Sitzung: 23.03.2011 Betriebsausschuss
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 8, Enthaltungen: 0
Vorlage: 012/2011
Die Vorlage
ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.
Ein
Kostenvergleich zur Streuguthalle „Herstellung/Anmietung“ wird im
nichtöffentlichen Sitzungsteil an die Ausschussmitglieder verteilt.
Betriebsleiter
Scheunemann gibt ergänzende Erläuterungen zum Sachverhalt und weist auf die
Kontaktaufnahme zu den Abfallwirtschaftsbetrieben der Stadt Münster hin.
Am 11.
März 2011 hat ein Gespräch bei den Abfallwirtschaftsbetrieben in Münster,
zuständig für die Straßenreinigung, stattgefunden. Die Vertreter aus Münster
zeigten sich sehr kooperativ. Im Falle
eines Ausfalls der eigenen Kehrmaschine würde danach kurzfristig durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
eine Kehrmaschine nebst Fahrer zur Verfügung gestellt. Ebenso besteht die
Möglichkeit, dass die Kehrmaschinenfahrer vor Übernahme der Straßenreinigung
bei den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster geschult und die Kehrmaschinen
selbst in der Zentralwerkstatt der Abfallwirtschaftsbetriebe gewartet und Instand gehalten werden. Die
gemeinsame Beschaffung von Streusalz könnte ein weiterer Punkt in der
Zusammenarbeit mit den Abfallwirtschaftsbetrieben sein. Insofern besteht die
Möglichkeit, die interkommunale Kooperation zwischen den Gemeindewerken und den
Abfallwirtschaftsbetrieben Münster auszubauen.
Hinsichtlich
der Sicherstellung kostengünstigen Streumaterials und der Planung einer
Streugutlagerhalle am Bahnhof Appelhülsen in Verbindung mit einer Erweiterung
der Park-and-ride Anlage, informiert Betriebsleiter Scheunemann über den
aktuellen Sachstand. So liegen die durchschnittlichen jährlichen Kosten bei
Herstellung einer eigenen Lagerhalle um rd. 1.800 € unter den Kosten der
vorliegenden Angebote zur Anmietung von Lagerflächen.
Aufgrund der massiven kritischen Einwendungen des Mitgliedes des Betriebsausschusses, Herrn Leufke, zu nahezu allen Punkten des vorgelegten Konzeptes, nimmt Herr Scheunemann Stellung und weist insbesondere darauf hin, dass die erzielbaren Synergien von Straßenreinigung und Winterdienst im Vordergrund der Betrachtung stehen sollten. Das Leistungsspektrum des Baubetriebshofes wird sowohl qualitativ als auch quantitativ, bei gleichzeitiger Kostenneutralität bzw. sogar Kostenentlastung, optimiert. Die Errichtung einer Streugutlagerhalle stellt den zukünftigen Bedarf an Streumaterial im Fall lang andauernder winterlicher Witterung sicher. Im Fall einer aus dem Ausschuss angeregten zu führenden Grundsatzdiskussion im Hinblick auf eine Reduzierung der Reinigungsintervalle oder sogar des Winterdiensteinsatzes, würde sich das Optimierungspotenzial des vorgelegten Konzeptes voraussichtlich nicht mehr in dem Maße zeigen, wie dem Betriebsausschuss vorgelegt. Das Zeitfenster für eine Entscheidung sei vor dem Hintergrund des Startschusses 01.12.2012 sehr klein, da sowohl für die Straßenreinigung als auch für die Optimierung des Winterdienstes eine Vorlaufzeit von mindestens sechs Monaten zu berücksichtigen sei. Die Maßnahmen selbst müssten bis spätestens im Oktober 2011 umgesetzt sein.
In der Kostenaufstellung der Sitzungsunterlagen wird von Personalkosten für zwei Mitarbeiter in Entgeltstufe 6 von 94.000 € pro Jahr ausgegangen. Das Mitglied des Betriebsausschusses, Herr Lunau, hält die Kosten für zu hoch. Er geht von rd. 30.000 € weniger aus. Herr Scheunemann sagt eine Überprüfung und Angabe in der Niederschrift zu. Die Kostenkalkulation ist als Anlage beigefügt.
Beschluss:
Das
Konzept zur Übernahme der Straßenreinigung durch den Baubetriebshof zum
01.01.2012, in Verbindung mit einer Optimierung des Winterdienstes
einschließlich dem Bau einer Streugutlagerhalle, wird entsprechend der
Sachverhaltsdarstellung umgesetzt. Die Änderung des Wirtschaftsplans 2011 (Vermögensplan/Stellenübersicht) wird
beschlossen und die Betriebsleitung wird beauftragt, die Kreditaufnahmen bis zu
einem Maximalbetrag in Höhe von 498.000 € vorzunehmen.