Betreff
Anmeldesituation an den Grundschulen und Festlegung der Kommunalen Klassenrichtzahlen für das Schuljahr 2018/2019
Vorlage
014/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Demnach können aufgrund der kommunalen Klassenrichtzahl an den Grundschulen in der Gemeinde Nottuln zum Schuljahr 2018/2019 bis zu 9 Eingangsklassen gebildet werden.

Die Verteilung der Eingangsklassen auf die Grundschulen soll wie folgt erfolgen:

St. Martinus Grundschule                3 Klassen
Astrid-Lindgren-Grundschule            3 Klassen
St. Marien Grundschule                  2 Klassen
Sebastian Grundschule                   1 Klassen


Sachverhalt:

Gemäß § 93 Schulgesetz NRW in Verbindung mit der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz berechnet der Schulträger die kommunale Klassenrichtzahl bis zum 15. Januar eines Jahres. Berechnungsgrundlage ist die voraussichtliche Schülerzahl in den Eingangsklassen zum folgenden Schuljahr auf der Grundlage der Anmeldungen sowie der Erfahrungswerte aus den Vorjahren.

Eingangsklassen sind Klassen, die von neu eingeschulten Schülerinnen oder Schülern besucht werden. Schülerinnen und Schüler einer Eingangsklasse sind neben neu einzuschulenden Schülerinnen und Schülern auch jene, die bereits eingeschult sind und weiterhin die Eingangsklasse besuchen werden. Dies betrifft in der Regel Schülerinnen und Schüler in höheren Schulbesuchsjahren bei jahrgangsübergreifendem Unterricht.

Im Gebiet eines Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Bei kleineren Kommunen wie Nottuln, auf die nächste ganze Zahl aufgerundet.

Der Schulträger entscheidet unter Einhaltung der kommunalen Klassenrichtzahl (1.) die Zahl und die Verteilung der zu bildenden Eingangsklassen auf die Grundschulen (2.).


1. Bildung der Kommunalen Klassenrichtzahl

Aufgrund der aktuellen Anmeldungen (Stand 13.12.2017) und der verbleibenden Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen der Grundschulen liegen folgende Schülerzahlen zugrunde:

Schule

Neue Schülerinnen und Schüler

Verbleibende Schülerinnen und Schüler in Eingangsklassen

Schülerinnen und Schüler insgesamt

St. Martinus Grundschule

54

18

72

Astrid-Lindgren-Grundschule

59

0

59

St. Marien Grundschule

38

0

38

Sebastian Grundschule

23

0

23

gesamt

174

0

192

 

Hieraus ergibt sich für die Festlegung der Kommunalen Klassenrichtzahl folgende Berechnung:

192 Schülerinnen und Schüler: 23 = 8,35

Bei einem Quotienten unter 15 wird auf die nächste ganze Zahl gerundet. Für die Gemeinde Nottuln ergibt sich damit für das Schuljahr 2018/2019 eine kommunale Klassenrichtzahl von 9 Klassen.

In der Gemeinde Nottuln können folglich insgesamt 9 Eingangsklassen gebildet werden.


2. Klassenbildung auf Schulebene

Auf Schulebene ist bei der Klassenbildung auf Folgendes zu achten:

Bis einschließlich 29 Schülerinnen und Schüler          1 Klasse
30 bis 56 Schülerinnen und Schüler                      2 Klassen
57 bis 81 Schülerinnen und Schüler                      3 Klassen
82 bis 104 Schülerinnen und Schüler                     4 Klassen

Das bedeutet für die Bildung der Eingangsklassen an den Nottulner Grundschulen:

Standort

Eingangsklassen

St. Martinus Grundschule

3

Astrid-Lindgren-Grundschule

3

St. Marien Grundschule

2

Sebastian Grundschule

1

 

Im Hinblick auf die Vorgaben bei der Klassenbildung in den Grundschulen wird insgesamt die Kommunale Klassenrichtzahl von 9 Klassen eingehalten.

Ebenfalls wird die mit Ratsbeschluss vom 20.06.2007 festgesetzte Zügigkeit der Grundschulen eingehalten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine