Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

Ausgangspunkte für den vorliegenden Satzungsentwurf sind die Umsetzung des § 61 a LWG sowie die Ergebnisse der im vergangenen Jahr durchgeführten Standort- und Nutzungsanalyse. Betriebsleiter Scheunemann weist darauf hin, dass den Grundstückseigentümern Entlastung dahingehend angeboten werden soll, ihnen im Rahmen einer Bündelausschreibung zumindest einen keinen Teil der zusätzlichen Belastung, bezogen auf Arbeitsaufwand und Kosten, abzunehmen. Darüber hinaus wird eine weitergehende Umsetzung durch das Abwasserwerk wettbewerbsrechtlich wie auch steuerrechtlich nicht möglich sein.

 

In einem Gespräch am 14.03.2011 bei der Stadt Billerbeck wurde ein Konsens dahingehend erzielt,  dass dem Betriebsausschuss und dem Rat der Stadt Billerbeck eine Satzung zur Dichtheitsprüfung mit gleicher Frist (30.06.2012) für den Billerbecker Teil des Nottulner Wasserschutzgebietes vorgelegt wird. Eine Beratung der Stadt Billerbeck erfolgt in der Betriebsausschusssitzung am 29.03.2011.

 

Sofern im Betriebsausschuss und im Rat der Gemeinde Nottuln die vorliegende Satzung beschlossen wird, ist geplant, für den Monat Mai eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen.

 

Hiernach beantwortet der Betriebsleiter die Fragen der Ausschussmitglieder.

 


Beschluss:

 

Die 1. Satzung der Gemeinde Nottuln zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. § 61a LWG wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Dem Konzept zur Umsetzung entsprechend der Sachverhaltsdarstellung wird zugestimmt.