Betreff
Kalkulation der Trinkwassergebühren zum 01.01.2019
Vorlage
147/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Satzungsänderung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung wird beschlossen und tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

 

 

 


Sachverhalt:

 

1.    Ausgangssituation

 

Die Kalkulation der Trinkwassergebühren für das Wirtschaftsjahr 2019 hat ergeben, dass zur Erzielung einer Kostendeckung und unter Berücksichtigung einer Kapitalverzinsung in Höhe von 543.000 € eine Anhebung der Trinkwassergebühren erforderlich wird. Die wesentlichen Positionen der Kalkulation werden im Folgenden dargestellt:

 

 

2.    Personalkosten

 

Die Personalkosten des Jahres 2018 in Höhe von 574.869 € steigen für das Planungsjahr 2019 um 21.461 € auf 596.330 €. Neben dem tariflich bedingten Anstieg der Personalkosten ist für 2019 die Ausbildungsvergütung für einen Auszubildenden im Wasserwerk für das komplette Wirtschaftsjahr zu berücksichtigen.

 

 

3.    Materialaufwand/bezogene Leistungen

 

Die Aufwendungen für die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für die bezogenen Leistungen wurden für das Jahr 2019 mit insgesamt 654.000 € ermittelt. Davon entfallen auf die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe insgesamt 520.000 €. Der Grund für den Anstieg dieser Kostenposition um rd. 25.000 € gegenüber dem Vorjahr mit 495.000 € ist darin zu sehen, dass die Stadtwerke Coesfeld zum 01.09.2018 den Wasserlieferungspreis erhöht haben, was sich ab 2019 mit rd. 21.000 € pro Jahr auswirken wird.

Die bezogenen Leistungen betragen für 2019 rd. 134.000 € und steigen damit gegenüber dem Vorjahr um rd. 42.000 €. Hauptgrund dafür ist, dass der Instandhaltungsbedarf, insbesondere für die Verteilungsnetze sowie für die Wasseraufbereitung, wie auch bereits die Geschäftsjahre 2016 und 2017 gezeigt haben, zugenommen hat. Der Preisanstieg für Unternehmerleistungen aufgrund der guten Konjunktur wirkt sich ebenfalls kostenerhöhend aus.  

 

 

4.    Sonstige betriebliche Aufwendungen

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden für 2019 mit 292.400 € veranschlagt und verringern sich damit gegenüber dem Vorjahr mit 293.400 € um 1.000 €.

 

Die an den Gemeindehaushalt abzuführende Konzessionsabgabe steigt von rd. 220.000 € um rd. 9.000 € auf 229.000 €. Ausgewiesen wird die maximal zulässige Konzessionsabgabe.

 

Sofern die Vereinbarungen zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft hinsichtlich eines freiwilligen Düngeverzichts fortgesetzt werden, kann das Wasserentnahmeentgelt voraussichtlich zum Großteil wieder verrechnet werden. Aus diesem Grund wurde das Wasserentnahmeentgelt wie im Vorjahr nur noch mit 3.400 € veranschlagt. In Vorjahren wurde das Wasserentnahmeentgelt noch in voller Höhe als Kostenposition berücksichtigt, da erst im Nachhinein eine Erstattung erfolgt ist. Aufgrund der Änderung der Abrechnungsmodalitäten kommt das verrechenbare Wasserentnahmeentgelt nunmehr erst gar nicht zur Auszahlung.

 

Für die zu erwartenden Ausgleichsleistungen im Zusammenhang mit der Neuausweisung des Wasserschutzgebietes kann auf Basis der Auszahlungen der Vorjahre, der Kostenansatz von 25.000 € um 10.000 € auf 15.000 € gesenkt werden. Diese Ausgleichsleistungen betreffen seit 2015 die Flächen in der Wasserschutzzone II, auf denen ganzjährig keinerlei Wirtschaftsdüngung erfolgen darf.

 

Im Ergebnis kann der Anstieg der an den Gemeindehaushalt abzuführenden Konzessionsabgaben durch eine Verringerung der Ausgleichszahlungen im Wasserschutzgebiet kompensiert werden, so dass sich für die sonstigen betrieblichen Aufwendungen die o.a. Reduzierung um 1.000 € ergibt.

 

 

5.    Geschäftsaufwendungen

 

Für die Geschäftsaufwendungen wird mit einem leichten Anstieg von 127.026 € um 3.874 € auf 130.900 € gerechnet. Die Geschäftsaufwendungen umfassen die Verwaltungskosten der Gemeinde, die Prüfungskosten der Jahresabschlüsse, die EDV-Kosten, die Versicherungen, Pachtzahlungen sowie eine Vielzahl kleinerer Einzelpositionen (Bürobedarf, Telefon, Fortbildungs- und Reisekosten, Sitzungsgelder usw.).

 

 

6.    Finanzaufwendungen

 

Die Finanzaufwendungen umfassen in der Kalkulation die Kapitalkosten (Abschreibungen/Zinsaufwendungen) sowie die Steuern.

 

Für die Abschreibungen ist trotz der umfangreichen Investitionen mit einem Rückgang von 238.737 € um 4.600 € auf 234.137 € zu rechnen. Grund ist, dass für 2019 der Rückgang von Abschreibungen für Altanlagen größer sein wird, als der unterjährige Anstieg von Abschreibungen für Neuinvestitionen.

 

Für die Fremdkapitalverzinsung ist für das Planungsjahr 2019 in der Kalkulation ein Anstieg von 44.905 € um 8.285 € auf 53.190 € zu berücksichtigen. Ursächlich dafür ist der Anstieg der Zinsaufwendungen durch die getätigten Darlehensaufnahmen zur Finanzierung der Investitionen der Wasserversorgung. Den Zinsaufwendungen stehen die zu erwartenden Zinserträge in Höhe von 100 € gegenüber. Die Zinserträge fallen im kommenden Geschäftsjahr kaum ins Gewicht, da einerseits das allgemeine Zinsniveau weiterhin sehr niedrig ist und aus der Zinssteuerung für die Darlehen der Gemeindewerke auch für 2019 keine Zinserträge zu erwarten sind. 

 

Für 2019 ist mit Steuerzahlungen in Höhe von rd. 22.900 € zu rechnen. Davon entfallen auf die Gewerbesteuern und Körperschaftsteuern jeweils rd. 10.000 €.

 

Die Finanzaufwendungen insgesamt steigen von 306.942 € um 3.185 € auf 310.127 €. Hauptgründe sind wie o.a. einerseits die steigenden Zinsaufwendungen, die aber durch einen Rückgang der Abschreibungen teilweise wieder kompensiert werden.

 

 

 

 

7.    Anzurechnende Erträge

 

Den o.a. Kostenblöcken stehen die ertragswirksamen Größen gegenüber. Die Erträge aus der Auflösung der Ertrags- bzw. Baukostenzuschüsse der Anschlussnehmer finden in der Gebührenkalkulation des Wasserwerkes keine Berücksichtigung. Die Auflösung dieser Zuschüsse erfolgt ausschließlich im Erfolgsplan für die Wasser- und Energieversorgung und wirkt sich dort positiv auf das Jahresergebnis aus.

 

Bei den gebührenmindernden Ertragspositionen im Einzelnen ist mit zu aktivierenden Eigenleistungen in Höhe von rd. 42.000 € zu rechnen. Die sonstigen betrieblichen Erträge werden mit 50.950 € beziffert. Die Erträge aus der Einspeisevergütung für die vom Wasserwerk betriebenen 5 Photovoltaikanlagen betragen rd. 62.000 €. Die Erträge aus Nebenleistungen werden für 2019 mit insgesamt 87.200 € veranschlagt. Insgesamt ergeben sich anzurechnende Erträge in Höhe von rd. 242.150 €.

 

 

8.    Kalkulationsergebnis

 

Nach Abzug der Ertragspositionen von den Aufwendungen, unter Berücksichtigung einer veranschlagten Kapitalverzinsung in Höhe von 543.000 €, ergeben sich umzulegende Gesamtkosten bzw. notwendige Betriebserträge in Höhe von 2.284.607 €. Damit steigen die umzulegenden Gesamtkosten gegenüber dem Vorjahr mit 2.208.167 € um 76.440 €.

 

In der Gebührenkalkulation für 2019 wird von einem Trinkwasserabsatz in Höhe von 875.000 m³ ausgegangen.

 

Bei der Kalkulation der Trinkwassergebühren wird unterschieden in die Grundgebühr und in die Verbrauchsgebühr. Die Höhe der Grundgebühren soll den Großteil der Fixkostenbelastung des Betriebes decken. Aus diesem Grund wurde in der vorliegenden Kalkulation eine Erhöhung der Grundgebühr von 0,42 €/Tag um 0,01 €/Tag auf 0,43 €/Tag (Anstieg 2,38%) für den kleinsten Hausanschluss Qn 2,5 vorgenommen. Die Grundgebühren für die Hausanschlüsse größerer Dimension wurden um den gleichen Prozentsatz angehoben. Aus der Kalkulation ergibt sich ein Anstieg des Grundgebührenaufkommens von 923.527 € um 31.076 € auf 954.603 €.

 

Es verbleiben verbrauchsabhängige Kosten in Höhe von 1.330.004 €. Diese Kostengröße ist auf die zu erwartende Trinkwassermenge von 875.000 m³ umzulegen. Aus der Kalkulation der Verbrauchsgebühr ergibt sich ein Anstieg (netto) von 1,48 €/m³ um 0,04 €/m³ auf 1,52 €/m³ Trinkwasser (Anstieg 2,70%). Das Verbrauchsgebührenaufkommen erhöht sich von 1.284.640 € um 45.364 € auf 1.330.004 €.

 

Die vorliegende Kalkulation zeigt, dass die Trinkwassergebühren zum 01.01.2019 unter Berücksichtigung einer kostendeckenden Gebühr einschließlich einer zu erwirtschaftenden Kapitalverzinsung anzuheben sind.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, ab dem 01.01.2019 die Grundgebühren für den Hausanschluss Qn 2,5 um 0,01 €/Tag und die Verbrauchsgebühren um 0,04 €/m³ zu erhöhen (jeweils netto).

 

Die Jahreskosten für den Durchschnittsverbrauch eines Haushaltes mit vier Personen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Übersicht. Der Gebührenanstieg beträgt für das Berechnungsbeispiel brutto 11,52 €/Jahr bzw. 2,51 %.

 

 

 

 

 

 

Verfasst:                                                           

gez. Scheunemann

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die als Anlage beigefügte Satzungsänderung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung wird beschlossen und tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

 

 

 


Anlagen:

 

  1. Gebührenkalkulation
  2. Satzungsänderung