Betreff
Abfallbeseitigung
1) Entwicklung 2018
2) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren
3) Änderung der Abfallgebührensatzung
Vorlage
152/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a) Die Entwicklung 2018 wird zur Kenntnis genommen.

 

b) Die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2019 wird zur Kenntnis genommen.

 

c) Die Abfallgebührensatzung wird - wie in Anlage 4 - geändert

 

 


Sachverhalt:

Zu 1) Entwicklung 2018

 

Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Gebührenbescheide des Kreises Coesfeld und die Rechnungen der Entsorger bis einschließlich Juli 2018 vor. Anhand derer können für das laufende Jahr folgende Aussagen gemacht werden:

 

Deponiegebühren

 

Bei den Deponie-, Benutzungs- und Grundgebühren liegen die Abweichungen zwischen Kalkulation und voraussichtlichen Mengen im einstelligen Prozentbereich. In zwei Bereichen kommt es jedoch zu höheren Abweichungen. Zum Einen bei den Schadstoffen – hier fällt die erwartete Menge um ca. 15 % geringer aus – und zum Anderen bei den Restabfällen aus Straßenpapierkörben. Es wird zu einem gravierenden Anstieg von 3.135,00 € auf voraussichtlich 5.075,00 € kommen. Das entspricht 62 %. Der Grund hierfür ist u. a. der Verteilungsschlüssel. Bisher wurden die Deponiegebühren zu jeweils 50 % auf das Gebäudemanagement und Steuern/Gebühren aufgeteilt. Die Gemeinde hat sich zu 50 % an den Kosten beteiligt, da die Abfälle aus der Verwaltung ebenfalls über die Mulde entsorgt wurden. Da die Gemeindeverwaltung ihre Abfälle nun über eigene Abfallgefäß entsorgt, entfällt der Anteil teilweise. Es werden weiterhin 20 % von der Gemeinde übernommen, falls vereinzelt noch Abfälle der Verwaltung über die Mulde entsorgt werden.

 

 

Gemeindewerke

 

Die Gemeindewerke erhalten u. a. Entgelte für die Reinigung der Bushaltestellen und für die Entsorgung wilder Müllablagerungen. Insgesamt wurden 11.190,00 € in der Kalkulation berücksichtigt. Aufgrund der derzeitigen Zahlen wird davon ausgegangen, dass der angesetzte Betrag um ca. 31 % bzw. rd. 3.500,00 € unterschritten wird.

 

Wertstoffhof

 

Die für den Wertstoffhof zu erwartenden Kosten für 2018 weichen nach aktuellem Stand um ca. 4 % von der Kalkulation ab. Für die Betreibung werden demnach rd. 11.000,00 € mehr Aufwendungen anfallen als geplant.

 

Entsorger/Schadstoffmobil/Presswagen

 

Bzgl. der Kosten für die gemeindliche Abfuhr der Abfallgefäße wird z. Zt. nicht mit relevanten Abweichungen gerechnet. Hier liegt die Veränderung nach den derzeitigen Hochrechnungen bei rd. 1 %.

 

Auch für die Muldengestellungskosten bedeutet die Neuverteilung der prozentualen Anteile bei den Restabfällen aus Straßenpapierkörben einen Anstieg der anfallenden Beträge. Statt der kalkulierten 1.100,00 € werden ca. 5.800,00 € erwartet.

 

 

 

 

 

Erträge/Sonderposten (Sopo) /Erlöse

 

Die zu erwartenden Erträge aus Abfallgebühren liegen zum jetzigen Zeitpunkt annähernd an den kalkulierten Beträgen (ca. 1% über der Kalkulation). Die Erträge aus den Wertstofferlösen werden schätzungsweise um ca. (-) 20% von den kalkulierten Erlösen abweichen. Beim Altpapier (PPK) ist ein starker Rückgang von 30 % (36.000,00 €) zu verzeichnen. Zwar ist die Erlöslage beim Elektroschrott und Altmetall steigend (um ca. 30 %), aber aufgrund der zum PPK verhältnismäßig geringen Mengen kann der Einbruch bei den PPK-Erlösen nicht ausgeglichen werden.

 

Hier kann es aber noch – aufgrund der stetig stark schwankenden Erlöslage – zu gravierenden Änderungen kommen.

 

Aufgrund der derzeitigen Hochrechnungen wird das Jahr 2018 voraussichtlich mit einer Unterdeckung von ca. 52.000,00 € abschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu 2 ) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2019

 

Aufgrund der ständig variierenden Abfallmengen sowie der Anzahl der Abfallgefäße werden die Abfallentsorgungsgebühren der Gemeinde Nottuln jährlich neu kalkuliert. Das Kommunalabgabengesetz (KAG) gibt die Möglichkeit, der Gebührenrechnung einen Kalkulationszeitraum von drei Jahren zu Grunde zu legen. Da die Erträge und Aufwendungen der Abfallbeseitigung jedoch an verschiedene, teilweise unvorhersehbare Kriterien gebunden sind (z.B. Gefäß-, Mengenentwicklung, Entgelte des Entsorgers, Höhe der vom Kreis vorgegebenen Deponiegebühren und Erlöse), sollte jedes Jahr neu kalkuliert werden.

 

Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages hat der Kreis Coesfeld die voraussichtlichen Benutzungsgebühren für 2019 mitgeteilt. Die Gebühren, die der Gemeinde für die Wertstoffe (Papier, E-Schrott, Metall und Altholz) berechnet werden, sind keine Deponiegebühren. Diese Stoffe werden wiederverwertet. Vielmehr stellt der Kreis den Kommunen die Aufwendungen in Rechnung, die die Wirtschaftsbetriebe des Kreises (WBC) mit dem Handling der Verwertung haben.

 


Gebühren

2015

€/t

2016

€/t

2017

€/t

2018

€/t

2019

€/t

Restabfälle

145,00 €

145,00 €

145,00 €

145,00 €

149,00 €

Sperrgut

145,00 €

145,00 €

145,00 €

145,00 €

149,00 €

Altholz

4,00 €

4,00 €

60,00 €

70,00 €

70,00 €

Grün-/Bioabfälle

66,00 €

65,00 €

65,00 €

65,00 €

69,00 €

E-Schrott

99,00 €

99,00 €

79,00 €

70,00 €

70,00 €

Altmetall

99,00 €

99,00 €

99,00 €

70,00 €

70,00 €

Papier

13,00 €

13,00 €

13,00 €

15,00 €

15,00 €

Umschlag1

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

Schadstoffe

200,00 €

200,00 €

200,00 €

300,00 €

300,00 €

1 Für Restabfälle aus Straßenpapierkörben und Sperrgut

 

 

Erlöse

2016

€/t

2017

€/t

2018

€/t

2019

€/t

 

Papier

90,00 €

100,00 €

126,00 €

90,00 €

 

E-Schrott Sammelgruppe 1

190,00 €

87,50 €

160,00 €

188,00 €

Elektrogroßgeräte

E-Schrott Sammelgruppe 2

80,00 €

---

---

---

Kühlgeräte

E-Schrott Sammelgruppe 3

82,00 €

---

---

---

IT-Geräte

E-Schrott Sammelgruppe 5

180,00 €

70,75 €

142,00 €

180,00 €

E-Kleingeräte

Altmetall

200,00 €

103,00 €

160,00 €

200,00 €

 

Altholz

0,00 €

---

----

---

 

E-Schrott Depotcontainer

142,50 €

70,75 €

128,00 €

140,00 €

E-Kleingeräte/Container

Kunststoff-Sperrmüll

7,50 €

---

7,00 €

---

 

 

Die Wertstofferlöse, die der Gemeinde Nottuln ausgeschüttet werden, sind aufgrund der starken Schwankungen der Marktpreise der einzelnen Fraktionen nur schwer vorherzusehen.

 

Die Entwicklung im Bereich der Wertstofferlöse ist – abgesehen vom Altpapier - z. Zt. steigend. Ob diese Entwicklung weiterhin andauert, ist jedoch fraglich. Erhebliche Abweichungen sind nach Angaben der WBC nicht auszuschließen. Da die Erlöse indexbezogen sind, ist eine genaue Vorhersage nicht möglich. Da für die Sammelgruppen (SG) 2 und 3 auch in 2019 keine Optierung (Eigenverwertung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) mehr erfolgt, entfallen weiterhin die Erlöse.

 

 

I. Ermittlung der Berechnungsgrundlage

 

Als Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Beseitigungskosten für Restabfälle wurde das Jahresvolumen der Gefäße gewählt. Das Jahresvolumen wird anhand der Größe der Gefäße, der Abfuhrrhythmen und der Anzahl der aufgestellten Gefäße berechnet.

 

a) Gefäßstückzahlen

 

Durch Neuaufstellungen und Abmeldungen sowie Umbestellungen innerhalb der Gefäßgrößen und Abfuhrrhythmen ergeben sich auch im nächsten Jahr Änderungen bei den Gefäßstückzahlen. Um diese Änderungen bei der Kalkulation berücksichtigen zu können, wurde der durchschnittliche Zugang bzw. Abgang innerhalb der einzelnen Gefäßgrößen im Jahr 2017 und 2018 ermittelt. Hieraus resultieren die der Kalkulation zugrunde liegenden Gefäßstückzahlen (siehe Anlage 1).

 

b) Anzahl der Abfuhren pro Jahr

 

Durch die Abfallbeseitigungssatzung erhält der Bürger die Möglichkeit, zwischen einem 14-täglichen und einem vierwöchentlichen Entleerungsrhythmus der Restmülltonne zu wählen. In 2019 wird voraussichtlich von 53 % der Anschlusspflichtigen eine vierwöchentliche Abfuhr gewählt und von 47 % die 14-tägliche Abfuhr. Die bisherige Wahlmöglichkeit wird von den Bürgern gut angenommen und sollte deshalb beibehalten werden.

 

 

II. Anteile der Beseitigungskosten

 

Auf der Grundlage des Abfallaufkommens 2018 (Januar bis einschließlich Juli) wird das Aufkommen und somit die Gebühren für das Jahr 2019 beim Restmüll wie folgt geschätzt:

 

a) gewichtsabhängige Beseitigungskosten

 

Restmüll

1.940 t

x

149,00 €

=

289.060,00 €

 

Die weiteren Deponiegebühren/Verwertungskosten für Sperrmüll, Holz, Schadstoffe, Grünabfälle, E-Schrott und Altmetall werden bei dem Punkt „Sonstige Kosten – Wertstoffhof“ einbezogen. Durch die Ausschüttung der Erlöse an die Kommunen werden neben den Deponiegebühren auch die Erlöse für die Wertstoffe beim Wertstoffhof berücksichtigt. Die Deponiegebühren für die Fraktionen Papier und Bioabfall werden hingegen direkt bei den anfallenden Kosten der jeweiligen Gefäße berücksichtigt. So auch die Erlöse für Papier.

 

 

 

b) Grundgebühr

 

Der Kreis Coesfeld setzt in seiner Satzung die Höhe der Grundgebühr pro Gefäß fest.

Seit 1998 wird die Grundgebühr zum Ausgleich eines Teils der Vorhaltekosten (fixe Kosten) erhoben. Wie bereits in den Vorjahren wird der Kreis auch 2019 die Grundgebühr nach der Anzahl der aufgestellten Müllgefäße, Stand 01.07.2018, auf die Gemeinden umlegen.

 

Der Kreis wird die Grundgebühr 2019 (je Einheit) aufgrund von Index-Preisanpassungen sowie gestiegener Personal- und Sachkosten von 15,70 € auf 17,50 € anheben.

 

Bei der Grundgebühr wird eine Gewichtung nach Gefäßgrößen und der unterschiedlichen Abfuhrrhythmen der jeweiligen Gemeinden vorgenommen:

 

 

 

 

2019

Vorjahr

80 l/120 l-Gefäße 4 w.

1

Einheit

17,50 €

15,70 €

80 l/120 l-Gefäße 14 t

1,1

Einheiten

19,25 €

17,28 €

240 l Gefäße

2

Einheiten

35,00 €

31,40 €

1,1 m³ Container

10

Einheiten

175,00 €

157,00 €

 

Unter Berücksichtigung des Gefäßbestandes zum 01.07.2018 ergibt sich für die Gemeinde Nottuln nachfolgende Berechnung der Grundgebühr:

 

Gefäßgröße

 

Anzahl

Stand 01.07.2018

 

Grundgebühr

80 l/120 l    4 w

3.135

x

17,50 €

=

54.862,50 €

80 l/120    14 t

2.049

x

19,25 €

=

39.443,25 €

240 l

863

x

35,00 €

=

30.205,00 €

1,1 m³

17

x

175,00 €

=

2.975,00 €

Grundgebühr

6.064

 

 

 

127.485,75 €

 

Die Summe der mengenabhängigen Beseitigungskosten und die an den Kreis zu zahlende Grundgebühr werden nach dem Jahresvolumen der Gefäße umgelegt. Diese Art der Verteilung der insgesamt an den Kreis zu zahlenden Kosten entspricht der Vorgehensweise der Vorjahre.

 

 

Ermittlung der an den Kreis zu zahlenden Gebühren

 

Gewichtsabhängige Beseitigungskosten

289.060,00

Grundgebühr (gerundet)

127.486,00 €

 

416.546,00 €

 

Die Grundgebühr wird nach dem prozentualen Anteil der einzelnen Volumen am Gesamtvolumen umgelegt (siehe Anlage 2, Seite 3, Pkt. II).

 

 

 

 

 

 

 

 

III. Anteile Beförderung, Vergütung, Muldengestellung – Restabfallgefäße –

 

Gemäß § 5 Abs. 6 LAbfG haben die kreisangehörigen Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln und zu den Abfallentsorgungsanlagen der Kreise zu befördern. Der Abfallabfuhrvertrag wurde zum 01.01.2019 neu ausgeschrieben. Den Zuschlag hat der bisherige Entsorger (Fa. Remondis Münsterland GmbH & Co. KG) erhalten.

Dieser hat bereits zum Beginn der Vertragslaufzeit eine Preisanpassung von 4,02 % geltend gemacht. Die WBC - die für die im Kreis Coesfeld gelegenen Gemeinden die operativen Aufgaben im Bereich der Sammlung und Beförderung von Abfällen durchführen – haben die Preisanpassung durch die Unternehmensberatung Schmidt/Bechtle (die die kreisangehörigen Kommunen bei der europaweiten Ausschreibung unterstützt haben) prüfen lassen. Die Fa. Remondis erhält demnach für die Entleerung, Beförderung und Gestellung der Restmüllgefäße im Jahr 2019 eine Vergütung i. H. v. 177.832,65 € (Anlage 2, Seite 4, Pkt. III, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen). Die Aufteilung der Tonagen (1.940 t) erfolgte nach Abzug der Menge für die 1,1 m³-Container (87 t) wie folgt: 1/3 für die 4 wöchentliche Abfuhr und 2/3 für die 14-tägliche Abfuhr.

 

 

Gesamt Restmüll:

 

 

Gestellung 80 l

3.071 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

5.159,28 €

Gestellung 120 l

2.112 Gefäße

x

0,13 €

x

12 Mon.

=

3.294,72 €

Gestellung 240 l

889 Gefäße

x

0,18 €

x

12 Mon.

=

1.920,24 €

Gestellung 1,1 m³

19 Gefäße

x

0,93 €

x

12 Mon.

=

212,04 €

Beförderung

1.940 t

x

21,52 €

 

 

=

41.748,80 €

Vergütung 14-täglich

2.835 Gefäße

x

1,66 €

x

12 Mon.

=

56.473,20 €

Vergütung 4-wöchentl.

3.237 Gefäße

x

0,83 €

x

12 Mon.

=

32.240,52 €

Vergütung wöchentl. 1,1 m³

19 Gefäße

x

36,80 €

x

12 Mon.

=

8.390,40 €

 

 

 

 

 

 

 

149.439,20 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

28.393,45 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

177.832,65 €

 

 

 

a) Gebührenanteil 14-tägliche Abfuhr:

 

 

Gestellung 80 l

942 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

1.582,56 €

Gestellung 120 l

1.129 Gefäße

x

0,13 €

x

12 Mon.

=

1.761,24 €

Gestellung 240 l

764 Gefäße

x

0,18 €

x

12 Mon.

=

1.650,24 €

Beförderung

1.235 t

x

21,52 €

 

 

=

26.577,20 €

Vergütung 14-täglich

2.835 Gefäße

x

1,66 €

x

12 Mon.

=

56.473,20 €

 

 

 

 

 

 

 

88.044,44 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

16.728,44 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

104.772,88 €

 

 

Kostenanteil je Gefäß

mit 14-täglicher Abfuhr

 

 

 

104.772,88 €

:

2.835

=

39,96 €

b) Gebührenanteil 4-wöchentliche Abfuhr:

 

Gestellung 80 l

2.129 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

3.576,72 €

Gestellung 120 l

983 Gefäße

x

0,13 €

x

12 Mon.

=

1.533,48 €

Gestellung 240 l

125 Gefäße

x

0,18 €

x

12 Mon.

=

270,00 €

Beförderung

618 t

x

21,52 €

 

 

=

13.299,36 €

Vergütung 4 wöchentlich

3.237 Gefäße

x

0,83 €

x

12 Mon.

=

32.240,52 €

 

 

 

 

 

 

 

50.920,08 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

9.674,82 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

60.594,90 €

 

 

Kostenanteil je Gefäß

mit 4 wöchentl. Abfuhr

60.594,90 €

:

3.237

=

18,72 €

 

 

c) Gebührenanteil der 1,1 m³ - Container:

 

 

Vergütung

19 Gefäße

x

36,80 €

x

12 Mon.

=

8.390,40 €

Gestellung 1,1 m³

19 Gefäße

x

0,93 €

x

12 Mon.

=

212,04 €

Beförderung

87 t

x

21,52 €

 

 

=

1.872,24 €

 

 

 

 

 

 

 

10.474,68 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

1.990,19 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

12.464,87 €

 

 

Kostenanteil je Container

12.464,87 €

:

19

=

656,05 €

 

 

IV. Kostenanteil Papiertonne

 

Die neun Systembetreiber (DSD AG, Interseroh, Belland …) rechnen der Gemeinde einen prozentualen Anteil an gebrauchten Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton (PPK) im Rahmen der kommunalen Altpapiererfassung und –verwertung zu. Dieser vom Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur (INFA) ermittelte Anteil (der sog. Masseanteil) betrug bisher für die Gemeinde Nottuln 16,82 %. Der von der Gemeinde zu tragende Anteil lag demnach bei 83,18 %.

Am 01.01.2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Das enthält neue Vorgaben für die Abstimmung zwischen den öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgern und den Systembetreibern. Für die Sammlung und den Transport wird zukünftig nach Volumen- und nicht mehr – wie bisher – nach Masseanteilen abgerechnet. Der Anteil der Verpackungen am Altpapier wird sich lt. der WBC zwischen 30 % und 40 % bewegen. Der Anteil hängt jedoch von der noch neu abzuschließenden Abstimmungsvereinbarung ab. Angestrebt wird seitens der WBC eine Kostenbeteiligung der Systembetreiber von 30 % - lieber 35 %.

Bei den Erlösen orientiert sich die Beteiligung weiterhin am Gewichtsverhältnis. Zukünftig wird von einem Verhältnis von 75%:25% ausgegangen. 25 % der Erlöse gehen somit an die Systembetreiber. Derzeitig sind es 16,82 %. Grundvoraussetzung ist aber auch hier eine entsprechende Abstimmungsvereinbarung. Da noch keine neue Abstimmungsvereinbarung geschlossen wurde, schlagen die WBC vor, sowohl bei den Kostenbeteiligungen als auch bei den Erlösen von dem bisherigen Verhältnis 83,18 %:16,82 % auszugehen.

 

Ab dem 01.01.2019 fallen aufgrund der Ausschreibung Umschlagkosten für PPK an. Diese belaufen sich auf 3,64 €/t zzgl. MwSt. Lt. WBC werden diese Kosten nicht bei der Sammlung und dem Transport berechnet, sondern über die Verwertungsgebühr abgerechnet. Eine separate Ausweisung der Umschlagkosten erfolgt demnach in der Kalkulation nicht.

 

Neben den Entsorgerkosten und den an den Kreis zu entrichtenden Verwertungsgebühren werden zur Ermittlung des Gebührenanteils der Papiertonne auch die zu erwartenden Papiererlöse für das Altpapier aus der kommunalen Sammlung berücksichtigt. In 2019 werden mit 90,00 €/t voraussichtlich genügend Papiererlöse erwirtschaftet, um die Papiertonne zu finanzieren. Der Kostenanteil für die Papiertonne ergibt sich wie folgt:

 

 

Gestellung 240 l

6.999 Gefäße

x

0,18 €

x

12 Mon.

=

15.117,84 €

Beförderung

1.349 t

x

6,78 €

 

 

=

9.146,22 €

Vergütung

6.999 Gefäße

x

0,69 €

x

12 Mon.

=

57.951,72 €

 

 

 

 

 

 

 

82.215,78 €

zzgl.19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

15.621,00 €

Entsorger

 

 

 

 

 

 

97.836,78 €

Benutzungsgebühren

1.349 t

x

15,00 €

 

 

=

20.235,00 €

Gesamt

 

 

 

 

 

 

118.071,78 €

./. DSD-Anteil 16,82 %

 

 

 

 

 

 

19.859,67 €

Aufwendungen Gesamt

 

 

 

 

 

 

98.212,11 €

 

Papiererlöse

(kommunale Abfuhr)

 

1.349 t

 

x

 

90,00 €

 

 

 

=

 

- 121.410,00 €

./. DSD-Anteil 16,82 %

 

 

 

 

 

=

20.421,16 €

Papiererlöse Gesamt

 

 

 

 

 

=

        - 100.988,84 €

 

Gesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

-2.776,73 €

 

 

Gebührenanteil je Gefäß:

0,00 €

 

Die überschüssigen Papiererlöse werden unter Pkt. VI „Sonstige Kosten“ berücksichtigt.

 

Zusätzliche Papiertonnen

 

Den Bürgern wird weiterhin die Möglichkeit gewährt, eine zusätzliche Papiertonne aufstellen zu lassen. Die Gebühr für das Gefäß beträgt 0,00 €.

 

 

V. Kostenanteil Biotonne

 

Für die Ermittlung der Kosten für die Biotonne werden zu den Deponiegebühren die an den Entsorger zu entrichtenden Kosten hinzugerechnet (Anlage 2, Seite 4, Pkt. V; abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen).

 

Gestellung 120 l

2.957 Gefäße

x

0,13 €

x

12 Mon.

=

4.612,92 €

Gestellung 240 l

3.170 Gefäße

x

0,18 €

x

12 Mon.

=

6.847,20 €

Vergütung

6.127 Gefäße

x

1,60 €

x

12 Mon.

=

117.638,40 €

Beförderung

3.227 t

x

6,54 €

 

 

=

21.104,58 €

 

 

 

 

 

 

 

150.203,10 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

28.538,59 €

Gesamt Entsorger

 

 

 

 

 

 

 

178.741,69 €

Deponiegebühr

3.227 t

x

69,00 €

 

 

=

222.663,00 €

Gesamt

 

 

 

 

 

 

401.404,69 €

 

 

Von den zu verteilenden Kosten wird der Anteil, den die Eigenkompostierer tragen,

abgezogen. Die Eigenkompostierer, die keine Biotonne haben, müssen dennoch einen Anteil an der Biotonne tragen (Vorhaltekosten für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Biotonne).

 

 

 

 

Voraussichtliche Anzahl der Eigenkompostierer in 2019:

752

Voraussichtlicher Anteil der Eigenkompostierer an der Biotonne:

(Der Anteil von 21,00 € ist so errechnet worden, dass sich eine Ersparnis von ca. 70 % ergibt)

21,00 €

752 Eigenkompostierer x 21,00 € =

15.792,00 €

 

Nach Abzug des Eigenkompostiereranteils bleiben noch zu verteilende Kosten in Höhe von 385.612,69 € (401.404,69 € ./. 15.792,00 €).

 

Die Kosten werden auf alle 5.288 regulären Biotonnen verteilt:

 

385.612,69 €

:

5.288 Gefäße

=

72,92 €

 

Zusätzliche Biotonnen

 

Dem Bürger wird die Möglichkeit eingeräumt, ein zusätzliches 120 l-Gefäß bzw. anstatt der bereits vorhandenen 120 l-Tonne eine 240 l-Tonne ohne Aufpreis zu erhalten.

 

a)  Für jede 1., 3., 5. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) wird keine Gebühr erhoben.

 

b)  Für jede 2., 4., 6. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) beträgt die Gebühr 72,84 € im Jahr.

 

Die Gebühr für die zusätzlichen, kostenpflichtigen Biotonnen (72,84 €) weicht geringfügig von dem errechneten Gebührenanteil (72,92 €) ab. Die Gebühr für die zusätzliche Biotonne wird u. a. separat erhoben und muss daher durch 12 teilbar sein (s. Punkt VII der Kalkulation).

 

 

 

VI. Anteil an den sonstigen Kosten (gerundet)

 

1.

Personalkosten

55.422,00 €

2.

Verwaltungskosten

5.908,00 €

3.

Kosten für die Erstellung des Abfuhrkalenders

 

1.300,00 €

4.

Kosten für die Verteilung des Abfuhrkalenders

1.500,00 €

5.

Beseitigung verbotswidriger Abfallablagerungen

7.903,00 €

6.

Kosten für Umweltaktionen

653,00 €

7.

Kosten für den Einsatz des Schadstoffmobiles

a) Sammlung

b) Entsorgung ( 11 t x 300,00 €)

 

 

14.433,00 €

3.300,00 €

8.

Kosten Straßenpapierkörbe

a) Entleerungskosten des Bauhofes

b) Deponiegebühren (35 t x 169,00 € (Deponie- u. Umschlaggeb.)

c) Muldengestellungskosten

d) Anschaffungs-/Aufstellungskosten (GWG)

 

21.100,00 €

5.915,00 €

1.705,00 €

4.000,00 €

 

 

 

9.

Presswagen

2.500,00 €

10.

Betreibung Wertstoffhof

241.020,00 €

11.

Überschüssige Papiererlöse

-2.776,00 €

12.

Erlöse Depotcontainer E-Schrott

-1.680,00 €

13.

Sonderposten

-56.000,00 €

14.

Behälterbestandspflege

14.926,00 €

15.

Kopplungsnachlass

-12.581,00 €

16.

WBC Aufwandsentschädigung

7.284,00 €

 

 

Gesamt

315.832,00 €

 

 

 

 

Erläuterungen:

(die Nummerierung entspricht der Nummerierung der vorstehenden Zusammenstellung)

 

1.

Für die Kalkulation werden die Personalkosten für 2019 entsprechend der Personalkostenhochrechnung berücksichtigt.

 

2.

Als Verwaltungskosten wird, wie in den Vorjahren, eine geschätzte Pauschale i. H. v. 0,97 € je Restmüllgefäß zugrunde gelegt. Unter die Pauschale gehören Kosten als Ausgleich für anfallende Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten etc..

 

3.

Der Betrag wurde aufgrund der in den Vorjahren entstandenen Kosten für die

Erstellung des Abfuhrkalenders ermittelt.

 

4.

Der Betrag wurde aufgrund der in 2018 entstandenen Kosten für die Verteilung ermittelt.

 

5.

Nach dem Landesabfallgesetz (LAbfG) haben die Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln. Diese Pflicht umfasst auch das Einsammeln verbotswidrig abgelagerter Abfälle. Das Einsammeln dieses „wilden Mülls“ wird von den Beschäftigten des Baubetriebshofes vorgenommen. Da die Kosten für die Beseitigung verbotswidriger Abfallablagerungen zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG im Sinne des KAG zählen, sind sie auf die Gebühren umzulegen und somit von allen Abgabepflichtigen zu tragen. Die in dieser Kalkulation aufgeführten Kosten für die Beseitigung verbotswidriger Abfälle basieren auf den bisher in 2018 gesammelten Mengen und unter Berücksichtigung der 3%igen Preiserhöhung der Gemeindewerke.

 

6.

Unter diesen Kosten sind die entstehenden Kosten für Müllsammelaktionen zu verstehen. Die Mulde, die Säcke und Handschuhe stellt die Fa. Remondis kostenlos zur Verfügung. Hier fallen lediglich die Deponiegebühren für die gesammelten Abfälle an.

 

7.

Aufgrund des bestehenden Vertrages fallen für eine Standzeitstunde 185,03 € (inkl. MwSt) an. Das Schadstoffmobil wird in 2019 an 78 Std. eingesetzt. Für die Entsorgung der Schadstoffe berechnet der Kreis Coesfeld im kommenden Jahr 300,00 €/t. Für 2019 wird von einer Menge von 11 t ausgegangen.

8.

Zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG zählen die Kosten für die Neuanschaffung, die Aufstellung und die Unterhaltung der Straßenpapierkörbe. Hierzu zählen auch die Entleerungs- und Muldengestellungskosten sowie die Deponiegebühren für die Beseitigung der Abfälle.

 

Da die Straßenpapierkörbe i.d.R. günstiger sind als 410,00 € (inkl. Aufstellung) zählen sie zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) und werden im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben. Lt. der Gemeindewerke besteht erhöhter Bedarf, veraltete und defekte Gefäße auszutauschen, sowie neue Gefäße aufzustellen. Aus diesem Grund wird der angesetzte Betrag für die Anschaffung und Aufstellung erhöht.

 

9.

Wie in den vergangenen Jahren wird auch im Herbst 2019 den Bürgern der Ortsteile Schapdetten, Darup und Appelhülsen ein Presswagen für Grünabfälle zur Verfügung gestellt. In Nottuln selbst wird die Aktion nicht durchgeführt, da der Wertstoffhof vor Ort liegt. Aufgrund der Ausschreibung des Abfallabfuhrvertrages haben sich die Kosten für die Bereitstellung des Presswagens stark erhöht. Statt wie bisher ca. 800,00 €, zahlt die Gemeinde für die Leistung ca. 2.500,00 €.

 

10.

 

Die Fa. Remondis ist Betreiber des Wertstoffhofes. Mit Schreiben vom 19.07.2018 hat sich Fa. Remondis eine Preisanpassung vorbehalten. Lt. den vertraglichen Vereinbarungen muss die Anpassung zum 01.08. des Jahres für das Folgejahr schriftlich angekündigt und nachgewiesen sein. Nachweise wurden seitens der Fa. Remondis nicht vorgelegt. Mangels Nachweise wird für 2019 mit den derzeit aktuellen Preisen kalkuliert.

 

Die Kosten für die Betreibung des Wertstoffhofes ergeben sich wie folgt:

 

 

Bezeichnung

Preis/

Einheiten

Gesamt

 

 

Einheit

 

 

A

Grundentgelt

 

16.228,05 €

 

Personalkosten

41,29 €

664 Std.

27.416,56 €

 

Transport Sperrmüll

37,54 €

300 t

11.262,00 €

 

Transport Holz

26,28 €

436 t

11.458,08 €

 

Transport Papier

76,78 €

99 t

7.601,22 €

 

Transport Grünabfall

21,11 €

697 t

14.713,67 €

 

Transport Kunststoffe

56,31 €

24 t

1.351,44 €

 

Gesamt

 

90.031,02 €

 

MwSt

 

17.105,89 €

 

Gesamt Betreiber

 

 

107.136,91 €

B

Miete Grundstück

 

35.700,00 €

 

Unterhaltung

Versicherung (Feuer, Einbruch…)

 

1.000,00 €

65,00 €

 

Gesamt Grundstück

 

 

36.765,00 €

C

Deponiegebühren Sperrmüll

169,00 €

300 t

50.700,00 €

 

Deponiegebühren Grünabfall

69,00 €

697 t

48.093,00 €

 

Benutzungsgebühren Altholz

70,00 €

436 t

30.520,00 €

 

Benutzungsgebühren E-Schrott

70,00 €

119 t

8.330,00 €

 

Benutzungsgebühren Altmetall

70,00 €

87 t

6.090,00 €

 

Benutzungsgebühren Papier

15,00 €

99 t

1.490,18 €

 

Gesamt Kreis

 

 

145.223,18 €

D

Erlöse Papier

Erlöse SG 1

90,00 €

188,00 €

99 t

43 t

8.841,09 €

8.084,00 €

 

Erlöse SG 5

180,00 €

76 t

13.680,00 €

 

Erlöse Altmetall

200,00 €

87 t

17.400,00 €

 

Gesamt Erlöse

 

 

48.105,09 €

 

 

 

 

 

 

Gesamt Wertstoffhof (A+B+C-D)

 

241.020,00 €

 

gerundet

 

 

241.020,00 €

 

11.

 

Durch die in 2019 erwarteten Papiererlöse können die für die Papiertonne anfallenden Kosten gedeckt werden. Darüber hinaus übersteigen die voraussichtlichen Erlöse die kalkulierten Kosten geringfügig.

 

12.

Im Juli 2013 wurden in Nottuln vier Depotcontainer für die Erfassung von Elektrokleingeräten aufgestellt. Die durch die Betreibung entstehenden Kosten (Aufstellung, Miete, Leerung, Verwertung …) sind durch die vom Kreis erhobenen Benutzungsgebühren abgegolten. Es ist fraglich, ob das System aufgrund der geringen Rentabilität weiterhin beibehalten wird. Solange das kreisweite Defizit nicht weiter ansteigt, schlagen die WBC vor, zunächst von einer Abschaffung abzusehen. Die Elektrokleingeräte würden andernfalls über die Restmülltonnen entsorgt. Das wiederum führt aufgrund der höheren Restmüllmengen zu steigenden Gebühren für die Restabfälle.

 

13.

Für 2019 werden 25.440,75 € aus der Zuführung 2015 als Ertrag einkalkuliert. Die in § 6 II S. 2 Kommunalabgabengesetz eingeräumte Frist von vier Jahren endet 2019. Darüber hinaus wird ein Teilbetrag aus der Zuführung 2016 i. H. v. 30.559,25 € berücksichtigt, so dass insgesamt eine Entnahme des Sonderpostens i. H. v. 56.000,00 € getätigt wird.

 

14.

Durch Wartung und Instandhaltung sind die Abfallgefäße durch den Entsorger im funktionsfähigen Zustand zu halten. Nicht mehr funktionsfähige Behälter sind auszutauschen. Diese Behälterbestandspflege wird durch den neuen Abfallabfuhrvertrag separat ausgewiesen.

 

15.

Der Nachlass wird vom Auftragnehmer im Rahmen der Ausschreibung gewährt, da er den Zuschlag für die Sammlung und den Transport von Restmüll und Bioabfall (Los 1 der Ausschreibung) sowie den Zuschlag für die Sammlung, den Transport und Umschlag von PPK (Los 3 der Ausschreibung) erhalten hat.

 

16.

Zur Optimierung der Aufgabenerledigung bei der Sammlung und dem Transport von Abfällen wird der Kreis Coesfeld, bzw. die WBC, im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die operativen Aufgaben übernehmen. Der Bearbeitungsaufwand wird spitz nach den tatsächlichen Arbeitsstunden abgerechnet. Die WBC rechnen dabei mit 1 % der Rechnungssumme. Darüber hinaus wird ein 1%iger Gewinnaufschlag für die Leistungen der WBC erhoben. Hierbei handelt es sich um den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestaufschlag, den eine GmbH bei der Weiterberechnung von Leistungen erheben muss. Da die Spitzabrechnung erst nach Ablauf eines Jahres erfolgten kann, werden zunächst die Kosten einkalkuliert, die sich aufgrund der Ausschreibung ergeben haben.

 

 

Um den Anteil an den sonstigen Kosten je Gefäß zu erhalten, wird der Gesamtbetrag durch die Anzahl der aufgestellten Restmüllgefäße geteilt. (Anlage 2, Seite 4, Pkt. VI, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen)

 

315.832,00 €

:

6.091 Gefäße

=

51,85 €

 

 

VII. Ermittlung der Gesamtgebühr

 

Zur Berechnung der kostendeckenden Abfallbeseitigungsgebühr wurden die ermittelten Kostenbestandteile pro Gefäß zusammengefasst.

 

Laut Angaben der citeq in Münster, können die Gebührensätze so gestaltet sein, dass sich zwei Stellen hinter dem Komma ergeben. Die festgesetzte Gebühr muss jedoch durch zwölf teilbar sein, um bei Zu- und Abgängen des laufenden Jahres Rundungsfehlern vorzubeugen, die sich aufgrund mehrerer Kommastellen ergeben können. Gebührensätze, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, verursachen einen erheblichen Verwaltungsaufwand, da die Rundungsfehler manuell ausgeglichen werden müssen. Die ermittelte kostendeckende Gebühr wurde somit in einigen Fällen geringfügig abgeändert.

 

 

VIII. Aus der Kalkulation sich ergebende kostendeckende Jahresgebühr

 

Die kostendeckende Gebühr 2019 für die regulären Abfallgefäße liegt aufgrund der Kalkulation durchschnittlich (-) 2,49 % bzw. (-) 4,70 € unter den in 2018 gültigen Gebührensätzen. Die finanziellen Auswirkungen in € und % sind der Anlage 2, Seite 7, Pkt. X zu entnehmen.

 

In den letzten Jahren lagen die kalkulierten, kostendeckenden Gebühren unter denen des jeweiligen Vorjahres. Ob dieser Trend in der Gebührenentwicklung auch in künftigen Jahren weitergeht, ist fraglich. Dies hängt u. a. von der ungewissen und stark schwankenden Erlössituation.

 

Da die Verteilung der an den Kreis Coesfeld zu zahlenden Gebühren (Grundgebühr und Restmüll) nach dem Gefäßlitervolumen der Gefäße erfolgt, ergeben sich unterschiedliche Steigerungen innerhalb der Abgabearten.

 

Die für die Bewirtschaftung der Gefäße anfallenden Tauschgebühren von 14,00 € /Tauschvorgang, bzw. für die 1,1 m³-Container von 28,00 €/Tauschvorgang bleiben bestehen und werden nicht erhöht. Diese Gebühren werden von jedem Bürger individuell getragen und sind daher nicht Bestandteil der Kalkulation.

 

 

IV. Satzungsänderung

 

Durch die Änderung Gebührensätze ist eine Änderung der Abfallgebührensatz erforderlich. Die Satzungsänderung ist der Anlage 4 zu entnehmen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ergeben sich aus der anliegenden Kalkulation

 


Anlagen:

Anlage 1 – Gefäßstückzahlen 2019

Anlage 2 – Kalkulation 2019

Anlage 3 – Haushaltsansätze 2019

Anlage 4 – Satzungsänderung 2019