Ratsherr Gausebeck führt aus, dass er als Ratsmitglied, das die Sitzungsniederschrift des Gemeindeentwicklungsausschusses vom 21.09.2010 mitunterzeichnen muss, das Protokoll in zwei Punkten beanstandet. Zum einen sei er fälschlicherweise in der Anwesenheitsliste als sachkundiger Bürger geführt und zum anderen sei die Beschlussfassung anders als protokolliert erfolgt. Abgestimmt worden sei wie folgt:

 

Erster Beschluss:

„Sollten die Vorhaben „Jugendspielplätze“ und „Behindertengerechte Ortsgestaltung“ nicht gefördert werden, sind die freiwerdenden Mittel für die Trauerhalle Appelhülsen zu verwenden.“

Mehrheitlich angenommen; Ja: 9; Nein:7; Enthaltungen: 0

 

Zweiter Beschluss:

„Sollten die beschlossenen Vorhaben nicht zum Tragen kommen, wird die Verwaltung ermächtigt ohne weitere Beteiligung der Ausschüsse die noch verfügbaren Mittel für andere Maßnahmen zu verwenden.“

Einstimmig angenommen; Ja: 16; Nein: 0; Enthaltung: 0

 

Gemeindeoberrechtsrat Rickert erläutert das für den Fall einer Protokollbeanstandung vorgesehene Procedere und verliest die Protokollerklärung des Schriftführers vom 27.10.2010 (liegt der Niederschrift als Anlage 1 bei).

 

„Hiermit bestätige ich, Jörg Steffen-Prein, dass der Inhalt der Niederschrift über die Ausschusssitzung vom 21.09.2010 so von mir verstanden und protokolliert wurde, wie ich es im Protokoll niedergeschrieben habe.“

 

Im Anschluss wird einstimmig beschlossen, das Protokoll der Sitzung vom 21.09.2010 wie oben ausgeführt zu ändern.