4.1

 

Bebauungsplan Nr. 80 "Am Hangenfeld";

hier: Klarstellung über die Zulässigkeit von Garagen und Carports außerhalb der überbaubaren Flächen 

Vorlage 382/2002

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage 1 beigefügt.

 

GOAR Becker erläutert den Sachverhalt.

 

Ratsherr Winkler erkundigt sich nach dem Begriff „Nebenanlagen“.

 

GOAR Becker erläutert Ihm den Begriff.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Ausschuss einstimmig folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Als Empfehlung an den Gemeinderat:

Die im Sachverhalt aufgeführte Formulierung zur o. g. Zulässigkeitsfrage wird in den Bebauungsplan übernommen.