Abstimmung: Ja: ::

 

 

7.3

 

Antrag der CDU-Fraktion vom 20.10.2002;

hier: Verankerung eines strikten Konnexitätsprinzips in der Landesverfassung NW durch entsprechende Änderung des Artikels 78 Abs. 3 der Landesverfassung

 

Der Antrag der CDU-Fraktion ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 10 beigefügt.

 

Ratsherr Küper erläutert den Antrag der CDU-Fraktion.

 

In der anschließenden Aussprache regt Ratsherr Dieker an, die Resolution um den Satz zu erweitern, dass das Land sich beim Bund dafür einsetzt, das Grundgesetz in diesem Sinne zu ändern. Damit erklärt sich der Rat einverstanden.

 

Anschließend fasst der Rat einstimmig folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Nottuln appelliert an die Landesregierung und den Landtag Nordrhein-Westfalen, den Artikel 78 Abs. 3 der Landesverfassung NW dahingehend zu ändern, dass das in diesem Artikel verankerte Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, der bezahlt!“) in dem Sinne konkretisiert wird, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände zur Übernahme neuer öffentlicher Aufgaben nur durch Gesetze verpflichtet werden können, die nicht nur eine Kostenregelung, sondern eine Kostenerstattung bzw. einen vollständigen Kostenausgleich ohne finanzielle Mehrbelastung für die Kommunen vorsehen.

 

Durch die Verankerung dieses strikten statt relativen Konnexitätsprinzips in der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen sollen im wesentlichen folgende vier Ziele erreicht werden:

 

1.         Selbstdisziplinierung des Landes bei der Übernahme neuer Aufgaben,

2.       klare Regelung von Aufgaben- und Kostenverantwortung,

3.         Vermeidung weiterer finanzieller Schlechterstellung der Kommunen,

4.         Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung

 

Der Rat bittet den Landtag NRW und die Landesregierung, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass auch der Bundestag und der Bundesrat alles tun, damit das Konnexitätsprinzip auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert wird.