Betreff
Ersatzbeschaffung eines Kommandowagens für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Nottuln
Vorlage
117/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die im Haushaltsjahr 2014 nicht eingeplanten Mittel in Höhe von maximal 25.000 € können aus einer Versicherungsleistung und aus Minderausgaben beim Drehleiterfahrzeug finanziert werden.

Die für das Haushaltsjahr 2015 eingeplanten Mittel in Höhe von 25.000 € für diese Anschaffung entfallen, bzw. werden nunmehr nicht in Ansatz gebracht.


Sachverhalt:

Durch einen unverschuldeten Unfall musste der Kommandowagen der Freiwilligen Feuerwehr Nottuln mit dem amtlichen Kennzeichen COE – NW 112 schon jetzt außer Dienst gesetzt werden.

Die Entschädigung durch die gegnerische Versicherung beläuft sich auf lediglich 2.475,55 €
(wirtschaftlicher Totalschaden).

Die Ersatzbeschaffung eines Kommandowagens ist aber zwingend erforderlich, da ansonsten die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr nicht mehr im erforderlichen Umfang gewährleistet ist. Eine Ersatzbeschaffung war wegen des Alters und des Zustandes des Fahrzeugs ohnehin für das Jahr 2015 vorgesehen. Diese Ersatzbeschaffung des Kommandowagen könnte nun durch Einsparungen beim Drehleiterfahrzeug in Höhe von ca. 49.000 € und der Ersatzleistung der gegnerischen Versicherung in Höhe von 2.475,55 € erfolgen.

Bei dem Kommandowagen muss es sich nicht um ein Neufahrzeug handeln. Vielmehr schlägt die Wehrführung die Anschaffung eines gebrauchten Fahrzeugs vor. Insofern ist ein finanzieller Rahmen von maximal 25.000 € ausreichend. Dieser Betrag sollte die Kosten für die Beschaffung sowie für die notwendigen Umbauarbeiten der Funkgeräte, der Signalanlage und für die Beschriftung umfassen.

Selbstverständlich sollte die Beschaffung dieses Fahrzeugs entsprechend der „Dienstanweisung über die Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen bei der Gemeinde Nottuln in der Fassung vom 1. August 2014“ erfolgen.


Finanzielle Auswirkungen:

Die im Haushaltsjahr 2014 nicht eingeplanten Mittel in Höhe von maximal 25.000 € können aus einer Versicherungsleistung und aus Minderausgaben beim Drehleiterfahrzeug finanziert werden.

Die für das Haushaltsjahr 2015 eingeplanten Mittel in Höhe von 25.000 € für diese Anschaffung entfallen, bzw. werden nunmehr nicht in Ansatz gebracht.