Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 12 beigefügt.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

1. Die in Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.

 

2. Der vorliegende Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 119 „Zwischen Kirchplatz und Heriburgstraße“ (Anlage 2 und 3) wird gem. § 10 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht (Anlage 4 und 5) wird beschlossen.