Betreff
Gesamtabschlüsse der Jahre 2013 und 2014
Vorlage
153/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Gesamtabschluss zum 31.12.2013 wird bestätigt.
  2. Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Gesamtabschluss zum 31.12.2014 wird bestätigt.
  3. Der Bürgermeisterin der Gemeinde Nottuln wird Entlastung erteilt.
  4. Die den Gesamtabschlüssen 2013 und 2014 beigefügten Beteiligungsberichte werden zur Kenntnis genommen.

Sachverhalt:

 

Gem. § 116 GO NRW hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss aufzustellen.

 

Für die Erstellung der Gesamtabschlüsse für die Jahre 2013 und 2014 ist, wie in den Vorjahren, die Concunia GmbH beauftragt worden. Für die Kosten sind entsprechende Rückstellungen von je 7.500 € bilanziert worden; bislang sind Abschlagszahlungen geleistet worden.

 

Die Concunia GmbH hat auf Grundlage der testierten Einzelabschlüsse die Konzernbilanzen aufgestellt und dem Rechnungsprüfungsausschuss am 07.09.2017 vorgestellt.

Für die Vorstellung und Präsentation werden zusätzliche Kosten bis zu 1.000 € entstehen.

 

Gem. § 116 Abs. 6 GO NRW ist der Gesamtabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde erwecken.

 

Die Prüfung der Gesamtabschlüsse durch den Rechnungsprüfungsausschuss hat zu keinen Einwendungen geführt. In seiner Sitzung vom 07.09.2017 hat der Rechnungsprüfungsausschuss die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke (s. Anlagen) erteilt. Diese sind vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unterzeichnet worden (§ 116 Abs. 6 GO NRW i.V.m. § 101 Abs. 7 GO NRW).

 

Der Rat der Gemeinde Nottuln bestätigt gem. § 116 Abs. 1 GO NRW die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschlüsse durch Beschluss.

 

Der Rat der Gemeinde Nottuln entscheidet auch über die Entlastung der Bürgermeisterin der Gemeinde Nottuln gem. § 116 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW.

Die den Gesamtabschlüssen 2013 und 2014 beigefügten Beteiligungsberichten werden gem. § 117 Abs. 2 GO NRW zur Kenntnis genommen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Prüfung der Erstellung der Gesamtabschlüsse 2013 und 2014 sind Rückstellungen von je 7.500 € bilanziert worden.

Für die Vorstellung und Präsentation der Gesamtabschlüsse im Rechnungsprüfungsausschuss werden zusätzliche Kosten bis zu 1.000 € entstehen.


Anlagen:

  • Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk 2013
  • Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk 2014