Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Die Vorlage (087/2010) zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 4 beigefügt.

 

Der Ausschussvorsitzende begrüßt Herrn Föhrer vom Büro Stadt und Handel, Dortmund. Einleitend erläutert Herr Fuchte den Verfahrensfortgang seit der letzten Präsentation des Arbeitsstandes im Gemeindeentwicklungsausschuss.

 

Auf Rückfrage von Ratsherrn Peter-Dosch erläutert Herr Föhrer die Abgrenzung des Nahversorgungsbereiches insbesondere im Hinblick auf den Bereich „Hagebaumarkt“.

 

Auf Rückfrage der FDP- und der Grünen-Fraktion weist Herr Föhrer auf die grundsätzliche Bedeutsamkeit der „Nottulner Liste“ und die Veränderungen gegenüber der bisherigen Liste hin.


Beschlussvorschlag:

1. Die in Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.

 

2. Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Gemeinde Nottuln (siehe Anlage 2) wird als Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.

 

3. Die Sortimentsliste (siehe Anlage 2; S. 68-71, Tab. 20) für die Gemeinde Nottuln („Nottulner Liste“) wird beschlossen. Abweichend von der in Anlage 2 aufgeführten Liste wird unter dem Oberpunkt Nichtzentrenrelevante Sortimente / Gartenartikel das Sortiment „aus 47.59.9: Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen a. n. g. (daraus NUR: Koch- und Bratgeschirr für den Garten)“ gestrichen.

 

4. Die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche:

-          Hauptzentrum Ortszentrum (bestehend aus Hauptgeschäftsbereich und funktionalem Ergänzungsbereich) (siehe Anlage 2, S. 50, Abb. 18)

-          Nahversorgungszentrum Appelhülsener Straße ohne Entwicklungsbereich (siehe Anlage 2, S. 50, Abb. 18)

-          Nahversorgungszentrum Appelhülsen (siehe Anlage 2, S. 59, Abb. 19)

werden beschlossen.