Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 7

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 9 beigefügt.

 

Ratsherr Haase erläutert für die SPD-Fraktion den SPD-Antrag. Er sieht diesen Antrag als Diskussionsgrundlage für den Ausschuss.

 

Im Anschluss an die Ausführungen des Herrn Haase erklärt Ratsherr Schulz den in einer interfraktionellen Runde erarbeiteten Vorschlag, wonach die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 235 Prozentpunkte, die Grundsteuer B auf 590 Prozentpunkte und die Gewerbesteuer auf 446 Prozentpunkte rückwirkend ab dem 1. Januar 2010 erhöht werden sollen.

 

Ratsherr H. Rulle erklärt für die CDU-Fraktion, dass die CDU einer Erhöhung ab dem 1. Januar 2010 mit folgenden Prozentpunkten zustimmen könnte: Grundsteuer A = 224 v.H., Grundsteuer B = 495 v.H. und Gewerbesteuer = 430 v.H.. Dieses macht er zum Antrag. Alternativ kann sich die CDU eine Erhöhung der Hebesätze ab dem 1. Juli 2010 für die Grundsteuer A auf 235 Prozentpunkte, Grundsteuer B auf 590 Prozentpunkte und für die Gewerbesteuer auf 446 Prozentpunkte vorstellen.

 

Ratsherr Walter erklärt für die FDP-Fraktion, dass diese den sich abzeichnenden Kompromiss mittragen kann.

 

Ratsherr Hegemann stellt für die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen klar, dass eine Erhöhung der Eigenkapitalverzinsung nicht gewünscht wird.

 

Nach weiterer Aussprache stellt der Beigeordnete Fallberg den Haushaltsplanentwurf anhand der Zahlen der CDU-Fraktion vor und spricht hierbei insbesondere die fehlende Liquidität der Gemeindekasse an. Er wirbt dafür, dass die Liquidität unbedingt gesichert werden sollte.

 

In der sich anschließenden Aussprache stellt Ratsherr Schulz den Antrag, die Hebesätze in dem Maß anzuheben, wie sie interfraktionell erarbeitet worden sind:

 

Grundsteuer A = 235 Prozentpunkte, Grundsteuer B = 590 Prozentpunkte, Gewerbesteuer = 446 Prozentpunkte, mit Wirkung vom 01.01.2010.

 

Anschließend stellt Ratsherr Schulze Bisping den Antrag zur Geschäftsordnung auf Schließung der Rednerliste. Diesem Antrag wird stattgegeben.

 

 

Nach einer Sitzungsunterbrechung fasst der Bürgermeister die Debatte zusammen und stellt folgende Anträge zur Abstimmung:

 

Antrag interfraktionelle Runde (Antrag 1):

 

Grundsteuer A = 235 Prozentpunkte, Grundsteuer B = 590 Prozentpunkte, Gewerbesteuer = 446 Prozentpunkte, mit Wirkung vom 1. Januar 2010

 

 

Antrag der CDU- Fraktion (Antrag 2):

 

Grundsteuer A = 224 Prozentpunkte, Grundsteuer B = 495 Prozentpunkte, Gewerbesteuer = 430 Prozentpunkte, mit Wirkung vom 01. Januar 2010;

Grundsteuer A = 235 Prozentpunkte, Grundsteuer B = 590 Prozentpunkte, Gewerbesteuer = 446 Prozentpunkte ab 01. Januar 2011

 

 

Da der Antrag 1 der weitergehende ist, lässt der Bürgermeister zuerst hierüber abstimmen. Anschließend fasst der Haupt- und Finanzausschuss folgenden empfehlenden Beschluss:

 

Beschluss:

Die Hebesätze werden mit Wirkung vom 1. Januar 2010 wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A = 235 Prozentpunkte, Grundsteuer B = 590 Prozentpunkte, Gewerbesteuer = 446 Prozentpunkte.

 

Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen

Ja 9  Nein 7  Enthaltungen 1

 

Eine weitere Abstimmung über den Antrag 2 ist damit entbehrlich.

 

 

Anschließend wird der Haushaltsplanentwurf mit den Änderungslisten aus den Fachausschüssen beraten.

 

Die Fragen zu den Produktbereichen werden von der Verwaltung beantwortet. Ratsherr Schulze Bisping stellt zum Produktbereich 15 den Antrag, den Ansatz in Höhe von 5.000 € für den Martinimarkt zu streichen. Nach kurzer Aussprache fasst der Haupt- und Finanzausschuss hierzu folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Der Ansatz in Höhe von 5.000 € für den Martinimarkt wird ersatzlos aus dem Produktbereich 15 gestrichen.

 

Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen

Ja 8  Nein 5  Enthaltungen 4

 

 

Hiernach fasst der Ausschuss folgenden Beschluss:


Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2010 mit den in den Fachausschusssitzungen beschlossenen Änderungen zum Haushaltsplanentwurf vom 23.03.2010 zu beschließen.