Betreff
Dauerhafte Einrichtung der Schulsozialarbeit
Vorlage
073/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Für die freiwillige Aufgabe der Schulsozialarbeit an den gemeindlichen Schulen sollen dauerhaft zwei Teilzeitstellen (je 50% einer Vollzeitstelle) zur Verfügung stehen. Die Beschäftigung soll weiterhin über den Treffpunkt Jugendarbeit in Nottuln e.V. erfolgen. Die jährlichen Kosten von derzeit rund 50.000 € im Jahr übernimmt die Gemeinde Nottuln.

 


Sachverhalt:

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit hat am 17.02.2015 (Vorlage 015/2015) beschlossen, eine halbe Stelle für den Bereich der klassischen Schulsozialarbeit – für einen Projektzeitraum von vier Jahren - einzurichten. Die Entscheidung wurde in dem Bewusstsein getroffen, dass es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Nottuln handelt, da die Schulen keine Lehrerstellen für die Aufgabenerfüllung zur Verfügung stellen konnten. In dem Haushalt 2015 wurden 25.000 € als Transferaufwand eingestellt.

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016 (16.02.2016; Vorlage 009/2016) wurde der notwendige Bedarf für die Schulsozialarbeit im Umfang von einer weiteren halben Stelle gesehen und zwar für den Zeitraum von 2 Jahren. Für das Jahr 2016 wurde somit der Haushaltsansatz auf 37.500 € und für 2017 auf 50.000 € festgesetzt.

 

Zum 01.11.2015 bzw. 01.09.2016 erfolgte über den Treffpunkt Jugendarbeit in Nottuln e.V. die Anstellung von zwei Schulsozialarbeiterinnen. In der Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit am 29.03.2017 berichteten die beiden Schulsozialarbeiterinnen von ihrer Arbeit. In dem anschließenden Austausch der Ausschussmitglieder wurde einhellig die dauerhafte Einrichtung der Schulsozialarbeit auf Kosten der Gemeinde Nottuln formuliert und entsprechend beschlossen.

 

Durch die dauerhafte Beschäftigung von zwei Schulsozialarbeiterinnen beim Treffpunkt Jugendarbeit in Nottuln e.V. entstehen der Gemeinde Nottuln jährliche Kosten von rund 50.000 €, so dass der Beschluss durch den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Gemeinderat erforderlich ist. Der daraus entstehende sog. Transferaufwand für die Gemeinde Nottuln wird ab dem Haushaltsjahr 2018 in der Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Für die beiden teilzeitbeschäftigten Schulsozialarbeiterinnen (je 50% einer Vollzeitstelle) übernimmt die Gemeinde Nottuln die jährlichen Personalkosten von rund 50.000 €.