Die Vorlage
ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 25 beigefügt.
Der Bürgermeister führt in den Sachverhalt ein.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die 1. Änderung
des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 119 „Zwischen Kirchplatz und
Heriburgstraße“ (siehe Anlage 2 und 3) wird gem. § 10 BauGB in Verbindung mit §
12 BauGB als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 4)
wird beschlossen.