Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

1.

Begrüßung und Feststellung der ordnungsmäßigen Einberufung des Werksausschusses

 

 

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsmäßige Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit des Werksausschusses fest.