Sitzung: 01.06.2010 Rat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 3
Vorlage: 087/2010
Die Vorlage
ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 29 beigefügt.
Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt und der Rat fasst ohne Aussprache
folgenden Beschluss:
Beschluss:
1. Die in
Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.
2. Die
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Gemeinde Nottuln (siehe Anlage 2)
wird als Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
3. Die
Sortimentsliste (siehe Anlage 2; S. 68-71, Tab. 20) für die Gemeinde Nottuln
(„Nottulner Liste“) wird beschlossen. Abweichend von der in Anlage 2
aufgeführten Liste wird unter dem Oberpunkt Nichtzentrenrelevante Sortimente /
Gartenartikel das Sortiment „aus 47.59.9: Einzelhandel mit
Haushaltsgegenständen a. n. g. (daraus NUR: Koch- und Bratgeschirr für den
Garten)“ gestrichen.
4. Die
Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche:
-
Hauptzentrum
Ortszentrum (bestehend aus Hauptgeschäftsbereich und funktionalem Ergänzungsbereich)
(siehe Anlage 2, S. 50, Abb. 18)
-
Nahversorgungszentrum
Appelhülsener Straße ohne Entwicklungsbereich (siehe Anlage 2, S. 50, Abb. 18)
-
Nahversorgungszentrum
Appelhülsen (siehe Anlage 2, S. 59, Abb. 19)
werden
beschlossen.