Beschluss: mehrere Beschlüsse >> Niederschrift

Die Vorlage (024/2010) sowie die ergänzende Tischvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt sind dem Originalprotokoll als Anlage 4 und 5 beigefügt.

 

Die FDP-Fraktion begrüßt die bildliche Darstellung des Projekts. Das Gebäude sei zwar größer als das bisherige, aber passe an den Standort. Insofern sei das Vorhaben an dieser zentralen Stelle auch zur Belebung des Ortskerns positiv zu bewerten. Es müsse jedoch im Verfahren sichergestellt werden, dass die Aktivitäten im Bürgerzentrum Schulze-Frenking nicht durch das Vorhaben eingeschränkt werden.

 

Aus Sicht der Grünen-Fraktion ist die Baumasse des geplanten Projekts an diesem Standort nicht verträglich. Insbesondere auf Grund der nun beantragten Erhöhung der GFZ sei eine Verdreifachung der Baumasse zulässig. Weiterhin sei die Zahl der geplanten Stellplätze angesichts der angespannten Situation zu gering angesetzt. Die Grünen-Fraktion beantragt die Ablehnung des Antrages, wobei ein Neubeginn z.B. im Wege eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes angeregt wird.

 

Die CDU-Fraktion begrüßt das Vorhaben, schließt sich teilweise jedoch den Bedenken der Grünen-Fraktion an. Insbesondere wird erfragt, ob eine umfassende Beteiligung der Bürger und z.B. der lokalen Vereine, noch im begonnenen Verfahren denkbar ist.

 

Die UBG-Fraktion bemängelt, dass aus den Antragsunterlagen nicht hervorgeht, welche Wohnform tatsächlich vorgesehen ist. Eine Nutzung durch nicht mehr mobile Personen könne nicht zu einer Belebung des Ortskerns führen. Angeregt wird, dass Vorhaben mit einer sozialen Einrichtung oder einem Geschäft zu kombinieren.

 

Die SPD-Fraktion bittet den Investor, auszuführen, ob auf dem Grundstück Alternativen mit geringerer Baumasse denkbar sind.

 

Der Architekt des Vorhabenträgers, Herr Fronemann, führt aus, dass nicht die Errichtung einer Pflegeeinrichtung, sondern öffentlich geförderter und barrierefreier Wohnraum entstehen soll.

Hinsichtlich des Stellplatzbedarfs würde ein Stellplatz je Haushalt den Bedarf übersteigen; es sei jedoch sichergestellt, dass ausreichend Stellplätze vorhanden sind.

Weiterhin sei in Absprache mit der Verwaltung ein konventionelles Bebauungsplanverfahren, nicht jedoch ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gewählt worden. Auch in diesem  Verfahren sei eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Da es sich bislang nur um Vorplanungen handelt, seien hier durchaus andere Detaillösungen denkbar.

 

Der als Zuschauer anwesende Investor erläutert, dass für barrierefreies Wohnen bezüglich der Größenordnung des Vorhabens wirtschaftliche Grenzen bestehen. Zwölf Wohnungen seien erforderlich. Außerdem bestehe ein enger Zeitrahmen bei der Umsetzung.

 

Seitens der UBG-Fraktion wird kritisiert, dass nicht bereits im Vorfeld Gespräche mit den Anwohnern stattgefunden haben.

 

Bürgermeister Schneider führt aus, dass hinsichtlich der Öffentlichkeitsbeteiligung immer der Zielkonflikt bestehe, ob erst die politischen Vertreter oder erst die Anwohner informiert werden sollten. Er unterstützt das Vorhaben ausdrücklich, da es angesichts der demographischen Lage einen dringend erforderlichen Bedarf am richtigen Standort decke und so eine Chance zur Aufwertung des Ortskerns von Appelhülsen bestehe. Bürgermeister Schneider schlägt vor, statt das Projekt abzulehnen, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, um kurzfristig Gespräche mit dem Investor führen zu können.

 

Auf Antrag der CDU-Fraktion wird die Sitzung für fünf Minuten unterbrochen.

 

Im Anschluss werden die verschiedenen Anträge vorgetragen und abgestimmt.


Beschluss:

Beschlussvorschlag 1:

Der Antrag zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes wird abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Ja: 3  Nein: 12  Enthaltungen: 0

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen

Ja: 10   Nein: 3   Enthaltung: 2