Die Vorlage
ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 12 beigefügt.
Ohne weitere
Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
1. Die in
Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.
2. Der
vorliegende Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 119 „Zwischen Kirchplatz und
Heriburgstraße“ (Anlage 2 und 3) wird gem. § 10 BauGB in Verbindung mit § 12
BauGB als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht
(Anlage 4 und 5) wird beschlossen.