Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 03, Enthaltungen: 02

 

 

 

5.1

Eintragung der Hauptschule in die Denkmalliste der Gemeinde Nottuln

Vorlage 274/2002

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.

 

GOAR Becker erläutert den Sachverhalt und beantwortet die anschließend gestellten Fragen. Danach fasst der Ausschuss folgenden Beschluss als Empfehlung an den Rat:

 

 

 

Beschluss:

 

Der vorliegende Antrag auf Unterschutzstellung der Hauptschule gemäß den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NRW wird abgelehnt, da durch massive Veränderungen am Gebäude gegenüber dem ursprünglichen Bauwerk die Kriterien des Denkmalschutzes nicht mehr erfüllt sind. Darüber hinaus können bei einer möglichen Unterschutzstellung Einschränkungen für die Gestaltung der Schule im Innen- und Außenbereich erwartet werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

13

Ja-Stimmen

 

02

Nein-Stimmen

 

03

Enthaltungen