Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als
Anlage Nr. 4 beigefügt.
Ratsherr
Hübner erklärt sich gem. § 31 GO NW für befangen und nimmt an Beratung und
Abstimmung nicht teil.
Während der
kurzen Aussprache macht der Rat deutlich, dass zukünftig das Ende einer
Wahlperiode von Schiedsleuten rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen ist mit
dem Hinweis, dass sich interessierte Bürgerinnen und Bürger melden können.
Anschließend
fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Für
den Schiedsbezirk II wird Herr Alfred Hübner auf weitere fünf Jahre als Schiedsperson wiedergewählt.