Die Vorlage
ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.
Der
Bürgermeister führt in den Sachverhalt ein. In der sich anschließenden
Aussprache wird deutlich, dass die Ratsfraktionen der Einrichtung einer
Interessenvertretung zustimmen.
Anschließend
fasst der Rat folgenden Beschluss (mit red. Änderung in § 3 Nr. 2, 1.
Spiegelstrich muss es heißen: Durchsetzung der Gleichbehandlung....):
Beschluss:
1.
Die beigefügte
Satzung mit der o.a. Änderung über die Wahrung der Belange von Menschen mit
Behinderung in der Gemeinde Nottuln wird beschlossen.
Anschließend
stellt der Bürgermeister dem Rat Herrn Eberhard Wenzel und Frau Heike von
Elverfeldt vor. Diese werden vom Behindertenbeirat als ehrenamtliche
Behindertenbeauftragte vorgeschlagen.
Anschließend
fasst der Rat folgenden weiteren Beschluss:
Beschluss:
2.
Gemäß § 2
Abs. 1 dieser Satzung wird Herr Eberhard Wenzel als ehrenamtlicher
Behindertenbeauftrager bestellt.
Frau
Heike von Elverfeldt wird als ehrenamtliche stellvertretende
Behindertenbeauftragte bestellt.
Der
Bürgermeister verliest die Verpflichtungsformel und verpflichtet Frau von
Elverfeldt und Herrn Wenzel per Handschlag.