Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 3

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 29 beigefügt.

Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt und der Rat fasst ohne Aussprache folgenden Beschluss:


Beschluss:

1. Die in Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.

 

2. Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Gemeinde Nottuln (siehe Anlage 2) wird als Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.

 

3. Die Sortimentsliste (siehe Anlage 2; S. 68-71, Tab. 20) für die Gemeinde Nottuln („Nottulner Liste“) wird beschlossen. Abweichend von der in Anlage 2 aufgeführten Liste wird unter dem Oberpunkt Nichtzentrenrelevante Sortimente / Gartenartikel das Sortiment „aus 47.59.9: Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen a. n. g. (daraus NUR: Koch- und Bratgeschirr für den Garten)“ gestrichen.

 

4. Die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche:

-          Hauptzentrum Ortszentrum (bestehend aus Hauptgeschäftsbereich und funktionalem Ergänzungsbereich) (siehe Anlage 2, S. 50, Abb. 18)

-          Nahversorgungszentrum Appelhülsener Straße ohne Entwicklungsbereich (siehe Anlage 2, S. 50, Abb. 18)

-          Nahversorgungszentrum Appelhülsen (siehe Anlage 2, S. 59, Abb. 19)

werden beschlossen.