Sitzung: 24.11.2010 Betriebsausschuss
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 3
Vorlage: 167/2010
Die Vorlage
ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 5 beigefügt.
Betriebsleiter
Scheunemann erläutert den Sachverhalt und macht abschließend deutlich, dass
nach zwei Jahren Preiskonstanz die Gebührenerhöhung erforderlich ist, um eine
kostendeckende Gebühr unter Berücksichtigung der Eigenkapitalverzinsung zu
erzielen und die zusätzlichen Maßnahmen aus der Standort- und Nutzungsanalyse
zum Schutz des Nottulner Grundwassers umsetzen zu können. Des weiteren
beantwortet der Betriebsleiter die Fragen der Ausschussmitglieder.
Beschluss:
Die
Trinkwassergebühren werden entsprechend der als Anlage beigefügten
Gebührenkalkulation angehoben. Die als Anlage beigefügte Änderung der Beitrags-
und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2011 wird
beschlossen.