Beschlussvorschlag:
1.
Die
Bilanz zum 31.12.2013 wird mit einer Bilanzsumme von 121.686.615,63 €
festgestellt.
2.
Die
Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2013 wird mit einem Fehlbetrag in Höhe
von 1.411.758,29 € festgestellt.
3.
Die
Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2013wird mit einem Endbestand an liquiden
Mitteln in Höhe von 6.802.417,12 € festgestellt.
4.
Der Anhang und
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 werden festgestellt.
5.
Auf der Grundlage des
von der Concunia GmbH aus Münster erteilten und dieser Sitzungsvorlage in den
Anlagen beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerks wird dem
Bürgermeister die Entlastung erteilt.
6.
Der
festgestellte Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2013 wird in Höhe von
153.797,17 € der Ausgleichsrücklage (damit beträgt der Bestand dann 0 €) und in
Höhe von 1.257.961,12 € der Allgemeinen Rücklage entnommen.
Sachverhalt:
Der
verwaltungsseitig erstellte Entwurf für den Jahresabschluss 2013 ist durch die Concunia
GmbH aus Münster geprüft worden.
Der
Jahresabschluss, besteht aus:
- Gesamtergebnisrechnung
2013 (Anlage 1)
- Gesamtfinanzrechnung
2013 (Anlage 2)
- Teilergebnisrechnungen
2013
- Teilfinanzrechnungen
2013
- Bilanz
zum 31.12.2013 (Anlagen 3 und 4)
- Anhang
zum Jahresabschluss 2013
- Anlagenspiegel
zum 31.12.2013
- Forderungsspiegel
zum 31.12.2013
- Verbindlichkeitenspiegel
zum 31.12.2013
- Rückstellungsspiegel
zum 31.12.2013
- Ermächtigungsübertragungen
2013 nach 2014
- Mittelfristiger
Instandhaltungsplan zum 31.12.2013
- Lagebericht
zum Jahresabschluss 2013
- Bestätigungsvermerk
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Der
von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia mbH aus Münster erstellte Prüfungsbericht
wird den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses in gedruckter Form als
Anlage 5 dieser Vorlage beigefügt. Die Anlagen 1 – 4 werden allen
Ratsmitgliedern in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt.
Der Jahresabschluss sowie die im Prüfungsverfahren
getroffenen und im Prüfungsbericht niedergelegten Feststellungen werden durch die
Wirtschaftsprüferin Frau Graf von der Concunia GmbH in der Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses am 04.09.2014 eingehend erläutert.
Der Ausschussvorsitzende soll in der
Sitzung stellvertretend für den Rechnungsprüfungsausschuss nach erfolgter
Beratung die beigefügte Erklärung (Anlage 6) unterzeichnen.
Dem Rat obliegt gem. § 41 Abs. 1
Buchstabe j) GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die formelle Feststellung des
Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Verwendung des
Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages sowie die
Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters.
Die
Prüfung des Jahresabschlusses selbst liegt nach § 101 GO NRW in der
Zuständigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses. Sie mündet in einer
Beschlussempfehlung für den Rat.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet deshalb den Gemeinderat über den
wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner
Beratungen. Grundlage für die Beschlussempfehlung ist gemäß § 101 Abs. 8 Satz 2
GO NRW der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia mbH abgegebene
Bestätigungsvermerk in der vom Ausschussvorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
zu unterzeichnenden Erklärung.
Finanzielle Auswirkungen:
siehe Jahresabschluss
Anlagen:
Anlage
1 – Gesamtergebnisrechnung 2013
Anlage
2 – Gesamtfinanzrechnung 2013
Anlage
3 – Aktiva, Bilanz 2013
Anlage
4 – Passiva, Bilanz 2013
Anlage
5 - Prüfungsbericht der Concunia GmbH aus Münster (nur für die
Rechnungsprüfungsausschussmitglieder)
Anlage
6 - Bestätigungsvermerk (vom Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden in der
Ausschusssitzung am 04.09.2014 zu unterzeichnen und wird dem Gemeinderat dann
zur Sitzung am 16.09.2014 vorgelegt)