Betreff
Verlängerung der Gültigkeit des aktuellen Frauenförderplanes 2013-2015 der Gemeinde Nottuln
Vorlage
093/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Geltungsdauer des Frauenförderplanes der Gemeinde Nottuln wird verlängert bis auf der Basis der geplanten Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW ein neuer Frauenförderplan / Gleichstellungsplan erstellt werden kann


Sachverhalt:

In der Sitzung des Rates am 15.10.2013 wurde der Frauenförderplan der Gemeinde Nottuln (Fortschreibung 2013 – 2015) beschlossen. Die Gültigkeitsdauer wurde auf drei Jahre ab Beschlussfassung festgelegt (vgl. Vorlage Rat Nr. 111/2013 vom 26.09.2013).

 

Insofern wäre nunmehr ein neuer Frauenförderplan zu erstellen. 

 

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW arbeitet derzeit an einer Novellierung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land NRW –LGG NRW-, das Grundlage für die Erstellung des Frauenförderplanes ist. Zur Debatte stehen bei der Novellierung u.a. die Zulässigkeit von Zielquoten für Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst sowie die paritätische Besetzung für Gremien in Behörden und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung. Weitere Fragen zum Inhalt und Verfahrensstand der Novellierung können in der Sitzung durch die Gleichstellungsbeauftragte beantwortet werden.

 

Aufgrund dieser landespolitischen Entwicklung scheint es geboten, bis zur Verabschiedung des neuen LGG NRW auf die Fortschreibung des Frauenförderplanes zu verzichten und die Gültigkeit des derzeitigen Frauenförderplanes entsprechend zu verlängern.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine