Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 25 beigefügt.

Der Bürgermeister führt in den Sachverhalt ein.

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

Die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 119 „Zwischen Kirchplatz und Heriburgstraße“ (siehe Anlage 2 und 3) wird gem. § 10 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 4) wird beschlossen.