Sitzung: 05.11.2002 Rat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 13, Enthaltungen: 07
6.1 |
Richtlinien über die Erhebung
festgesetzter Entgelte für die gemeindlichen Räume und Flächen vom 26. Juni
2001 Vorlage 335/2002 |
Die
Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 5 beigefügt.
Nach einer
kurzen Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
1. Die Richtlinien
über die Erhebung festgesetzter Entgelte und Betriebskostenpauschalen für die
Alte Amtmannei und für das Bürgerzentrum Schulze Frenkings Hof werden
entsprechend der Anlage Nr. 1 dieser Vorlage beschlossen.
2. Die Richtlinien
über die Erhebung festgesetzter Entgelte für die sonstigen gemeindlichen Räume
und Flächen werden entsprechend der Anlage Nr. 2 dieser Vorlage beschlossen.
3. Die unter 1) und 2) beschlossenen Richtlinien
treten zum 1.1.2003 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Richtlinien
vom 26.06.2001 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis: |
22 |
Ja-Stimmen |
|
03 |
Nein-Stimmen |
|
07 |
Enthaltungen |