Betreff
Beschlussfassung des Nachtragshaushaltes 2014
Vorlage
058/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt gem. § 80 Abs. 4 in Verbindung mit § 81 Abs. 1 GO NW die Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2014 in der Fassung der vorgelegten Haushaltsdaten vom 25.03.2014.


Sachverhalt:

Nach Einbringung des Entwurfes der Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2014 am 25.03.2014 liegt dieser seit dem 27.03.2014 öffentlich aus. Einwendungen gegen den Entwurf konnten bis zum 10.04.2014 erhoben werden. Von dieser Möglichkeit wurde kein Gebrauch gemacht.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.04.2014 den Nachtragshaushaltsplanentwurf beraten und für den Rat den empfehlenden Beschluss gefasst, den vorgelegten Nachtragshaushaltsentwurf mit den Anlagen zu beschließen.

Änderungen zu dem eingebrachten Nachtragshaushaltsplanentwurf 2014 haben sich nicht ergeben, so dass der Vorlage keine ergänzenden Unterlagen beigefügt sind.


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen des Nachtragshaushaltes 2014 sind im Nachtragshaushaltsplanentwurf vom 25.03.2014 enthalten.