Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

Der Bürgermeister führt in den Sachverhalt ein. Er erläutert dazu, dass noch in der 2. Novemberhälfte 2010 auf der Landeskämmerertagung durch das Innenministerium erklärt wurde, dass in 2011 keine Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes geplant sei.

 

Der Bürgermeister bewertet nicht nur das Vorgehen des Innenministeriums äußerst kritisch. Er führt auch aus, dass mit großer Wahrscheinlichkeit die neue Berechnungsmethode des kommunalen Finanzausgleiches zu einer Überkompensation der Soziallasten führe. Dies habe, falls es sich bewahrheitet, die fatale Folge, dass es nicht mehr im primären Interesse der Kommunen läge, Arbeitssuchende in Arbeitsverhältnisse zu vermitteln, sondern dass ganz im Gegenteil es die Kommunen motivieren könnte, Bedarfsgemeinschaften an sich zu ziehen.

 

In der folgenden Beratung erläutert zunächst Ratsherr H. Rulle den Antrag der CDU-Fraktion.

 

In der Bewertung der Angelegenheit besteht insofern Konsens, als festgestellt wird, dass eine Novellierung des GFG unvermeidbar ist. Allerdings wird die Novellierung hinsichtlich des Volumens des „Soziallastenfaktors“, hinsichtlich des willkürlichen Griffs auf nur einen Berechnungsparameter und auch hinsichtlich des Verfahrens als kritisch bewertet.

 

Die Versammlung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Resolution die letzteren Punkte mit enthalten solle. Auch wenn man sich über die Wirksamkeit einer Resolution keine Illusionen macht, so soll dennoch nicht auf dieses Mittel verzichtet werden.

 

Der Bürgermeister soll in der nächsten Bürgermeisterkonferenz (07.02.2011) ausloten, ob auch seitens andrer Kommunen die Bereitschaft zu einer Resolution besteht; dann sei ein gemeinsames Vorgehen vorzuziehen.

 

Anschließend fasst der Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlüsse:


Beschluss:

Die Gemeinde Nottuln fordert die Landesregierung auf, den Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 zurückzunehmen und grundlegend zu überarbeiten. Insbesondere sind auch die anderen, in den einschlägigen Gutachten genannten relevanten Parameter bei der Berechnung mit einzubeziehen, und eine Überkompensation der Soziallasten ist zu verhindern.

 

Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen

 

 

Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt, an die Landesregierung, die örtlichen Abgeordneten des Landtages und an die örtlichen Abgeordneten des Bundestages jeweils einen Brief zu schreiben, in denen auf die aktuelle Situation und Problematik der Kommunen hingewiesen wird.

Gegenüber der Ministerpräsidentin und dem Innenminister sowie gegenüber den Landtagsabgeordneten sollen die Sachargumente aufgeführt werden, die bei grundsätzlicher Anerkennung der Notwendigkeit des Novellierungsverfahrens die Frage der Überkompensation und die Frage der Einbeziehung anderer relevanter Parameter beleuchten.

 

Gegenüber den Abgeordneten des Bundestages soll insbesondere auf die Rolle des Bundes bei der Frage der Sanierung der Kommunalfinanzen eingegangen werden.

 

Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen

 

 

Beschluss:

Der Bürgermeister wird ermächtigt zu veranlassen, dass sich im Fall eines juristischen Verfahrens nach vorangegangener Prüfung die Gemeinde Nottuln einem gemeinsamen Klageverfahren von Kommunen des Kreises Coesfeld und/oder anderer Kommunen des Münsterlandes gegen das Land NW anschließen kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen

 

Ja 13  Nein 0  Enthaltung 2