Betreff
Antrag des NABU vom 10.02.2014 gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW
Vorlage
062/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

gem. Antrag:

Auf dem Gebiet der Gemeinde Nottuln werden Maßnahmen ergriffen, um die Parklandschaft und die Artenvielfalt zu erhalten bzw. wieder herzustellen.


Sachverhalt:

Der gemeinsame Antrag der Naturschutzverbände NABU und BUND ist Anlage 1 zu entnehmen.

Von den im Antrag genannten Zielen werden durch die Gemeinde Nottuln bereits eine ganze Reihe von Maßnahmen umgesetzt. Einige von diesen sollen hier exemplarisch kurz aufgeführt werden.

 

Gemeindeeigene Flächen

Seit diesem Jahr werden im Rahmen von Pilotprojekten Rasenflächen zu Wildblumenwiesen mit nur noch einmaliger jährlicher Mahd umgewandelt. Dies betrifft derzeit eine Fläche von insgesamt ca. 1.000 m² in allen Ortsteilen (in Nottuln z.B. im Rhodepark). Die Fläche soll bei Erfolg vergrößert werden.

Zudem wurden ebenfalls als Pilotprojekt immergrüne Bepflanzungen gegen eine attraktive und ökologisch wertvollere Staudenbepflanzung ausgetauscht (Kreisverkehre an der Appelhülsener Straße).

 

Wiederherstellung / Erhalt der Parklandschaft

Diesbezüglich haben in den letzten Jahren im Gemeindegebiet mehrere auch größere Maßnahmen stattgefunden. So wurden im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen in den Baugebieten Hangenfeld, Fasanenfeld II und Appelhülsen Nord I / II innerhalb der Baugebiete mehrere Biotope geschaffen oder aufgewertet.

Durch den Ökopool der Wirtschaftsbetriebe des Kreises Coesfeld wurde ebenfalls größere Ausgleichsmaßnahmen in Nottuln durchgeführt- zuletzt angrenzend an den Steverpark in Appelhülsen. Gleiches trifft auch für eine Vielzahl von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Baus der OU Nottuln zu.

Aber auch abseits der Ausgleichsmaßnahmen gibt es einige Projekten: u.a. soll der Salmbreitenbach ab 2015 / 2016 teilweise naturnah umgestaltet werden, es entsteht derzeit ein Quellschutzkonzept für die Steverquellen, Familienwälder in Nottuln und Schapdetten sind entstanden etc.

 

Wegerandstreifen

Bei Wegerandstreifen von Wirtschaftswegen findet die Mahd bereits heute extensiv statt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit werden jeweils 1,50 m angrenzend an die Wegefläche im Juni einmal gemäht. Alle übrigen Bereiche an Wegen einschließlich der Gräben werden nur einmal jährlich außerhalb der Brutzeiten im Oktober / November gemäht.

 

Hausgärten

Gerade in Bebauungsplänen aus den 1990er Jahren und 2000er Jahren gibt es eine Reihe von Vorgaben zur Gartengestaltung. Diese Festsetzungen sind als Hinweis für die Eigentümer gut geeignet; allerdings faktisch kaum durchsetzbar. Daher sollte aus Sicht der Verwaltung eher Überzeugungsarbeit geleistet werden, als dass zu starke und schwer durchsetzbare Eingriffe in das private Eigentum erfolgen sollten. Sollte hier entsprechendes Informationsmaterial seitens der Naturschutzverbände vorhanden sein, so können Bürger hier gerne im Rahmen der Bauberatung informiert werden.

 

Fazit

Den Antragstellern sollte mitgeteilt werden, dass durch die Gemeinde im Rahmen ihrer personellen und finanziellen Möglichkeiten bereits eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt werden und dass auch zukünftig entsprechende Bemühungen bestehen.


Anlagen:

Anlage 1 – Antrag NABU vom 10.02.2014