Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 06, Enthaltungen: 02

 

 

4.1

 

Kalkulation der Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser zum 01.01.2003

 

Vorlage 419/2002

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

Werkleiter Scheunemann erläutert die Gebührenkalkulation und weist besonders darauf hin, dass die Kostenerhöhungen des Lippeverbandes und die Erhöhung der Eigenkapitalverzinsung zu der Erhöhung der Abwassergebühren führen.

 

 

 

Anmerkung der Werkleitung:

 

In der Gebührenentwicklung 2002/2003 für einen Haushalt mit vier Personen wurde versehentlich bei der Schmutzwassergebühr eine falsche Formel hinterlegt. Es ergibt sich folgender Gebührenanstieg: statt 95,54 € ist richtig 31,82 € (siehe Anlage 1).

 

Nach der sich anschließenden Diskussion fasst der Werksausschuss folgenden Beschluss als Empfehlung an den Rat:

 

Beschluss:

Die Abwassergebühren werden für die Schmutzwassergebühr mit 1,59 € pro m³ Schmutzwasser und für die Niederschlagswassergebühr mit 0,39 €  pro m² versiegelter Fläche festgesetzt und die als Anlage beigefügte Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wird beschlossen und tritt am 01.01.2003.

 

 

Abstimmungsergebnis:

11

Ja-Stimmen

 

06

Nein-Stimmen

 

02

Enthaltungen