Sitzung: 04.05.2010 Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: 065/2010
Die Vorlage
Nr. 065/2010 ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.
Seitens der
Ausschussmitglieder wird die Frage aufgeworfen, ob eine Rangiermasse von 50%
der vorhandenen Räume erforderlich ist und ob es gesetzliche Vorgaben gibt, die
ein Vorhalten von Wohnraum notwendig machen.
Herr
Gellenbeck erläutert, dass vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs auf eine
menschenwürdige Unterbringung eine gewisse Rangiermasse erforderlich sei.
Letztere ist für die Kommunen allerdings nicht geregelt. In Nottuln erfolgt die
Belegung nach der politischen Forderung der „Dezentralität“ und liegt in der
Regel über dem Richtwert von 10 qm/Person.
Herr Fallberg
weist darauf hin, dass man vor einigen Jahren politisch entschieden hat, von
der zentralen Unterbringung auf eine dezentrale Unterbringung
umzustrukturieren, damit bei der Unterbringung Besonderheiten der einzelnen
Personen im Hinblick auf ethnischer Herkunft, Nationalität und
Familienstrukturen berücksichtigt werden können. Dieses hat sich bewährt. Von
Seiten der Verwaltung wird daher nicht angestrebt, die Standortzahl noch weiter
zu reduzieren. Gleichwohl kann geprüft werden, ob freie Kapazitäten befristet
vermietet werden können.
Nach
anschließender kurzer Aussprache zieht Herr Schulze Bisping für die
CDU-Fraktion den ersten Teil des Antrages der CDU-Fraktion zurück. Der zweite
Teil des Antrages wird modifiziert. Es ergeht anschließend folgender Beschluss:
Beschluss:
Die Verwaltung
wird beauftragt zu prüfen, freie Raumressourcen einer Nutzung durch Dritte
zuzuführen. Dieses gilt für die Daruper Straße wie für alle anderen
gemeindlichen Gebäude.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Bezüglich des
Vorwurfes der Untätigkeit der Verwaltung hinsichtlich des Raumbedarfskonzepts
der Gemeinde Nottuln, gibt Herr Schneider eine Stellungnahme über die
angespannte personelle Situation und einen Zwischenbericht zum Stand der
Bestandsdarstellung kommunaler Räumlichkeiten ab.