Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 7 beigefügt.

Der Bürgermeister gibt den Antrag der FDP-Fraktion vom 31.05.2010 sowie die Tischvorlage der Verwaltung bekannt. Der Antrag der FDP-Fraktion und die Tischvorlage der Verwaltung sind dem Originalprotokoll als Anlagen Nr. 8 und 9 beigefügt.

Die sich anschließende Diskussion, in der der Bürgermeister und der Beigeordnete die Haushalts- und Liquiditätsentwicklung ausführlich darstellen und mit den Ratsmitgliedern erörtern, führt zu einer Sitzungsunterbrechung von 20:37 Uhr bis 20:47 Uhr. In dieser Pause werden die Vorschläge zu den Steuersätzen in den Fraktionen besprochen.

Anschließend fasst der Rat die folgenden Beschlüsse:


1. Beschluss:

Der Steuersatz für die Gewerbesteuer wird für das Haushaltsjahr 2010 auf 430 v.H. festgesetzt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen, 29 Ja- und 4 Nein-Stimmen

 

2. Beschluss:

Der bisher für das Rechnungsjahr 2010 vorgesehene Ankauf der Flächen für das Gewerbegebiet „Beisenbusch“ wird abweichend von den seitherigen Plänen gesplittet.

 

Erhalten bleibt der Ankauf der ersten Teilfläche, für den zur Zeit Baurecht entwickelt wird und für den es bereits Interessenbekundungen gibt.

 

Die zusätzliche Ergänzungsfläche, die im novellierten Regionalplan als Gewerbefläche beantragt ist, wird zu einem späteren Zeitpunkt erworben; hierüber haben die Gremien zu gegebener Zeit zu entscheiden.

 

Der Liquiditätszuwachs im laufenden Haushaltsjahr beträgt 548.000 € (vgl. Anlage 4 zum Haushaltsvorbericht).

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

 

3. Beschluss:

Der § 6 der Haushaltssatzung der Gemeinde Nottuln wird wie folgt geändert:

Die Steuersätze für die Gemeinesteuern werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt:

1.       Grundsteuer

1.1          für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf  224 v.H.

1.2          für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf  495 v.H.

2.      Gewerbesteuer auf            430 v.H.

 

Für die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2011 bis 2013 werden die folgenden Hebesätze eingesetzt:

1.       Grundsteuer

1.1          für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf   235 v.H.

1.2          für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf   590 v.H.

 

2.      Gewerbesteuer auf            446 v.H.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen, 29 Ja- und 4 Nein-Stimmen

 

 

Die Fraktionsvorsitzenden halten anschließend ihre Haushaltsreden. Diese sind dem Originalprotokoll als Anlagen Nr. 10 bis 14 beigefügt.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss:

 

4. Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 80 Abs. 4 GO NW die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2010 mit den in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.05.2010 beschlossenen Änderungen zum Haushaltsplanentwurf 2010 vom 23.03.2010, wie in Anlage 1 „Änderungsliste“ ausgewiesen, sowie mit den in der Ratssitzung am 01.06.2010 beschlossenen Änderungen, u.a. des § 6 der Haushaltssatzung.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen, 28 Ja-, 4 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung

 

Es folgt eine weitere Sitzungsunterbrechung von 22:02 Uhr bis um 22:13 Uhr.