Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 4 beigefügt.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 122 „Beidseits der Friedhofstraße“ für den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die städtebauliche Ordnung im Eingangsbereich des Ortskerns von Nottuln.