Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 16, Enthaltungen: 2

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 4 beigefügt.

 

Betriebsleiter Scheunemann erläutert den Sachverhalt und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Eine Kopie des  Erhebungsbogens zur Erfassung der bebauten und versiegelten Flächen, sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. Die Reduzierung der Gebühr um 30% für Teilversiegelung betrifft 210 Grundstückseigentümer mit 3.271 €.

 

 


Beschluss:

 

Die als Anlage beigefügte Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wird beschlossen und tritt am 01.01.2011 in Kraft.