Betreff
Stellenplan 2017 (nach Beratung im HFA)
Vorlage
056/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der mit dem Haushaltsplan 2017 vorgelegte Stellenplan wird beschlossen.

 

Die 6 neu eingerichteten Stellen für den Flüchtlingsbereich werden mit einem kw-Vermerk versehen.


Sachverhalt:

 

I.             Stellenplan

 

Mit der Vorlage 036/2017 sind die Änderungen im Stellenplan 2017 gegenüber dem Vorjahr dargestellt worden.

Zusammenfassend kann mitgeteilt werden, dass neben der Umsetzung von sog. kw-Vermerken (künftig wegfallend) sowie der Verschiebung von Stellen zu anderen Organisationsbereichen auch Stellenausweitungen für den Flüchtlingsbereich vorgenommen wurden.

 

Wie in der o.g. Vorlage dargestellt, wurde der Stellenplan bedingt durch die Flüchtlingssituation um sechs Stellen erweitert.

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2017 ist beschlossen worden, dass die 6 neu eingerichteten Stellen im Flüchtlingsbereich mit einem kw-Vermerk versehen werden.

Diese im Stellenplan als künftig wegfallend bezeichneten Stellen dürfen nach Ausscheiden der jetzigen Stelleninhaber und Stelleninhaberinnen nicht wieder besetzt werden.

 

 

II.           Personalkosten

 

Die Personalaufwendungen werden grundsätzlich jährlich neu kalkuliert. Dabei werden immer nur die Stellen aus dem Stellenplan kalkuliert, die auch tatsächlich besetzt sind bzw. voraussichtlich besetzt sein werden. So werden z.B. nur die Personalkosten von den Personen eingerechnet, die auch tatsächlich in dem Jahr beschäftigt werden, nicht aber z.B. die sich in Elternzeit befindlichen Beschäftigten.

 

Die Personalaufwendungen des Haushaltsjahres 2017 sind im Entwurf mit 5.006.503 € kalkuliert.

Über die Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf soll eine Erhöhung um 27.823 € auf 5.034.326 € erfolgen, aufgrund einer nun aktuell vorgelegten Prognoseberechnung auf Grundlage der versicherungsmathematischen Bewertung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen für die aktiven Beamte durch die kvw zum Stichtag 31.12.2016.

 

Damit würden sich die Personalaufwendungen gegenüber dem Haushaltsjahr 2016 um rund T€ 118 erhöhten. Die wesentlichen Gründe hierfür sind:

                                                                                                                        

1.    Für die tarifliche Beschäftigten wurde eine Tariferhöhung von 2,4%

berücksichtigt. Für die Beamtinnen und Beamte wurde eine

Anpassung von 2,2% beginnend zum 01.07.2017 einkalkuliert.                     89 T€

2.    Stellenausweitungen insbesondere für den Flüchtlingsbereich.                      235 T€

 

Dem gegenüber stehen geringere Kosten durch eine Anpassung der Pensions- und Beihilferückstellungen für die aktiven Beamten i.H.v. rd. 196 T€.

 

 

 

 

 

Für Versorgungsaufwendungen sind Mittel im Entwurf in Höhe von 557.628 € eingeplant. Über die Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2017 soll eine Reduzierung um 21.865 € auf 535.763 € erfolgen. Diese ergibt sich aufgrund einer geänderten Abschlagsrechnung für die Versorgungsaufwendungen für ehemalige Beamtinnen und Beamte in Höhe von 35.000 €. Dem gegenüber steht eine geringere Auflösung der Pension- und Beihilferückstellungen für ehemalige Beamtinnen und Beamte in Höhe von 13.000 € aufgrund der o.g. kvw-Prognoseberechnungen.

 

Gegenüber dem Vorjahr ist bei den Versorgungsaufwendungen somit eine Verbesserung von 173 T€ zu verzeichnen, die sich im Wesentlichen durch geringere Versorgungszahlungen ergibt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Personalaufwendungen des Haushaltsjahres 2017 werden einschl. Änderungsliste mit 5.034.326 € kalkuliert.

 

Für Versorgungsaufwendungen sollen Mittel in Höhe von 535.763 € eingeplant werden.

 


Anlagen:

·         Stellenplan Teil B (Beschäftigte)