Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Vorlage (241/2009) zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 2 beigefügt.

 

Herr Fuchte erläutert einleitend, dass der Aufstellungsbeschluss dazu dient, die Einflussmöglichkeiten der Gemeinde auf die städtebauliche Situation an diesem Standort zu wahren.

 

Auf Rückfrage der SPD-Fraktion wird die Notwendigkeit von Lärmgutachten auch bei der Überplanung von Bestandssituationen erläutert.

 

Die UBG-Fraktion weist auf die aus ihrer Sicht grundsätzlich bestehende Problematik in Situationen mit fehlenden Bebauungsplänen hin.

 

Bürgermeister Schneider erläutert hierzu, dass in Situationen mit gewachsener homogener Bebauung ein Bebauungsplan nicht unbedingt erforderlich sei, an diesem Standort die Notwendigkeit vor allem auf Grund der sehr uneinheitlichen Bebauung in der näheren Umgebung resultiere.

 

Auf eine Rückfrage von Ratsherrn Rütering erläutert Herr Fuchte, dass die Abgrenzung des Geltungsbereichs auf den Bereich beschränkt bleiben soll, der den Kreuzungsbereich Niederstockumer Weg / Daruper Straße städtebaulich prägt.


Beschlussvorschlag:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 122 „Beidseits der Friedhofstraße“ für den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die städtebauliche Ordnung im Eingangsbereich des Ortskerns von Nottuln.