Betreff
Verlängerung der Kooperationsvereinbarung Landwirtschaft/Wasserwirtschaft im Stevereinzugsgebiet
Vorlage
088/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindewerke Nottuln verbleiben in der Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft und die Betriebsleitung wird beauftragt, den 6. Nachtrag zur Vereinbarung vom 30.06.2004 abzuschließen.

 

 


Sachverhalt:

 

Bereits im Jahr 1991 haben sich die Wasserversorger Gelsenwasser, Stadtwerke Dülmen, Stadtwerke Coesfeld und die Wasserversorgung Nottuln mit der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe zu einer freiwilligen Kooperation zusammengeschlossen. Die zur Zeit gültige Kooperationsvereinbarung datiert vom 30.06.2004 und wurde zwischenzeitlich durch 5 Nachträge modifiziert und verlängert. Die aktuelle Vereinbarung läuft zum 31.12.2013 aus und soll nunmehr durch einen 6. Nachtrag für weitere fünf Jahre -vom 01.01.2014 bis 31.12.2018- fortgesetzt werden.

 

Ziel der Kooperation ist eine freiwillige Zusammenarbeit zwischen den Vertretern der Landwirtschaft und der Wasserwirtschaft, um den Eintrag von Pflanzenschutz- und Düngemitteln in die Gewässer im Einzugsgebiet der Stever und in angrenzenden Wasserschutzgebieten der beteiligten Wasserversorgungsunternehmen festzustellen und unter Berücksichtigung einer leistungsfähigen und nachhaltigen Landwirtschaft im Interesse einer preiswerten und sicheren Trinkwasserversorgung nachhaltig zu verringern.

 

Zentraler Punkt der Kooperation ist die fachliche Beratung der Kooperationsmitglieder (Bewirtschafter) durch die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer. Für die düngefachliche Beratung tragen die beteiligten Wasserversorgungsunternehmen die Personal- und Sachkosten im Rahmen eines festgelegten Höchstbetrages. Die Gelsenwasser AG tragen diese Kosten zu 50%, die Stadtwerke Dülmen und Coesfeld zu je 20% und die Gemeindewerke Nottuln zu 10%. Die einzelnen Kooperationsbeiträge für die Jahre 2014 bis 2018 sind in der als Anlage beigefügten Aufstellung aufgeführt.

 

Da die Kosten durch eine düngefachliche Beratung entstehen und damit dem Grundwasserschutz dienen, sind diese Kosten nach dem derzeitig gültigen Wasserentnahmeentgeltgesetz NRW mit dem jährlich zu entrichtenden Wasserentnahmeentgelt verrechenbar, so dass die Kooperationsbeiträge für die Gemeindewerke Nottuln faktisch kostenneutral sind.

 

Besondere Bedeutung hat die Kooperation für die Gemeinde Nottuln im Zusammenhang mit der mikrobiologischen Belastung des Grundwassers in den vergangenen Jahren gewonnen. Im Rahmen der Kooperation wurde im Zusammenwirken zwischen den Vertretern der Landwirtschaft und Wasserwirtschaft auf freiwilliger Basis ein Düngeverzicht zu bestimmten Zeiten auf festgelegten Flächen des Nottulner Wasserschutzgebietes erzielt. Aufgrund der erfolgreichen Zusammenarbeit im Rahmen der Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft schlägt die Betriebsleitung vor, auch weiterhin als Mitglied in der Kooperation zu verbleiben und die Vereinbarung für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 abzuschließen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kooperationsbeiträge 2014 – 2018:    35.558 €.
 

Die Kooperationsbeiträge können mit dem Wasserentnahmeentgelt verrechnet werden.

 

 


Anlagen:

 

6. Nachtrag zur Vereinbarung vom 30. Juni 2004