklung
im Bereich der Wertstofferlöse ist – abgesehen vom Altpapier - z. Zt. steigend.
Ob diese Entwicklung weiterhin andauert, ist jedoch fraglich. Erhebliche
Abweichungen sind nach Angaben der WBC nicht auszuschließen. Da die Erlöse
indexbezogen sind, ist eine genaue Vorhersage nicht möglich. Da für die
Sammelgruppen (SG) 2 und 3 auch in 2019 keine Optierung (Eigenverwertung durch
den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) mehr erfolgt, entfallen weiterhin
die Erlöse.
I. Ermittlung der
Berechnungsgrundlage
Als
Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Beseitigungskosten für Restabfälle
wurde das Jahresvolumen der Gefäße gewählt. Das Jahresvolumen wird anhand der
Größe der Gefäße, der Abfuhrrhythmen und der Anzahl der aufgestellten Gefäße
berechnet.
a)
Gefäßstückzahlen
Durch
Neuaufstellungen und Abmeldungen sowie Umbestellungen innerhalb der Gefäßgrößen
und Abfuhrrhythmen ergeben sich auch im nächsten Jahr Änderungen bei den
Gefäßstückzahlen. Um diese Änderungen bei der Kalkulation berücksichtigen zu
können, wurde der durchschnittliche Zugang bzw. Abgang innerhalb der einzelnen
Gefäßgrößen im Jahr 2017 und 2018 ermittelt. Hieraus resultieren die der
Kalkulation zugrunde liegenden Gefäßstückzahlen (siehe Anlage 1).
b) Anzahl der
Abfuhren pro Jahr
Durch die
Abfallbeseitigungssatzung erhält der Bürger die Möglichkeit, zwischen einem
14-täglichen und einem vierwöchentlichen Entleerungsrhythmus der Restmülltonne
zu wählen. In 2019 wird voraussichtlich von 53 % der Anschlusspflichtigen eine
vierwöchentliche Abfuhr gewählt und von 47 % die 14-tägliche Abfuhr. Die
bisherige Wahlmöglichkeit wird von den Bürgern gut angenommen und sollte
deshalb beibehalten werden.
II. Anteile der
Beseitigungskosten
Auf der Grundlage
des Abfallaufkommens 2018 (Januar bis einschließlich Juli) wird das Aufkommen
und somit die Gebühren für das Jahr 2019 beim Restmüll wie folgt geschätzt:
a) gewichtsabhängige Beseitigungskosten
Restmüll |
1.940 t |
x |
149,00 € |
= |
289.060,00 € |
Die weiteren
Deponiegebühren/Verwertungskosten für Sperrmüll, Holz, Schadstoffe,
Grünabfälle, E-Schrott und Altmetall werden bei dem Punkt „Sonstige Kosten –
Wertstoffhof“ einbezogen. Durch die Ausschüttung der Erlöse an die Kommunen
werden neben den Deponiegebühren auch die Erlöse für die Wertstoffe beim
Wertstoffhof
berücksichtigt.
Die Deponiegebühren für die Fraktionen Papier und Bioabfall werden hingegen
direkt bei den anfallenden Kosten der jeweiligen Gefäße berücksichtigt. So auch
die Erlöse für Papier.
b) Grundgebühr
Der Kreis
Coesfeld setzt in seiner Satzung die Höhe der Grundgebühr pro Gefäß fest.
Seit 1998 wird
die Grundgebühr zum Ausgleich eines Teils der Vorhaltekosten (fixe Kosten)
erhoben. Wie bereits in den Vorjahren wird der Kreis auch 2019 die Grundgebühr
nach der Anzahl der aufgestellten Müllgefäße, Stand 01.07.2018, auf die
Gemeinden umlegen.
Der Kreis wird
die Grundgebühr 2019 (je Einheit) aufgrund von Index-Preisanpassungen sowie
gestiegener Personal- und Sachkosten von 15,70 € auf 17,50 € anheben.
Bei der
Grundgebühr wird eine Gewichtung nach Gefäßgrößen und der unterschiedlichen
Abfuhrrhythmen der jeweiligen Gemeinden vorgenommen:
|
|
|
2019 |
Vorjahr |
80 l/120
l-Gefäße 4 w. |
1 |
Einheit |
17,50 € |
15,70 € |
80 l/120
l-Gefäße 14 t |
1,1 |
Einheiten |
19,25 € |
17,28 € |
240 l Gefäße |
2 |
Einheiten |
35,00 € |
31,40 € |
1,1 m³
Container |
10 |
Einheiten |
175,00 € |
157,00 € |
Unter Berücksichtigung
des Gefäßbestandes zum 01.07.2018 ergibt sich für die Gemeinde Nottuln
nachfolgende Berechnung der Grundgebühr:
Gefäßgröße |
Anzahl Stand 01.07.2018 |
|
Grundgebühr |
||
80 l/120 l 4 w |
3.135 |
x |
17,50 € |
= |
54.862,50 € |
80 l/120 14 t |
2.049 |
x |
19,25 € |
= |
39.443,25 € |
240 l |
863 |
x |
35,00 € |
= |
30.205,00 € |
1,1 m³ |
17 |
x |
175,00 € |
= |
2.975,00 € |
Grundgebühr |
6.064 |
|
|
|
127.485,75 € |
Die Summe der
mengenabhängigen Beseitigungskosten und die an den Kreis zu zahlende
Grundgebühr werden nach dem Jahresvolumen der Gefäße umgelegt. Diese Art der
Verteilung der insgesamt an den Kreis zu zahlenden Kosten entspricht der
Vorgehensweise der Vorjahre.
Ermittlung der an
den Kreis zu zahlenden Gebühren
Gewichtsabhängige
Beseitigungskosten |
289.060,00 € |
Grundgebühr
(gerundet) |
127.486,00 € |
|
416.546,00 € |
Die Grundgebühr
wird nach dem prozentualen Anteil der einzelnen Volumen am Gesamtvolumen
umgelegt (siehe Anlage 2, Seite 3, Pkt. II).
III. Anteile
Beförderung, Vergütung, Muldengestellung – Restabfallgefäße –
Gemäß § 5 Abs. 6
LAbfG haben die kreisangehörigen Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden
Abfälle einzusammeln und zu den Abfallentsorgungsanlagen der Kreise zu
befördern. Der Abfallabfuhrvertrag wurde zum 01.01.2019 neu ausgeschrieben. Den
Zuschlag hat der bisherige Entsorger (Fa. Remondis Münsterland GmbH & Co.
KG) erhalten.
Dieser hat
bereits zum Beginn der Vertragslaufzeit eine Preisanpassung von 4,02 % geltend
gemacht. Die WBC - die für die im Kreis Coesfeld gelegenen Gemeinden die
operativen Aufgaben im Bereich der Sammlung und Beförderung von Abfällen
durchführen – haben die Preisanpassung durch die Unternehmensberatung
Schmidt/Bechtle (die die kreisangehörigen Kommunen bei der europaweiten
Ausschreibung unterstützt haben) prüfen lassen. Die Fa. Remondis erhält demnach
für die Entleerung, Beförderung und Gestellung der Restmüllgefäße im Jahr 2019
eine Vergütung i. H. v. 177.832,65 € (Anlage 2, Seite 4, Pkt. III, abweichender
Betrag durch Rundungsdifferenzen). Die Aufteilung der Tonagen (1.940 t)
erfolgte nach Abzug der Menge für die 1,1 m³-Container (87 t) wie folgt: 1/3
für die 4 wöchentliche Abfuhr und 2/3 für die 14-tägliche Abfuhr.
Gesamt Restmüll:
Gestellung 80 l |
3.071 Gefäße |
x |
0,14 € |
x |
12 Mon. |
= |
5.159,28 € |
Gestellung 120 l |
2.112 Gefäße |
x |
0,13 € |
x |
12 Mon. |
= |
3.294,72 € |
Gestellung 240 l |
889 Gefäße |
x |
0,18 € |
x |
12 Mon. |
= |
1.920,24 € |
Gestellung 1,1 m³ |
19 Gefäße |
x |
0,93 € |
x |
12 Mon. |
= |
212,04 € |
Beförderung |
1.940 t |
x |
21,52 € |
|
|
= |
41.748,80 € |
Vergütung 14-täglich |
2.835 Gefäße |
x |
1,66 € |
x |
12 Mon. |
= |
56.473,20 € |
Vergütung 4-wöchentl. |
3.237 Gefäße |
x |
0,83 € |
x |
12 Mon. |
= |
32.240,52 € |
Vergütung wöchentl. 1,1 m³ |
19 Gefäße |
x |
36,80 € |
x |
12 Mon. |
= |
8.390,40 € |
|
|
|
|
|
|
|
149.439,20 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
28.393,45 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
177.832,65
€ |
a) Gebührenanteil 14-tägliche Abfuhr:
Gestellung 80 l |
942 Gefäße |
x |
0,14 € |
x |
12 Mon. |
= |
1.582,56 € |
Gestellung 120 l |
1.129 Gefäße |
x |
0,13 € |
x |
12 Mon. |
= |
1.761,24 € |
Gestellung 240 l |
764 Gefäße |
x |
0,18 € |
x |
12 Mon. |
= |
1.650,24 € |
Beförderung |
1.235 t |
x |
21,52 € |
|
|
= |
26.577,20 € |
Vergütung 14-täglich |
2.835 Gefäße |
x |
1,66 € |
x |
12 Mon. |
= |
56.473,20 € |
|
|
|
|
|
|
|
88.044,44 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
16.728,44 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
104.772,88
€ |
Kostenanteil je Gefäß mit 14-täglicher Abfuhr |
104.772,88 € |
: |
2.835 |
= |
39,96 € |
b) Gebührenanteil 4-wöchentliche Abfuhr:
Gestellung 80 l |
2.129 Gefäße |
x |
0,14 € |
x |
12 Mon. |
= |
3.576,72 € |
Gestellung 120 l |
983 Gefäße |
x |
0,13 € |
x |
12 Mon. |
= |
1.533,48 € |
Gestellung 240 l |
125 Gefäße |
x |
0,18 € |
x |
12 Mon. |
= |
270,00 € |
Beförderung |
618 t |
x |
21,52 € |
|
|
= |
13.299,36 € |
Vergütung 4 wöchentlich |
3.237 Gefäße |
x |
0,83 € |
x |
12 Mon. |
= |
32.240,52 € |
|
|
|
|
|
|
|
50.920,08 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
9.674,82 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
60.594,90
€ |
Kostenanteil je Gefäß mit 4 wöchentl. Abfuhr |
60.594,90 € |
: |
3.237 |
= |
18,72 € |
c) Gebührenanteil der 1,1 m³ - Container:
Vergütung |
19 Gefäße |
x |
36,80 € |
x |
12 Mon. |
= |
8.390,40 € |
Gestellung 1,1
m³ |
19 Gefäße |
x |
0,93 € |
x |
12 Mon. |
= |
212,04 € |
Beförderung |
87 t |
x |
21,52 € |
|
|
= |
1.872,24 € |
|
|
|
|
|
|
|
10.474,68 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
1.990,19 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
12.464,87 € |
Kostenanteil je Container |
12.464,87 € |
: |
19 |
= |
656,05 € |
IV. Kostenanteil
Papiertonne
Die neun
Systembetreiber (DSD AG, Interseroh, Belland …) rechnen der Gemeinde einen
prozentualen Anteil an gebrauchten Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton
(PPK) im Rahmen der kommunalen Altpapiererfassung und –verwertung zu. Dieser
vom Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur (INFA) ermittelte Anteil
(der sog. Masseanteil) betrug bisher für die Gemeinde Nottuln 16,82 %. Der von
der Gemeinde zu
tragende
Anteil lag demnach bei 83,18 %.
Am 01.01.2019
tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Das enthält neue Vorgaben für die
Abstimmung zwischen den öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgern und den
Systembetreibern. Für die Sammlung und den Transport wird zukünftig nach
Volumen- und nicht mehr – wie bisher – nach Masseanteilen abgerechnet. Der
Anteil der Verpackungen am Altpapier wird sich lt. der WBC zwischen 30 % und 40
% bewegen. Der Anteil hängt jedoch von der noch neu abzuschließenden
Abstimmungsvereinbarung ab. Angestrebt wird seitens der WBC eine
Kostenbeteiligung der Systembetreiber von 30 % - lieber 35 %.
Bei den Erlösen
orientiert sich die Beteiligung weiterhin am Gewichtsverhältnis. Zukünftig wird
von einem Verhältnis von 75%:25% ausgegangen. 25 % der Erlöse gehen somit an
die Systembetreiber. Derzeitig sind es 16,82 %. Grundvoraussetzung ist aber
auch hier eine entsprechende Abstimmungsvereinbarung. Da noch keine neue
Abstimmungsvereinbarung geschlossen wurde, schlagen die WBC vor, sowohl bei den
Kostenbeteiligungen als auch bei den Erlösen von dem bisherigen Verhältnis
83,18 %:16,82 % auszugehen.
Ab dem 01.01.2019
fallen aufgrund der Ausschreibung Umschlagkosten für PPK an. Diese belaufen
sich auf 3,64 €/t zzgl. MwSt. Lt. WBC werden diese Kosten nicht bei der
Sammlung und dem Transport berechnet, sondern über die Verwertungsgebühr
abgerechnet. Eine separate Ausweisung der Umschlagkosten erfolgt demnach in der
Kalkulation nicht.
Neben den
Entsorgerkosten und den an den Kreis zu entrichtenden Verwertungsgebühren
werden zur Ermittlung des Gebührenanteils der Papiertonne auch die zu
erwartenden Papiererlöse für das Altpapier aus der kommunalen Sammlung
berücksichtigt. In 2019 werden mit 90,00 €/t voraussichtlich genügend
Papiererlöse erwirtschaftet, um die Papiertonne zu finanzieren. Der
Kostenanteil für die Papiertonne ergibt sich wie folgt:
Gestellung 240 l |
6.999 Gefäße |
x |
0,18 € |
x |
12 Mon. |
= |
15.117,84 € |
Beförderung |
1.349 t |
x |
6,78 € |
|
|
= |
9.146,22 € |
Vergütung |
6.999 Gefäße |
x |
0,69 € |
x |
12 Mon. |
= |
57.951,72 € |
|
|
|
|
|
|
|
82.215,78 € |
zzgl.19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
15.621,00 € |
Entsorger |
|
|
|
|
|
|
97.836,78 € |
Benutzungsgebühren |
1.349 t |
x |
15,00 € |
|
|
= |
20.235,00 € |
Gesamt |
|
|
|
|
|
|
118.071,78 € |
./. DSD-Anteil 16,82 % |
|
|
|
|
|
|
19.859,67 € |
Aufwendungen
Gesamt |
|
|
|
|
|
|
98.212,11
€ |
Papiererlöse (kommunale Abfuhr) |
1.349 t |
x |
90,00 € |
|
|
= |
-
121.410,00 € |
./. DSD-Anteil 16,82 % |
|
|
|
|
|
= |
20.421,16 € |
Papiererlöse
Gesamt |
|
|
|
|
|
= |
-
100.988,84 € |
Gesamt |
|
|
|
|
|
|
-2.776,73
€ |
Gebührenanteil je Gefäß: |
0,00 € |
Die überschüssigen Papiererlöse werden unter Pkt. VI „Sonstige Kosten“
berücksichtigt.
Zusätzliche
Papiertonnen
Den Bürgern wird
weiterhin die Möglichkeit gewährt, eine zusätzliche Papiertonne aufstellen zu
lassen. Die Gebühr für das Gefäß beträgt 0,00 €.
V. Kostenanteil
Biotonne
Für die
Ermittlung der Kosten für die Biotonne werden zu den Deponiegebühren die an den
Entsorger zu entrichtenden Kosten hinzugerechnet (Anlage 2, Seite 4, Pkt. V;
abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen).
Gestellung 120 l |
2.957 Gefäße |
x |
0,13 € |
x |
12 Mon. |
= |
4.612,92 € |
Gestellung 240 l |
3.170 Gefäße |
x |
0,18 € |
x |
12 Mon. |
= |
6.847,20 € |
Vergütung |
6.127 Gefäße |
x |
1,60 € |
x |
12 Mon. |
= |
117.638,40 € |
Beförderung |
3.227 t |
x |
6,54 € |
|
|
= |
21.104,58 € |
|
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|
|
|
|
|
150.203,10 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
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|
|
|
|
28.538,59 € |
Gesamt
Entsorger |
|
|
|
|
|
|
178.741,69 € |
Deponiegebühr |
3.227 t |
x |
69,00 € |
|
|
= |
222.663,00 € |
Gesamt |
|
|
|
|
|
|
401.404,69 € |
Von den zu
verteilenden Kosten wird der Anteil, den die Eigenkompostierer tragen,
abgezogen. Die
Eigenkompostierer, die keine Biotonne haben, müssen dennoch einen Anteil an der
Biotonne tragen (Vorhaltekosten für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Biotonne).
Voraussichtliche Anzahl der Eigenkompostierer in 2019: |
752 |
Voraussichtlicher Anteil der Eigenkompostierer an der Biotonne: (Der Anteil von
21,00 € ist so errechnet worden, dass sich eine Ersparnis von ca. 70 %
ergibt) |
21,00 € |
752 Eigenkompostierer x 21,00 € = |
15.792,00 € |
Nach Abzug des
Eigenkompostiereranteils bleiben noch zu verteilende Kosten in Höhe von
385.612,69 € (401.404,69 € ./. 15.792,00 €).
Die Kosten werden
auf alle 5.288 regulären Biotonnen verteilt:
385.612,69 € |
: |
5.288 Gefäße |
= |
72,92 € |
Zusätzliche
Biotonnen
Dem Bürger wird
die Möglichkeit eingeräumt, ein zusätzliches 120 l-Gefäß bzw. anstatt der
bereits vorhandenen 120 l-Tonne eine 240 l-Tonne ohne Aufpreis zu erhalten.
a) Für jede 1., 3., 5. etc. zusätzliche
Biotonne (120 l-Volumen) wird keine Gebühr erhoben.
b) Für jede 2., 4., 6. etc. zusätzliche
Biotonne (120 l-Volumen) beträgt die Gebühr 72,84 € im Jahr.
Die Gebühr für
die zusätzlichen, kostenpflichtigen Biotonnen (72,84 €) weicht geringfügig von
dem errechneten Gebührenanteil (72,92 €) ab. Die Gebühr für die zusätzliche
Biotonne wird u. a. separat erhoben und muss daher durch 12 teilbar sein (s.
Punkt VII der Kalkulation).
VI. Anteil an den
sonstigen Kosten (gerundet)
1. |
Personalkosten |
55.422,00 € |
2. |
Verwaltungskosten |
5.908,00 € |
3. |
Kosten für die
Erstellung des Abfuhrkalenders |
1.300,00 € |
4. |
Kosten für die
Verteilung des Abfuhrkalenders |
1.500,00 € |
5. |
Beseitigung
verbotswidriger Abfallablagerungen |
7.903,00 € |
6. |
Kosten für
Umweltaktionen |
653,00 € |
7. |
Kosten für den
Einsatz des Schadstoffmobiles a) Sammlung b) Entsorgung (
11 t x 300,00 €) |
14.433,00 € 3.300,00 € |
8. |
Kosten
Straßenpapierkörbe a)
Entleerungskosten des Bauhofes b)
Deponiegebühren (35 t x 169,00 € (Deponie- u. Umschlaggeb.) c)
Muldengestellungskosten d)
Anschaffungs-/Aufstellungskosten (GWG) |
21.100,00 € 5.915,00 € 1.705,00 € 4.000,00 € |
|
|
|
9. |
Presswagen |
2.500,00 € |
10. |
Betreibung
Wertstoffhof |
241.020,00 € |
11. |
Überschüssige
Papiererlöse |
-2.776,00 € |
12. |
Erlöse
Depotcontainer E-Schrott |
-1.680,00 € |
13. |
Sonderposten |
-56.000,00 € |
14. |
Behälterbestandspflege |
14.926,00 € |
15. |
Kopplungsnachlass |
-12.581,00 € |
16. |
WBC
Aufwandsentschädigung |
7.284,00 € |
|
Gesamt |
315.832,00 € |
Erläuterungen:
(die Nummerierung
entspricht der Nummerierung der vorstehenden Zusammenstellung)
Um den Anteil an
den sonstigen Kosten je Gefäß zu erhalten, wird der Gesamtbetrag durch die
Anzahl der aufgestellten Restmüllgefäße geteilt. (Anlage 2, Seite 4, Pkt. VI,
abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen)
315.832,00 € |
: |
6.091 Gefäße |
= |
51,85 € |
VII. Ermittlung
der Gesamtgebühr
Zur Berechnung
der kostendeckenden Abfallbeseitigungsgebühr wurden die ermittelten
Kostenbestandteile pro Gefäß zusammengefasst.
Laut Angaben der
citeq in Münster, können die Gebührensätze so gestaltet sein, dass sich zwei
Stellen hinter dem Komma ergeben. Die festgesetzte Gebühr muss jedoch durch
zwölf teilbar sein, um bei Zu- und Abgängen des laufenden Jahres
Rundungsfehlern vorzubeugen, die sich aufgrund mehrerer Kommastellen ergeben
können. Gebührensätze, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, verursachen
einen erheblichen Verwaltungsaufwand, da die Rundungsfehler manuell
ausgeglichen werden müssen. Die ermittelte kostendeckende Gebühr wurde somit in
einigen Fällen geringfügig abgeändert.
VIII. Aus der
Kalkulation sich ergebende kostendeckende Jahresgebühr
Die
kostendeckende Gebühr 2019 für die regulären Abfallgefäße liegt aufgrund der
Kalkulation durchschnittlich (-) 2,49 % bzw. (-) 4,70 € unter den in 2018
gültigen Gebührensätzen. Die finanziellen Auswirkungen in € und % sind der
Anlage 2, Seite 7, Pkt. X zu entnehmen.
In den letzten
Jahren lagen die kalkulierten, kostendeckenden Gebühren unter denen des
jeweiligen Vorjahres. Ob dieser Trend in der Gebührenentwicklung auch in
künftigen Jahren weitergeht, ist fraglich. Dies hängt u. a. von der ungewissen
und stark schwankenden Erlössituation.
Da die Verteilung
der an den Kreis Coesfeld zu zahlenden Gebühren (Grundgebühr und Restmüll) nach
dem Gefäßlitervolumen der Gefäße erfolgt, ergeben sich unterschiedliche
Steigerungen innerhalb der Abgabearten.
Die für die
Bewirtschaftung der Gefäße anfallenden Tauschgebühren von 14,00 €
/Tauschvorgang, bzw. für die 1,1 m³-Container von 28,00 €/Tauschvorgang bleiben
bestehen und werden nicht erhöht. Diese Gebühren werden von jedem Bürger
individuell getragen und sind daher nicht Bestandteil der Kalkulation.
IV. Satzungsänderung
Durch die
Änderung Gebührensätze ist eine Änderung der Abfallgebührensatz erforderlich.
Die Satzungsänderung ist der Anlage 4 zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus der anliegenden
Kalkulation
Anlagen:
Anlage 1 – Gefäßstückzahlen 2019
Anlage 2 – Kalkulation 2019
Anlage 3 – Haushaltsansätze 2019
Anlage 4 – Satzungsänderung 2019