Beschlussvorschlag:
Der bisherige Abrechnungsmodus – wie in §
3 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung formuliert – wird weiterhin nach den
Einwohnerzahlen der Kommunen erfolgen.
Sachverhalt:
Seit dem 01.01.2009 besteht das
Finanzzentrum Baumberge. Die Gemeinden Havixbeck und Nottuln erledigen in
dieser Organisationseinheit gemeinsam die Aufgaben der Finanzbuchhaltungen für
beide Kommunen. Hierüber ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen
worden. In § 3 der Vereinbarung ist geregelt, dass die Kosten „entsprechend
ihrer jeweiligen Einwohnerzahl nach dem Stand des LDS zum 31.12. des Vorjahres“
verteilt werden.
In Abstimmung mit der Gemeinde Havixbeck
ist überlegt worden, wie der bisher praktizierte Abrechnungsmodus sinnvoll
angepasst werden könnte, ohne dass dazu der Arbeitsaufwand erhöht wird.
Getrennt betrachtet wurden die Aufgaben in den Bereichen Geschäftsbuchführung
und Zahlungsabwicklung. Im Bereich der Geschäftsbuchführung wurde als
Maßeinheit die erfolgten Buchungen gewählt, für den Bereich der
Zahlungsabwicklung die Anzahl der erstellten Steuerbescheide (dem liegt die
Annahme zugrunde, dass die Zahlungsmoral der Havixbecker und Nottulner
Bürgerschaft gleich gelagert ist und somit sich der maßgebliche Arbeitsaufwand
in der Zahlungsabwicklung für die Beitreibung der offenen Forderungen (ohne
Außendienstvollstreckung) bestimmt).
Bei
der Gegenüberstellung der Daten ist festgestellt worden, dass im Bereich
der Geschäftsbuchführung in beiden Kommunen fast identische Fallzahlen erreicht
werden. Im Bereich der Zahlungsabwicklung ist die Zahl der Steuerbescheide in
Nottuln deutlich höher im Vergleich zu Havixbeck. Die durchaus zeitintensive
Alternativberechnung führt zu dem Ergebnis, dass in den Jahren 2009 bis 2011
durchschnittlich 40% des Arbeitsaufwandes der Finanzbuchhaltung (also
Geschäftsbuchführung und Zahlungsabwicklung) auf die Gemeinde Havixbeck und 60
% auf die Gemeinde Nottuln entfielen. Die Abrechnung nach den Einwohnerzahlen
führt zu einem Ergebnis: 38,25 % entfallen auf Havixbeck und 61,75 % auf
Nottuln. Es ergibt sich folglich nur ein geringer Unterschied zwischen der
bislang praktizierten Abrechnungspraxis und den Ergebnissen einer
Alternativberechnung.
Daher sind beide Kommunen der Auffassung,
auf die ursprünglich geplante Änderung des Verteilerschlüssels in § 3 der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu verzichten. Dadurch kann zukünftig der
Abrechnungsaufwand weiterhin auf ein Minimum begrenzt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Kostenbeitrag der Gemeinde Havixbeck
für das Finanzzentrum Baumberge (ohne die Kostenerstattung für das
Vollstreckungswesen) beträgt rund 35.000 €/Jahr.