Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde
Nottuln stimmt dem Abschluss der in der Anlage beiliegenden
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu und beauftragt den Kreis Coesfeld zur
Einholung der erforderlichen Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.
Neben der Sammlung und Beförderung
von Restabfall, Bioabfall und Altpapier sollen folgende Leistungen der Gemeinde
Nottuln auf den Kreis Coesfeld übertragen werden:
Aufstellung eines Presswagen für Grünabfälle jeweils an einem Samstag im
Oktober in den Ortsteilen Appelhülsen, Darup und Schapdetten.
Sachverhalt:
Ausgangslage
Die
Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld haben auf Grundlage einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 8. Juni 2009 die Aufgabe der Sammlung
und Beförderung von Abfällen (insbesondere Rest- und Bioabfällen und Altpapier)
ab dem 1. Januar 2011 auf die Stadt Lüdinghausen übertragen. Die sonstigen bei
den Städten und Gemeinden liegenden Aufgaben im Bereich der Abfallentsorgung
(u.a. Satzungsrecht, Gebühreneinzug, Abfallberatung) sind bei den Städten und
Gemeinden verblieben.
Auf
dieser Grundlage wurde im Jahr 2009 durch die Stadt Lüdinghausen ein EU-weites
Vergabeverfahren für die notwendigen Entsorgungsdienstleistungen in den Städten
und Gemeinden durchgeführt. Diese bestehende öffentlich-rechtliche
Vereinbarung endet mit Ablauf der bestehenden Sammelverträge zum 31. Dezember
2018. Die Fortsetzung der Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden bedarf
daher einer erneuten Vereinbarung auf Grundlage einer entsprechenden
Beschlussfassung in den Gremien der beteiligten Städte und Gemeinden. Darüber
hinaus ist erneut die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde einzuholen.
Aufgrund des notwendigen Zeitbedarfs für
–
die Genehmigung durch die
Kommunalaufsichtsbehörde (2016)
–
die Durchführung der Vergabeverfahren (2017)
–
die Vorbereitungszeit des/der Bestbieter auf
die Leistungsaufnahme (2018)
ist
(wie bereits im Jahr 2009) eine entsprechende rechtzeitige Beschlussfassung in
den zuständigen Gremien notwendig.
Vorteile einer Fortsetzung der
interkommunalen Zusammenarbeit
Die
Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld haben bereits durch die bestehende
Zusammenarbeit frühzeitig erkannt, dass es vorteilhaft ist, im Bereich der
Sammlung von Abfällen zusammenzuarbeiten. Hierbei ist insbesondere zu
berücksichtigen, dass die entsprechenden Sammel- und Transportaufgaben in NRW
auf der Ebene der Städte und Gemeinden angesiedelt sind, während in der
Mehrzahl der Bundesländer diese Aufgabe bei den Landkreisen bzw. kreisfreien
Städten liegt. Die Vorteile einer Zusammenarbeit liegen daher insbesondere in
folgenden Bereichen:
·
Reduzierung der Anzahl der notwendigen
Vergabeverfahren
·
Kosteneinsparungen auf Seiten der
Auftragnehmer durch Nutzung von Synergieeffekten bei der Leistungsdurchführung
(u.a. bessere Fahrzeugauslastung, gemeinsamer Personalpool, Optimierung der
Logistik)
·
Nutzung weiterer Einsparmöglichkeiten, falls
die in den Kommunen zu erbringenden Leistungen inhaltlich aufeinander
abgestimmt sind.
Zwischenzeitlich
haben sich daher in den vergangenen Jahren zahlreiche weitere Kommunen in NRW
ebenfalls zu einer Zusammenarbeit im Bereich der Abfallsammlung entschlossen
(z.B. Gründung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft im Kreis Olpe,
öffentlich-rechtliche Vereinbarung von Kommunen im Kreis Euskirchen,
Aufgabenübertragung auf den Abfallwirtschaftsverband im Kreis Lippe).
Durch
eine Fortsetzung der Zusammenarbeit und Nutzung entsprechender Synergieeffekte
besteht daher künftig auch im Kreis Coesfeld die Möglichkeit, die bestehenden
Entsorgungskosten weiterhin auf einem günstigen Niveau zu halten bzw. mögliche
Kostensteigerungen (aufgrund der derzeitigen Marktlage) auf ein Minimum zu
begrenzen.
Vorgesehene bzw. notwendige Anpassungen der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung gegenüber der bestehenden Vereinbarung aus dem Jahr 2009
1. Die
Verwaltungen der beteiligten Städte und Gemeinden haben bereits Anfang 2016
Gespräche über die mögliche Fortsetzung der interkommunalen Zusammenarbeit
aufgenommen. Hierbei hat sich zunächst herausgestellt, dass die Stadt
Lüdinghausen aufgrund fehlender personeller Kapazitäten nicht mehr in der Lage
sein wird, die Aufgaben zu übernehmen und die notwendigen Vergabeverfahren
verantwortlich durchzuführen. Nachfolgend wurde daher geprüft, ob es zulässig
ist, eine Aufgabenübertragung an den Kreis Coesfeld vorzunehmen. Auch künftig
soll jedoch (wie mit der letzten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung)
insbesondere die Satzungshoheit, die Gebührenveranlagung und der Gebühreneinzug
als auch die Abfallberatung bei den jeweiligen Kommunen verbleiben. Die
rechtliche Vorprüfung hat ergeben, dass eine entsprechende Aufgabenübertragung
zulässig erscheint. Der Entwurf ist bereits an die Bezirksregierung zur
Vorprüfung weitergeleitet worden. Mit einer positiven Resonanz wird in Kürze gerechnet.
2. In
einem zweiten Schritt ist vorgesehen, dass der Kreis Coesfeld die
entsprechenden Aufgaben auf die Wirtschaftsbetriebe Coesfeld GmbH überträgt
(„WBC“). Die WBC würde nachfolgend die notwendigen Vergabeverfahren im eigenen
Namen, jedoch unter Berücksichtigung der Satzungsregelungen der jeweiligen
Kommunen durchführen. Die Abrechnung der durch die zu beauftragenden Dritten
erbrachten Leistungen erfolgt für jede Kommune gesondert.
3. Durch
die Aufgabenübertragung an den Kreis Coesfeld besteht zudem die Möglichkeit,
dass auch die originär beim Kreis Coesfeld liegenden Entsorgungsaufgaben
(z. B. Stellung der Anlieferstellen) bereits bei der Ausschreibung der
Sammlung berücksichtigt werden können. Dies eröffnet weitere
Optimierungsmöglichkeiten bei der Leistungsdurchführung. Die für den Kreis
Coesfeld ausgeschriebenen Leistungen werden mit dem Kreis Coesfeld bzw. der WBC
abgerechnet.
4. In
der bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung war eine Regelung
enthalten, wonach die übrigen Kommunen die bei der Stadt Lüdinghausen
anfallenden Verwaltungskosten für Ausschreibung und Abwicklung der
abzuschließenden Verträge anteilig tragen. Eine entsprechende gesonderte
Regelung ist künftig nicht notwendig, da der Kreis Coesfeld die entsprechenden
Aufwendungen direkt in seiner Gebührenkalkulation berücksichtigen kann.
5. Die
Verwaltung schlägt zudem zur Vereinfachung der Abwicklung vor, auf die bisher
vorgesehene gesonderte Einrichtung eines Beirats zur Vorbereitung der
Vergabeverfahren zu verzichten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die
notwendigen Abstimmungen zwischen den Kommunen durch eine regelmäßig tagende
interkommunale Arbeitsgruppe der Kommunen ausreichend sichergestellt werden.
Zudem erfolgt die Ausschreibung auf Grundlage der von den jeweiligen Kommunen
zu beschließenden Abfallwirtschaftssatzung, so dass der Einfluss der Kommunen
auf die Leistungserbringung auf diesem Weg ausreichend sichergestellt ist.
6. Die
Dauer der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung soll wie bisher zunächst auf acht
Jahre befristet werden. Abweichend ist jedoch eine Verlängerung um weitere acht
Jahre vorgesehen, falls nicht einer der Vertragspartner von seinem
Kündigungsrecht Gebrauch macht.
7. In
§ 1 des Entwurfs der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, Aufgabenübernahme, werden
auch weitere Leistungen der beteiligten Gemeinden ergänzt. Für die Gemeinde
Nottuln wird hinzugefügt:
Aufstellung
eines Presswagens für Grünabfälle, jeweils an einem Samstag im Oktober in den
Ortsteilen Appelhülsen, Darup und Schapdetten.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung