Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 13 beigefügt.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:

 


Beschluss:

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Schul-, Sport- und Erholungszentrum“ für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB eingeleitet (Aufstellungsbeschluss). Ziel der Planänderung ist die Ausweisung einer Fläche für Versorgungsanlagen sowie die Festsetzung von Verkehrsflächen.