Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage Nr. 065/2010 ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.

 

Seitens der Ausschussmitglieder wird die Frage aufgeworfen, ob eine Rangiermasse von 50% der vorhandenen Räume erforderlich ist und ob es gesetzliche Vorgaben gibt, die ein Vorhalten von Wohnraum notwendig machen.

Herr Gellenbeck erläutert, dass vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs auf eine menschenwürdige Unterbringung eine gewisse Rangiermasse erforderlich sei. Letztere ist für die Kommunen allerdings nicht geregelt. In Nottuln erfolgt die Belegung nach der politischen Forderung der „Dezentralität“ und liegt in der Regel über dem Richtwert von 10 qm/Person.

 

Herr Fallberg weist darauf hin, dass man vor einigen Jahren politisch entschieden hat, von der zentralen Unterbringung auf eine dezentrale Unterbringung umzustrukturieren, damit bei der Unterbringung Besonderheiten der einzelnen Personen im Hinblick auf ethnischer Herkunft, Nationalität und Familienstrukturen berücksichtigt werden können. Dieses hat sich bewährt. Von Seiten der Verwaltung wird daher nicht angestrebt, die Standortzahl noch weiter zu reduzieren. Gleichwohl kann geprüft werden, ob freie Kapazitäten befristet vermietet werden können.

 

Nach anschließender kurzer Aussprache zieht Herr Schulze Bisping für die CDU-Fraktion den ersten Teil des Antrages der CDU-Fraktion zurück. Der zweite Teil des Antrages wird modifiziert. Es ergeht anschließend folgender Beschluss:

 

 


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, freie Raumressourcen einer Nutzung durch Dritte zuzuführen. Dieses gilt für die Daruper Straße wie für alle anderen gemeindlichen Gebäude.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

 

 

Bezüglich des Vorwurfes der Untätigkeit der Verwaltung hinsichtlich des Raumbedarfskonzepts der Gemeinde Nottuln, gibt Herr Schneider eine Stellungnahme über die angespannte personelle Situation und einen Zwischenbericht zum Stand der Bestandsdarstellung kommunaler Räumlichkeiten ab.