Sitzung: 11.12.2002 Werksausschuss
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 08, Enthaltungen: 00
5.1 |
Wasserpreiskalkulation und
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung zum
01.01.2003 Vorlage 421/2002 |
Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3
beigefügt.
Werkleiter Scheunemann weist in seinen Erläuterungen darauf
hin, dass der Grund für die Erhöhung der Wassergebühren ein geringerer Wasserabsatz an Großabnehmer
ist.
Ratsfrau Bürger stellt den Antrag, nicht die Grundgebühr
sondern den Wasserpreis zu erhöhen. Mit einem Abstimmergebnis von 08
Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen wird der Antrag abgelehnt. Der
Werksausschuss fasst folgenden Beschluss als Empfehlung an den Rat:
Beschluss:
Die Trinkwasserpreise werden sowohl
für die Tarifgebühren als auch für die Grundgebühren mit den in der als Anlage
beigefügten Wasserpreiskalkulation errechneten Beträgen festgesetzt und die als
Anlage beigefügte Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Wasserversorgungssatzung wird beschlossen und tritt zum 01.01.2003 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: |
11 |
Ja-Stimmen |
|
08 |
Nein-Stimmen |
|
00 |
Enthaltungen |