Sitzung: 05.11.2002 Rat
Abstimmung: Ja: ::
7.3 |
Antrag der CDU-Fraktion vom
20.10.2002; hier: Verankerung eines strikten
Konnexitätsprinzips in der Landesverfassung NW durch entsprechende Änderung
des Artikels 78 Abs. 3 der Landesverfassung |
Der Antrag
der CDU-Fraktion ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 10 beigefügt.
Ratsherr
Küper erläutert den Antrag der CDU-Fraktion.
In der anschließenden Aussprache regt Ratsherr Dieker an,
die Resolution um den Satz zu erweitern, dass das Land sich beim Bund dafür
einsetzt, das Grundgesetz in diesem Sinne zu ändern. Damit erklärt sich der Rat
einverstanden.
Anschließend fasst der Rat einstimmig folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nottuln appelliert an die
Landesregierung und den Landtag Nordrhein-Westfalen, den Artikel 78 Abs. 3 der
Landesverfassung NW dahingehend zu ändern, dass das in diesem Artikel
verankerte Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, der bezahlt!“) in dem Sinne
konkretisiert wird, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände zur Übernahme neuer
öffentlicher Aufgaben nur durch Gesetze verpflichtet werden können, die nicht
nur eine Kostenregelung, sondern eine Kostenerstattung bzw. einen vollständigen
Kostenausgleich ohne finanzielle Mehrbelastung für die Kommunen vorsehen.
Durch die Verankerung dieses strikten statt relativen
Konnexitätsprinzips in der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen sollen im
wesentlichen folgende vier Ziele erreicht werden:
1. Selbstdisziplinierung des Landes bei
der Übernahme neuer Aufgaben,
2. klare Regelung von Aufgaben- und
Kostenverantwortung,
3. Vermeidung weiterer finanzieller Schlechterstellung
der Kommunen,
4. Stärkung der kommunalen
Selbstverwaltung
Der Rat bittet den Landtag NRW und die Landesregierung,
sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass auch der Bundestag und der Bundesrat
alles tun, damit das Konnexitätsprinzip auch im Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland verankert wird.