Beschlussvorschlag:
1.) Nach Beendigung der seit Ende 2017 laufenden Probephase wird die digitale Ratsarbeit ab dem 01.09.2018 dauerhaft eingeführt.
2.) Die Richtlinie für die digitale Ratsarbeit wird als Anlage zur Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Nottuln verabschiedet.
3.) Die in der Anlage 3 zur öffentlichen Beschlussvorlage vorgetragenen Änderungen der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Nottuln werden beschlossen.
Sachverhalt:
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die öffentliche Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 033/2018, sowie auf die Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Gemeinde Nottuln vom 27.02.2018 und auf die Beschlussfassung des Rates der Gemeinde Nottuln vom 13.03.2018 verwiesen.
zu Beschlussvorschlag 1 und 2
Die in den Sitzungen aufgeworfenen Fragen, der mit der Einführung der digitalen Ratsarbeit einhergehenden Konsequenzen für die Ratsarbeit, wurden in der Richtlinie für die digitale Ratsarbeit zusammengefasst und beantwortet (vgl. Anlage 1).
Die Richtlinie für die digitale Ratsarbeit ist nunmehr durch den Rat der Gemeinde Nottuln zu verabschieden.
Ein Vordruck für die abzugebende Einverständniserklärung kann der Anlage 2 entnommen werden.
zu Beschlussvorschlag
3
Zur juristischen und verwaltungsorganisatorischen Umsetzung der Einführung der digitalen Ratsarbeit ist eine Aktualisierung der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Nottuln erforderlich. Die Änderungsvorschläge können der anliegenden Synopse (Anlage 3) entnommen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
21.300 € konsumtiv sowie 8.200 € investiv bereits im Haushaltsplan 2018 bereitgestellt
Anlagen:
Anlage 1: Anlage zur Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Nottuln
vom 26.10.1999, in der z.Zt. gültigen Fassung vom 01.08.2005
Anlage2: Vordruck für die abzugebende Einverständniserklärung
Anlage 3: Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Nottuln
(Synopse)