Betreff
Kalkulation der Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser zum 01.01.2012
Vorlage
111/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Satzungsänderung vom 14.12.2011 zur Beitrags- und Gebührensatzung wird beschlossen und tritt zum 01.01.2012 in Kraft.

 


Sachverhalt:

 

1.        Ausgangssituation

Ausschlaggebend für die Höhe der Abwassergebühren sind insbesondere die Lippeverbandsbeiträge und die Kapitalkosten (Abschreibung und Verzinsung). Daneben bilden die Personalkosten sowie die Materialaufwendungen/bezogene Leistungen und sonstige betriebliche Aufwendungen wichtige Einflussgrößen. Die Entwicklung dieser Kostenblöcke für die Kalkulationsperiode 2012 werden im Folgenden erläutert:

 

 

2.        Lippeverbandsbeiträge

Die Kalkulation der Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser ist in den vergangenen Jahren vielfach durch Veränderungen des größten Kostenblockes, den Lippeverbandsbeiträgen, die rd. 50 % der Gesamtkosten des Abwasserwerkes ausmachen, beeinflusst worden. Diese für das Abwasserwerk kaum zu beeinflussende Kostengröße erfuhr in der Vergangenheit einen starken Anstieg, der regelmäßig zu einer Erhöhung der Abwassergebühren in Nottuln geführt hat. Hintergrund sind insbesondere die umfangreichen Kläranlagenerweiterungen im Verbandsgebiet und die Umlage der Kapitalkosten auf die Mitglieder des Lippeverbandes; also auch auf die Gemeinde Nottuln. Nachdem die im Bau befindlichen Kläranlagen größtenteils fertiggestellt sind und die Kapitalkosten mittlerweile zum Großteil umgelegt wurden, hat sich der Anstieg der Lippeverbandsbeiträge abgeflacht. Für das Jahr 2012 liegt der Lippeverbandsbeitrag, den das Abwasserwerk an den Lippeverband abzuführen hat, bei 1.240.250 € und damit über dem Niveau des Vorjahres mit 1.222.606 €. Trotz eines relativ geringen Anstieges von 1,44% wirkt sich der absolute Anstieg in Höhe von rd. 17.644 € für die Kalkulation der Abwassergebühren 2012 gebührenerhöhend aus.

 

 

3.        Kapitalkosten (Abschreibung und Verzinsung)

Neben den Lippeverbandsbeiträgen bilden die Kapitalkosten für die Kanalnetze und betrieblichen Einrichtungen einen wesentlichen Kostenblock. Die Abschreibungen schlagen im Jahr 2012 mit rd. 637.584 € und die Verzinsung mit rd. 185.663 € zu Buche. Während die Abschreibungen um rd. 29.584 € gegenüber dem Vorjahr aufgrund der umfangreichen Maßnahmen zur Erneuerung und Erweiterung der Kanalnetze investitionsbedingt ansteigen, ist bei den kalkulatorischen Zinsen ein geringer Rückgang um rd. ./. 1.537 € zu berücksichtigen.

 

 

4.        Personalkosten

Die Personalkosten steigen gegenüber dem Jahr 2011 von rd. 228.700 € um rd. 12.377 € auf rd. 241.077 € für das Planungsjahr 2012. Dieser Anstieg ist auf die zu erwartenden  tariflich bedingten Erhöhungen einerseits und andererseits auf die Zuordnung von Arbeitszeitanteilen des Betriebszweiges Baubetriebshof zurückzuführen.

 

 

5.        Materialaufwand/bezogene Leistungen

Die Materialaufwendungen und bezogenen Leistungen wurden für das Jahr 2012 mit insgesamt rd. 175.000 € ermittelt. Damit ergibt sich für das Jahr 2012 ein Anstieg von 166.500 € um 8.500 €.

 

 

6.        Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden für 2012 mit 95.800 € veranschlagt. Damit kann dieser Kostenblock gegenüber dem Vorjahr konstant gehalten werden.

 

 

7.        Erträge

Den o.a. Kostenblöcken stehen die ertragswirksamen Größen gegenüber. Die aktivierten Eigenleistungen werden mit 50.000 € veranschlagt. Die Zinserträge wurden von 13.000 € um 2.000 € auf 15.000 € erhöht. Die sonstigen betrieblichen Erträge verbleiben mit 8.000 € in etwa auf dem Niveau des Vorjahres.

 

 

8.        Kalkulationsergebnis

Es ergeben sich nach Abzug der o.a. Erträge sowie unter Berücksichtigung der Einbeziehung einer geringfügigen Kostenunterdeckung 2010 mit rd. 6.327 € umzulegende Gesamtkosten in Höhe von rd. 2.542.701 €. Davon sind rd. 1.538.047 € auf die Schmutzwassermenge und rd. 1.004.654 € auf die versiegelten Flächen umzulegen.

 

Das Kalkulationsergebnis zeigt, dass für das Wirtschaftsjahr 2012 eine Erhöhung für die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren erforderlich wird. Um eine kostendeckende Gebühr zu erzielen, sind nach der Kalkulation die Gebührensätze für die Schmutzwassergebühr von 1,79 €/m³ um 0,02 €/m³ auf 1,81 €/m³ und für die Niederschlagswassergebühr von 0,47 €/m² um 0,02 €/m³ auf 0,49 €/m³ anzuheben.

 

Die Kalkulationsgrundlagen sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Betriebsleitung schlägt vor, die Abwassergebühren ab dem 01.01.2012 mit den o.a. Gebühren festzusetzen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Anstieg Schmutzwassergebühr:             + 2 Cent/m³

Anstieg Niederschlagswassergebühr:            + 2 Cent/m²

 

 


Anlagen:

 

Kalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren zum 01.01.2012