Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 23 beigefügt.

 

Der Bürgermeister führt in den Sachverhalt ein. Während der sich anschließenden Aussprache schlägt Ratsherr Peter-Dosch vor, den Parkplatz Buckenkamp dann mit in den Bebauungsplan einzubeziehen, wenn er nicht vom Bebauungsplan „Buckenkamp“ erfasst wird. Diesem Ansinnen steht der Rat positiv gegenüber.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

1. Für den in Anlage 1 abgegrenzten und ggfls. um die Fläche des Parkplatzes Buckenkamp erweiterten Geltungsbereich wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 125 „Buckenkamp“ unter Berücksichtigung der im Sachverhalt genannten Zielsetzung eingeleitet (Aufstellungsbeschluss).

 

2. Die in Anlage 2 abgedruckte Satzung der Gemeinde Nottuln über eine Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 125 „Buckenkamp“ wird auf der Grundlage der §§ 14 Abs. 1, 16 und 17 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW beschlossen.