Die Vorlage
ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.
Ausgangspunkte
für den vorliegenden Satzungsentwurf sind die Umsetzung des § 61 a LWG sowie
die Ergebnisse der im vergangenen Jahr durchgeführten Standort- und
Nutzungsanalyse. Betriebsleiter Scheunemann weist darauf hin, dass den
Grundstückseigentümern Entlastung dahingehend angeboten werden soll, ihnen im
Rahmen einer Bündelausschreibung zumindest einen keinen Teil der zusätzlichen
Belastung, bezogen auf Arbeitsaufwand und Kosten, abzunehmen. Darüber hinaus
wird eine weitergehende Umsetzung durch das Abwasserwerk wettbewerbsrechtlich
wie auch steuerrechtlich nicht möglich sein.
In einem
Gespräch am 14.03.2011 bei der Stadt Billerbeck wurde ein Konsens dahingehend
erzielt, dass dem Betriebsausschuss und
dem Rat der Stadt Billerbeck eine Satzung zur Dichtheitsprüfung mit gleicher
Frist (30.06.2012) für den Billerbecker Teil des Nottulner Wasserschutzgebietes
vorgelegt wird. Eine Beratung der Stadt Billerbeck erfolgt in der
Betriebsausschusssitzung am 29.03.2011.
Sofern im
Betriebsausschuss und im Rat der Gemeinde Nottuln die vorliegende Satzung
beschlossen wird, ist geplant, für den Monat Mai eine
Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen.
Hiernach
beantwortet der Betriebsleiter die Fragen der Ausschussmitglieder.
Beschluss:
Die
1. Satzung der Gemeinde Nottuln zur Abänderung der Fristen bei der
Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. § 61a LWG wird in der als
Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Dem Konzept zur Umsetzung entsprechend
der Sachverhaltsdarstellung wird zugestimmt.