Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung der zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 „Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 Schul-, Sport-, und Erholungszentrum“ abgegebenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zu.
- Die vorliegende 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 „Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 Schul-, Sport-, und Erholungszentrum“ (siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in
seiner Sitzung am 20.12.2016 unter der Vorlagennummer 087/2016 den einstimmigen
Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 „Erweiterung
des Bebauungsplanes Nr. 8 Schul-, Sport- und Erholungszentrum“ im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB gefasst.
Ziel der 2. Änderung ist es, die
planungsrechtliche Grundlage für eine attraktive Gestaltung des
Außengeländes der Jugendherberge zu schaffen. Die derzeitige Festsetzung sieht
für den Bereich bzw. für das durch die Jugendherberge erworbene Grundstück die
Nutzung „Gemeinbedarf“ vor. Um das Grundstück für die Zwecke der Jugendherberge
als Außengelände nutzen zu können (vorgesehen ist die Einrichtung eines
Beachvolleyballfeldes sowie eines Kleinspielfeldes) wurde der Nutzungsbereich
der Jugendherbe in Richtung Osten um das erworbene Grundstück erweitert. Zudem
wurde ein Bereich für Leitungsrechte der Gemeinde Nottuln festgesetzt.
Während der Offenlage sind Anregungen durch Stellungnahmen eingegangen, die Anlage 1 entnommen werden können. Das beschleunigte Bauleitverfahren kann nun zum Abschluss gebracht werden.
Details sind der Planzeichnung (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
interner Personalaufwand
Anlagen:
Anlage 1: Abwägung Offenlage 2. Änderung des B-Plans Nr. 55
Anlage 2: 2. Änderung des B-Plans Nr. 55
Anlage 3: Begründung zur 2. Änderung des B-Plans Nr. 55