Die Vorlage
ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 23 beigefügt.
Der
Bürgermeister führt in den Sachverhalt ein. Während der sich anschließenden
Aussprache schlägt Ratsherr Peter-Dosch vor, den Parkplatz Buckenkamp dann mit
in den Bebauungsplan einzubeziehen, wenn er nicht vom Bebauungsplan
„Buckenkamp“ erfasst wird. Diesem Ansinnen steht der Rat positiv gegenüber.
Anschließend
fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
1.
Für den in Anlage 1 abgegrenzten und ggfls. um die Fläche des Parkplatzes
Buckenkamp erweiterten Geltungsbereich wird das Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 125 „Buckenkamp“ unter Berücksichtigung der im Sachverhalt
genannten Zielsetzung eingeleitet (Aufstellungsbeschluss).
2.
Die in Anlage 2 abgedruckte Satzung der Gemeinde Nottuln über eine
Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
125 „Buckenkamp“ wird auf der Grundlage der §§ 14 Abs. 1, 16 und 17 BauGB in
Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW beschlossen.