Betreff
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Gemeinde Nottuln
Vorlage
110/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.

Die Bilanz zum 31.12.2013 wird mit einer Bilanzsumme von 121.686.615,63 € festgestellt.

 

2.

Die Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2013 wird mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1.411.758,29 € festgestellt.

 

3.

Die Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2013wird mit einem Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von 6.802.417,12 € festgestellt.

 

4.

Der Anhang und Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 werden festgestellt.

 

5.

Auf der Grundlage des von der Concunia GmbH aus Münster erteilten und dieser Sitzungsvorlage in den Anlagen beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerks wird dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

 

6.

Der festgestellte Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2013 wird in Höhe von 153.797,17 € der Ausgleichsrücklage (damit beträgt der Bestand dann 0 €) und in Höhe von 1.257.961,12 € der Allgemeinen Rücklage entnommen.

 


 


Sachverhalt:

 

Der verwaltungsseitig erstellte Entwurf für den Jahresabschluss 2013 ist durch die Concunia GmbH aus Münster geprüft worden.

 

Der Jahresabschluss, besteht aus:

  • Gesamtergebnisrechnung 2013 (Anlage 1)
  • Gesamtfinanzrechnung 2013 (Anlage 2)
  • Teilergebnisrechnungen 2013
  • Teilfinanzrechnungen 2013
  • Bilanz zum 31.12.2013 (Anlagen 3 und 4)
  • Anhang zum Jahresabschluss 2013
  • Anlagenspiegel zum 31.12.2013
  • Forderungsspiegel zum 31.12.2013
  • Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2013
  • Rückstellungsspiegel zum 31.12.2013
  • Ermächtigungsübertragungen 2013 nach 2014
  • Mittelfristiger Instandhaltungsplan zum 31.12.2013
  • Lagebericht zum Jahresabschluss 2013
  • Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

 

 

Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia mbH aus Münster erstellte Prüfungsbericht wird den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses in gedruckter Form als Anlage 5 dieser Vorlage beigefügt. Die Anlagen 1 – 4 werden allen Ratsmitgliedern in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt.

 

Der Jahresabschluss sowie die im Prüfungsverfahren getroffenen und im Prüfungsbericht niedergelegten Feststellungen werden durch die Wirtschaftsprüferin Frau Graf von der Concunia GmbH in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 04.09.2014 eingehend erläutert.

 

Der Ausschussvorsitzende soll in der Sitzung stellvertretend für den Rechnungsprüfungsausschuss nach erfolgter Beratung die beigefügte Erklärung (Anlage 6) unterzeichnen.

 

Dem Rat obliegt gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe j) GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die formelle Feststellung des Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages sowie die Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters.

 

 

 

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses selbst liegt nach § 101 GO NRW in der Zuständigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses. Sie mündet in einer Beschlussempfehlung für den Rat.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet deshalb den Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen. Grundlage für die Beschlussempfehlung ist gemäß § 101 Abs. 8 Satz 2 GO NRW der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia mbH abgegebene Bestätigungsvermerk in der vom Ausschussvorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnenden Erklärung.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

siehe Jahresabschluss


Anlagen:

 

Anlage 1 – Gesamtergebnisrechnung 2013

Anlage 2 – Gesamtfinanzrechnung 2013

Anlage 3 – Aktiva, Bilanz 2013

Anlage 4 – Passiva, Bilanz 2013

 

Anlage 5 - Prüfungsbericht der Concunia GmbH aus Münster (nur für die Rechnungsprüfungsausschussmitglieder)

 

Anlage 6 - Bestätigungsvermerk (vom Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden in der Ausschusssitzung am 04.09.2014 zu unterzeichnen und wird dem Gemeinderat dann zur Sitzung am 16.09.2014 vorgelegt)