Dachform
Beschlussvorschlag:
Der Antrag auf
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112 „Westlich Dülmener Straße“ wird abgelehnt.
Sachverhalt:
Wie Anlage 1 zu entnehmen ist, beantragt
ein Bürger die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112 „Westlich Dülmener
Straße“ hinsichtlich der festgesetzten Dachneigung bzw. Dachform (beantragt:
Zeltdach). Ein Auszug aus dem Bebauungsplan kann Anlage 2 entnommen werden.
In mehreren Bauberatungen mit dem Ziel,
die Wünsche des Antragstellers (weitestgehend) im Rahmen der Festsetzungen des
Bebauungsplanes verwirklichen zu können, konnte keine Einigung erzielt werden.
Der Antragsteller bittet daher um eine Beschlussfassung über den vorliegenden
Antrag.
Ein ähnlicher Antrag hinsichtlich der
vorgegebenen Dachform an anderer Stelle im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
wurde durch den Rat bereits einstimmig abgelehnt (Sitzung vom 01.06.2010,
Vorlage 063/2010).
Dachneigung und Dachform
Bewusst sind für den größten Teil des
Plangebietes geneigte Dächer (Satteldach oder Pultdach) mit einer bestimmten
Dachneigung und Firstrichtung festgesetzt worden, um eine homogene und
ortstypische Dachlandschaft zu erzielen. Die vom Antragsteller beschriebene
Sondersituation der Grundstückslage („außer der Reihe“) bedingt hier keine
geänderte Sichtweise.
Das Hauptinteresse des Antragstellers
(überwiegend aus gestalterischen Gründen) einen bestimmten Haustypus zu
errichten, widerspricht hier den Zielen des Bebauungsplanes und der dahinter
stehenden städtebaulichen Konzeption. Die gestalterischen Festlegungen waren
dem Antragsteller auch bei der Auswahl des Grundstücks ersichtlich.
Eine Änderung des Bebauungsplanes ist
somit städtebaulich nicht begründbar, widerspricht dem Ziel, ein Quartier mit
hoher städtebaulicher Qualität zu entwickeln und hätte für das künftige
Erscheinungsbild voraussichtlich erhebliche negative Folgen.
Um dennoch auch Bauprojekte, wie sie der
Antragsteller errichten möchte, in Nottuln zu ermöglichen, sind im
südwestlichen Bereich des Plangebietes etwa 15 Grundstücke ohne Festsetzung
hinsichtlich der Dachform ausgewiesen. Hier könnte das Vorhaben in dieser Form
errichtet werden.
Aus diesen Gründen sollte der Antrag abgelehnt
werden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1 Antrag
Anlage 2 Auszug aus dem Bebauungsplan