Betreff
Stellungnahme zur Aufstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" der Stadt Coesfeld
Vorlage
113/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Eine Stellungnahme zum Sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ der Stadt Coesfeld wird nicht abgegeben.


Sachverhalt:

Die Stadt Coesfeld führt im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ bis zum 31.08.2015 die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Beteiligung der benachbarten Gemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB durch. Die Gemeinde Nottuln kann in diesem Zuge eine Stellungnahme abgeben.

Anlage 1 ist der geplante Teilflächennutzungsplan zu entnehmen. Auf den vollständigen Abdruck aller Beteiligungsunterlagen wird angesichts des sehr großen Umfangs verzichtet. Bei Bedarf können diese unter www.coesfeld.de/planung eingesehen werden.

Einzig die Konzentrationszonen „Harle“ und „Lette“ befinden sich im näheren Umfeld des Nottulner Gemeindegebietes.

Zwischen der Konzentrationszone „Harle“ und der Gemeindegrenze liegen ca. 2,0 km; bis zum ersten Wohngebäude auf Nottulner Gemeindegebiet gar 2,5 km. Zudem befinden sich auf dieser Strecke Waldgebiete und eine Hügelkuppe.

Zwischen der Konzentrationszone „Lette“ und der Gemeindegrenze mit direkt angrenzendem erstem Wohnhaus liegen ca. 3,0 km.

Auf Grund dieser großen Distanzen wird es nicht zu nennenswerten Einflüssen durch Windenergieanlagen kommen. Aus Sicht der Verwaltung kann daher darauf verzichtet werden, eine Stellungnahme abzugeben. 


Finanzielle Auswirkungen:

-


Anlagen:

Anlage 1:       Vorentwurf des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie der Stadt Coesfeld