Sitzung: 19.05.2010 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 087/2010
Die
Vorlage (087/2010) zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als
Anlage 4 beigefügt.
Der
Ausschussvorsitzende begrüßt Herrn Föhrer vom Büro Stadt und Handel, Dortmund.
Einleitend erläutert Herr Fuchte den Verfahrensfortgang seit der letzten
Präsentation des Arbeitsstandes im Gemeindeentwicklungsausschuss.
Auf
Rückfrage von Ratsherrn Peter-Dosch erläutert Herr Föhrer die Abgrenzung des
Nahversorgungsbereiches insbesondere im Hinblick auf den Bereich
„Hagebaumarkt“.
Auf
Rückfrage der FDP- und der Grünen-Fraktion weist Herr Föhrer auf die
grundsätzliche Bedeutsamkeit der „Nottulner Liste“ und die Veränderungen
gegenüber der bisherigen Liste hin.
Beschlussvorschlag:
1. Die in
Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.
2. Die
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Gemeinde Nottuln (siehe Anlage 2)
wird als Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
3. Die
Sortimentsliste (siehe Anlage 2; S. 68-71, Tab. 20) für die Gemeinde Nottuln
(„Nottulner Liste“) wird beschlossen. Abweichend von der in Anlage 2
aufgeführten Liste wird unter dem Oberpunkt Nichtzentrenrelevante Sortimente /
Gartenartikel das Sortiment „aus 47.59.9: Einzelhandel mit
Haushaltsgegenständen a. n. g. (daraus NUR: Koch- und Bratgeschirr für den
Garten)“ gestrichen.
4. Die
Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche:
-
Hauptzentrum
Ortszentrum (bestehend aus Hauptgeschäftsbereich und funktionalem Ergänzungsbereich)
(siehe Anlage 2, S. 50, Abb. 18)
-
Nahversorgungszentrum
Appelhülsener Straße ohne Entwicklungsbereich (siehe Anlage 2, S. 50, Abb. 18)
-
Nahversorgungszentrum
Appelhülsen (siehe Anlage 2, S. 59, Abb. 19)
werden
beschlossen.