Sitzung: 24.02.2010 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: mehrere Beschlüsse >> Niederschrift
Vorlage: 024/2010
Die
Vorlage (024/2010) sowie die ergänzende Tischvorlage zu diesem
Tagesordnungspunkt sind dem Originalprotokoll als Anlage 4 und 5 beigefügt.
Die
FDP-Fraktion begrüßt die bildliche Darstellung des Projekts. Das Gebäude sei
zwar größer als das bisherige, aber passe an den Standort. Insofern sei das
Vorhaben an dieser zentralen Stelle auch zur Belebung des Ortskerns positiv zu
bewerten. Es müsse jedoch im Verfahren sichergestellt werden, dass die
Aktivitäten im Bürgerzentrum Schulze-Frenking nicht durch das Vorhaben
eingeschränkt werden.
Aus Sicht
der Grünen-Fraktion ist die Baumasse des geplanten Projekts an diesem Standort
nicht verträglich. Insbesondere auf Grund der nun beantragten Erhöhung der GFZ
sei eine Verdreifachung der Baumasse zulässig. Weiterhin sei die Zahl der
geplanten Stellplätze angesichts der angespannten Situation zu gering
angesetzt. Die Grünen-Fraktion beantragt die Ablehnung des Antrages, wobei ein
Neubeginn z.B. im Wege eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes angeregt wird.
Die CDU-Fraktion
begrüßt das Vorhaben, schließt sich teilweise jedoch den Bedenken der
Grünen-Fraktion an. Insbesondere wird erfragt, ob eine umfassende Beteiligung
der Bürger und z.B. der lokalen Vereine, noch im begonnenen Verfahren denkbar
ist.
Die
UBG-Fraktion bemängelt, dass aus den Antragsunterlagen nicht hervorgeht, welche
Wohnform tatsächlich vorgesehen ist. Eine Nutzung durch nicht mehr mobile
Personen könne nicht zu einer Belebung des Ortskerns führen. Angeregt wird,
dass Vorhaben mit einer sozialen Einrichtung oder einem Geschäft zu
kombinieren.
Die
SPD-Fraktion bittet den Investor, auszuführen, ob auf dem Grundstück
Alternativen mit geringerer Baumasse denkbar sind.
Der
Architekt des Vorhabenträgers, Herr Fronemann, führt aus, dass nicht die
Errichtung einer Pflegeeinrichtung, sondern öffentlich geförderter und
barrierefreier Wohnraum entstehen soll.
Hinsichtlich
des Stellplatzbedarfs würde ein Stellplatz je Haushalt den Bedarf übersteigen;
es sei jedoch sichergestellt, dass ausreichend Stellplätze vorhanden sind.
Weiterhin
sei in Absprache mit der Verwaltung ein konventionelles Bebauungsplanverfahren,
nicht jedoch ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gewählt worden. Auch in
diesem Verfahren sei eine umfassende
Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Da es sich bislang nur um Vorplanungen
handelt, seien hier durchaus andere Detaillösungen denkbar.
Der als
Zuschauer anwesende Investor erläutert, dass für barrierefreies Wohnen
bezüglich der Größenordnung des Vorhabens wirtschaftliche Grenzen bestehen.
Zwölf Wohnungen seien erforderlich. Außerdem bestehe ein enger Zeitrahmen bei
der Umsetzung.
Seitens
der UBG-Fraktion wird kritisiert, dass nicht bereits im Vorfeld Gespräche mit
den Anwohnern stattgefunden haben.
Bürgermeister
Schneider führt aus, dass hinsichtlich der Öffentlichkeitsbeteiligung immer der
Zielkonflikt bestehe, ob erst die politischen Vertreter oder erst die Anwohner
informiert werden sollten. Er unterstützt das Vorhaben ausdrücklich, da es
angesichts der demographischen Lage einen dringend erforderlichen Bedarf am
richtigen Standort decke und so eine Chance zur Aufwertung des Ortskerns von
Appelhülsen bestehe. Bürgermeister Schneider schlägt vor, statt das Projekt
abzulehnen, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, um kurzfristig Gespräche mit dem
Investor führen zu können.
Auf
Antrag der CDU-Fraktion wird die Sitzung für fünf Minuten unterbrochen.
Im
Anschluss werden die verschiedenen Anträge vorgetragen und abgestimmt.
Beschluss:
Beschlussvorschlag 1:
Der Antrag zur
Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich
abgelehnt
Ja: 3 Nein: 12
Enthaltungen: 0
Beschlussvorschlag 2:
Der
Tagesordnungspunkt wird vertagt.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich
angenommen
Ja: 10 Nein: 3
Enthaltung: 2