Beschlussvorschlag:
Die Erklärungen gem. § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW
der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger werden ebenfalls wie die Erklärungen
der Ratsmitglieder auf der Homepage der Gemeinde Nottuln veröffentlicht.
Sachverhalt:
Mit Antrag vom 30.6.2016 beantragt die SPD, dass die Erklärungen
der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger gem. § 16 KorruptionsbG NRW ebenfalls
auf der Homepage zu veröffentlichen sind.
Die bisherige Praxis der Gemeinde Nottuln, nur die Erklärungen der Ratsmitglieder öffentlich zu machen, basiert auf einem Ratsbeschluss vom 06.07.2005 (Vorlage 221/2005). Warum seinerzeit die Veröffentlichung nur auf die Ratsmitglieder beschränkt wurde, lässt sich nicht mehr nachvollziehen.
Die gesetzliche Regelung ist eindeutig:
Gem. §
1 Abs. 1 Nr. 3 Korruptionsbekämpfungsgesetz ist dieses anwendbar auf die
Mitglieder in den Organen und Ausschüssen der Gemeinden und Gemeindeverbände
sowie die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger gemäß § 58 Absatz 3
Gemeindeordnung.
Abschnitt
4 des Gesetzes regelt dann unter der Überschrift „Vorschriften zur
Herstellung von Transparenz“ in § 16 KorruptionsbG die
Veröffentlichungspflichten. Demnach sind die Mitglieder nach § 1 Abs. 1 Nummer
3 gegenüber der Hauptverwaltungsbeamtin verpflichtet, schriftlich Auskunft zu
geben über
1. den ausgeübten Beruf und
Beraterverträge,
2. die Mitgliedschaften in
Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des
Aktiengesetzes,
3. die Mitgliedschaft in Organen
von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher
Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten
Behörden und Einrichtungen,
4. die Mitgliedschaft in Organen
sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
5. die Funktionen in Vereinen
oder vergleichbaren Gremien.
Nach
der gesetzlichen Regelung sind die o.a. Angaben der sachkundigen Bürgerinnen
und Bürger zu veröffentlichen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen:
Antrag des SPD Ortsvereins Nottuln vom 30.06.2016.