Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 08, Enthaltungen: 00

 

 

5.1

 

Wasserpreiskalkulation und Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2003

 

Vorlage 421/2002

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.

 

Werkleiter Scheunemann weist in seinen Erläuterungen darauf hin, dass der Grund für die Erhöhung der Wassergebühren  ein geringerer Wasserabsatz an Großabnehmer ist.

 

Ratsfrau Bürger stellt den Antrag, nicht die Grundgebühr sondern den Wasserpreis zu erhöhen. Mit einem Abstimmergebnis von 08 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen wird der Antrag abgelehnt. Der Werksausschuss fasst folgenden Beschluss als Empfehlung an den Rat:

 

Beschluss:

Die Trinkwasserpreise werden sowohl für die Tarifgebühren als auch für die Grundgebühren mit den in der als Anlage beigefügten Wasserpreiskalkulation errechneten Beträgen festgesetzt und die als Anlage beigefügte Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung wird beschlossen und tritt zum 01.01.2003 in Kraft.

 

 

Abstimmungsergebnis:

11

Ja-Stimmen

 

08

Nein-Stimmen

 

00

Enthaltungen