Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 3

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 5 beigefügt.

 

Betriebsleiter Scheunemann erläutert den Sachverhalt und macht abschließend deutlich, dass nach zwei Jahren Preiskonstanz die Gebührenerhöhung erforderlich ist, um eine kostendeckende Gebühr unter Berücksichtigung der Eigenkapitalverzinsung zu erzielen und die zusätzlichen Maßnahmen aus der Standort- und Nutzungsanalyse zum Schutz des Nottulner Grundwassers umsetzen zu können. Des weiteren beantwortet der Betriebsleiter die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

 


Beschluss:

 

Die Trinkwassergebühren werden entsprechend der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation angehoben. Die als Anlage beigefügte Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2011 wird beschlossen.