Sitzung: 20.01.2010 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 241/2009
Die
Vorlage (241/2009) zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als
Anlage 2 beigefügt.
Herr
Fuchte erläutert einleitend, dass der Aufstellungsbeschluss dazu dient, die
Einflussmöglichkeiten der Gemeinde auf die städtebauliche Situation an diesem
Standort zu wahren.
Auf
Rückfrage der SPD-Fraktion wird die Notwendigkeit von Lärmgutachten auch bei
der Überplanung von Bestandssituationen erläutert.
Die
UBG-Fraktion weist auf die aus ihrer Sicht grundsätzlich bestehende Problematik
in Situationen mit fehlenden Bebauungsplänen hin.
Bürgermeister
Schneider erläutert hierzu, dass in Situationen mit gewachsener homogener
Bebauung ein Bebauungsplan nicht unbedingt erforderlich sei, an diesem Standort
die Notwendigkeit vor allem auf Grund der sehr uneinheitlichen Bebauung in der
näheren Umgebung resultiere.
Auf eine
Rückfrage von Ratsherrn Rütering erläutert Herr Fuchte, dass die Abgrenzung des
Geltungsbereichs auf den Bereich beschränkt bleiben soll, der den
Kreuzungsbereich Niederstockumer Weg / Daruper Straße städtebaulich prägt.
Beschlussvorschlag:
Die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 122 „Beidseits der Friedhofstraße“ für den
in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die städtebauliche Ordnung im Eingangsbereich des
Ortskerns von Nottuln.