Die Vorlage
ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 4 beigefügt.
Ohne
Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 122 „Beidseits der Friedhofstraße“ für den in
Anlage 1 gekennzeichneten Bereich wird gem.
§ 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist
die städtebauliche Ordnung im Eingangsbereich des Ortskerns von Nottuln.