Betreff
Einrichtung eines Grundschulverbundes;
hier: St. Martinus-Grundschule / St. Bonifatius-Grundschule
Vorlage
32/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Zur Sicherung des Schulstandortes im Ortsteil Schapdetten soll die  St. Bonifatius-Grundschule ab Beginn des Schuljahres 2007/2008 gemäß § 82 Abs. 3 des Schulgesetzes (SchulG) als Teilstandort der St. Martinus-Grundschule im Rahmen eines sogenannten Grundschulverbundes weitergeführt werden.

 


Sachverhalt:

Insbesondere die Schülerprognosen und die Schulleitersituation an der St. Bonifatius-Grundschule in Schapdetten wurden jeweils in den letzten Sitzungen des Fachausschusses  und des Gemeinderates mehrfach beraten. Die bereits zur  Ausschusssitzung am 7.11.2006 erarbeitete Schülerprognose in der Vorlage Nr. 231/2006 ist erneut beigefügt (Anlage Nr. 1).

 

Parallel dazu hat sich natürlich auch die Schulaufsicht, sowohl beim Kreis Coesfeld, als auch bei der Bezirksregierung mit der Zukunft dieser Grundschule befasst.

Mit Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 7.12.2006 (Anlage Nr. 2) wird u.a. mitgeteilt:

 

„Ich teile Ihnen daher mit, dass eine Ausschreibung der im Oktober 2006 frei gewordenen Schulleiterstelle nicht in Betracht kommt und bitte Sie unter Hinweis auf §§ 81 Abs. 1, 82 Abs. 3 SchulG als Schulträger, schulorganisatorische Lösungen zu beraten und zu beschließen. Eine Lösung könnte z.B. darin bestehen, die Bonifatius-Grundschule Schapdetten als Teilstandort einer Nottulner Grundschule fortzuführen.“

 

Anmerkung:

Gemäß § 82 Abs. 3 SchulG sollen Grundschulen mit weniger als zwei Klassen pro Jahrgang, wenn der Schulträger deren Fortführung für erforderlich hält, zur Erreichung angemessener Klassen- und Schulgrößen ... möglichst als Teilstandort geführt werden (Grundschulverbund).

 

Unter der Prämisse, den Schulstandort Schapdetten zu sichern, wurden alternative Grundschulverbünde seitens der Verwaltung, sowohl mit der Schulaufsicht als auch den Schulleitungen unserer Grundschulen, untersucht.

 

Übereinstimmend wurde dabei eine Zusammenführung der St. Bonifatius-Grundschule mit der St. Martinus-Grundschule favorisiert.

 

Hauptargument für diese Überlegung ist, dass die St. Martinus-Grundschule aus pädagogischer Sicht auf Grund ihrer Lehrerstärke und –struktur die geeignetere Basis für einen Grundschulverbund bietet. Auch bei Fehlzeiten von Lehrkräften kann damit sicher gestellt werden, dass der Unterricht in Schapdetten weitgehend störungsfrei weitergeführt werden kann.

Das breit gefächerte schulische Angebot der St. Martinus-Grundschule dürfte darüber hinaus das Schulleben in Schapdetten bereichern.

Als weiteres Argument kann die gute Erreichbarkeit der Schule für Fahrschüler/innen aus den Bauernschaften mit dem ÖPNV angeführt werden, da die Schule sowohl von der Linienführung als auch den Haltestellen gut ausgestattet ist.

 

Die Untere Schulaufsichtsbehörde wurde gebeten, zur Sitzung  des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit am 13.3.2007 eine schriftliche  Stellungnahme zum geplanten Vorhaben aus schulfachlicher Sicht abzugeben. Diese Stellungnahme ist als Anlage Nr. 3 beigefügt. Die zunächst geplante Teilnahme des zuständigen Schulaufsichtsbeamten an dieser Ausschusssitzung war aus terminlichen Gründen nicht möglich.

 

Zwischenzeitlich hat der Ausschuss in der o.a. Sitzung die Angelegenheit beraten und den Beschluss laut Beschlussvorschlag einstimmig gefasst.


Finanzielle Auswirkungen:

keine Einsparungen bei Beibehaltung des Schulstandortes; evtl. erhöhte Schülerbeförderungskosten in noch nicht bezifferbarer Höhe

 


Anlagen:

Anlage 1: Vorlage Nr. 231/2006, Schülerprognose für die Ausschusssitzung am 07.11.2006

Anlage 2: Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 07.12.2006

Anlage 3: Stellungnahme der unteren Schulaufsichtsbehörde vom 28.02.2007