Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 4 beigefügt.

 

Ratsherr Hübner erklärt sich gem. § 31 GO NW für befangen und nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Während der kurzen Aussprache macht der Rat deutlich, dass zukünftig das Ende einer Wahlperiode von Schiedsleuten rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen ist mit dem Hinweis, dass sich interessierte Bürgerinnen und Bürger melden können.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

Für den Schiedsbezirk II wird Herr Alfred Hübner auf weitere fünf Jahre als Schiedsperson wiedergewählt.