Sitzung: 04.12.2002 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
4.1 |
Bebauungsplan Nr. 80 "Am
Hangenfeld"; hier: Klarstellung über die Zulässigkeit
von Garagen und Carports außerhalb der überbaubaren Flächen Vorlage 382/2002 |
Die
Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage 1 beigefügt.
GOAR
Becker erläutert den Sachverhalt.
Ratsherr
Winkler erkundigt sich nach dem Begriff „Nebenanlagen“.
GOAR
Becker erläutert Ihm den Begriff.
Ohne
weitere Aussprache fasst der Ausschuss einstimmig folgenden Beschluss:
Beschluss:
Als Empfehlung an den Gemeinderat:
Die im Sachverhalt aufgeführte
Formulierung zur o. g. Zulässigkeitsfrage wird in den Bebauungsplan übernommen.