Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

Der Bürgermeister führt in den Sachverhalt ein. In der sich anschließenden Aussprache wird deutlich, dass die Ratsfraktionen der Einrichtung einer Interessenvertretung zustimmen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss (mit red. Änderung in § 3 Nr. 2, 1. Spiegelstrich muss es heißen: Durchsetzung der Gleichbehandlung....):


Beschluss:

1.       Die beigefügte Satzung mit der o.a. Änderung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Gemeinde Nottuln wird beschlossen.

 

 

Anschließend stellt der Bürgermeister dem Rat Herrn Eberhard Wenzel und Frau Heike von Elverfeldt vor. Diese werden vom Behindertenbeirat als ehrenamtliche Behindertenbeauftragte vorgeschlagen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden weiteren Beschluss:

 

Beschluss:

2.       Gemäß § 2 Abs. 1 dieser Satzung wird Herr Eberhard Wenzel als ehrenamtlicher Behindertenbeauftrager bestellt.

Frau Heike von Elverfeldt wird als ehrenamtliche stellvertretende Behindertenbeauftragte bestellt.

 

 

 

Der Bürgermeister verliest die Verpflichtungsformel und verpflichtet Frau von Elverfeldt und Herrn Wenzel per Handschlag.