Betreff
Antrag der UBG-Fraktion: Dorfentwicklung Appelhülsen
Vorlage
043/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

gem. Antrag:

Die Gemeinde Nottuln lädt alle Bürger, Vereine, Initiativen und Vertreter von Institutionen wie z.B. Kirchen aus Appelhülsen ein, um erste Ideen und Anregungen zu sammeln, die die Dorfentwicklung Appelhülsens voranbringen können. Der erste Gedankenaustausch könnte im Schulze-Frenkings Hof stattfinden.

 

Vorschlag der Verwaltung:

Eine Öffentlichkeitsveranstaltung findet nach einer Grundsatzentscheidung zu einem integrierten Handlungskonzept für den Ortsteil Appelhülsen statt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Beschlussvorlage nach Vorliegen der Förderbestimmungen für die Dorferneuerung vorzulegen.“


Sachverhalt:

siehe Antrag (Anlage 1)

 

Hinweis:

Grundsätzlich begrüßt die Verwaltung die Idee, sukzessive für alle Ortsteile im Rahmen eines integrierten Handlungskonzeptes gebündelt die aktuellen Themen der Ortsentwicklung zu behandeln. Hierzu gehört selbstverständlich – wie in Nottuln und Darup bereits erfolgt – eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung.

Aus Sicht der Verwaltung sollte bei der Entscheidungsfindung jedoch berücksichtigt werden, dass Veranstaltungen wie die hier vorgeschlagene bei Vereinen sowie Bürgerinnen und Bürgern (zu Recht) Erwartungen im Hinblick auf die künftigen Entwicklungen wecken. Gerade unkonkrete Veranstaltungen ohne erkennbaren Zielhorizont führen häufig zu einer Beteiligungsmüdigkeit. Insofern ist es aus Verwaltungssicht ratsam zunächst grdsl. die Frage zu beantworten, ob auch für den Ortsteil Appelhülsen der Weg eines Handlungskonzeptes beschritten werden soll. Wenn dies bejaht wird, kann dann – wie in diesem Rahmen üblich – eine Auftaktveranstaltung stattfinden.

Daher schlägt die Verwaltung vor, zunächst in einer separaten Vorlage im Detail über den möglichen Verfahrensweg und entstehende Kosten zu informieren. U.a. anderem müsste in dieser Vorlage eine Auseinandersetzung dahingehend stattfinden, welche Förderprogramme zielführend sind.

Z.zt. liegt keine gültige Förderrichtlinie für die sogenannte „Dorferneuerung“ vor. Bisher war das Umweltministerium hierfür zuständig. Nach den Landtagswahlen im vergangenen Jahr wurde die „Dorferneuerung“ aus der Richtlinie für die integrierte ländliche Entwicklung herausgenommen und dem Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung zugeordnet. Momentan laufen Abstimmungsgespräche hinsichtlich einer baldigen Förderung.

Fördervoraussetzung ist u. a. dass die Gemeinde sich in der Gebietskulisse NRW-Programm „Ländlicher Raum 2014-2020“ befindet. Dies trifft für Nottuln zu. Auch ist Appelhülsen als Ortsteil mit weniger als 10.000 Einwohnern der Dorfentwicklung zuzuordnen. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang der Endzeitpukt 2020. Zudem sind pro Gemeinde maximal zwei DIEKs förderfähig. Ein weiteres DIEK für den Ortsteil Schapdetten wäre demnach nicht mehr förderfähig (alternativ könnte jedoch ein umfassendes integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) für alle Ortsteile entwickelt werden).

Alternativ könnte in einem größeren Ortsteil wie Appelhülsen auch eine Fördermöglichkeit im Bereich Städtebauförderung  bestehen.

Hier ist somit eine detailliertere Abwägung erforderlich. Dies wird jedoch erst abschließend möglich sein, sobald die neuen Förderrichtlinien für die Dorferneuerung vorliegen.

Zudem muss sicherlich auch die Frage diskutiert werden, ob parallel zum Handlungskonzept Ortskern Nottuln sowie dem DIEK Darup ein Handlungskonzept personell bei der Verwaltung betreut werden kann und ob, wann und in welchem Maß denkbare Projekte durch die Gemeinde finanzierbar sind.


Finanzielle Auswirkungen:

Bei Vorschlag der UBG-Fraktion: ca. 40 Personalstunden zur Vorbereitung und Durchführung einer Öffentlichkeitsveranstaltung.

Bei Vorschlag der Verwaltung: zunächst interner Personalaufwand (ca. 10 h)


Anlagen:

Anlage 1: Antrag der UBG-Fraktion